Legalisierung von Marihuana: Uruguay ist Nummer eins
Anbau und Handel von Marihuana finden in Uruguay bald unter staatlicher Kontrolle statt. Es ist das erste Land weltweit mit einem entsprechenden Gesetz.
BUENOS AIRES taz | Uruguay hat weltweit als erstes Land den Anbau und Handel von Cannabis legalisiert. Ab April kommenden Jahres darf gepflanzt und geerntet werden. Am späten Dienstagabend stimmte der Senat mit knapper Mehrheit für die Legalisierung von Cannabis. Mit 16 Ja- und 13 Nein-Stimmen votierten die Senatoren für eine entsprechende Gesetzesvorlage der Regierung.
Unter anderem wird der Anbau und der Kauf von monatlich bis zu 40 Gramm Cannabis für den privaten Konsum freigegeben. Anbau und Handel unterliegen aber einer staatlichen Kontrolle.
Nachdem das Abgeordnetenhaus bereits Ende Juli zugestimmt hatte und die noch notwendige Verkündigung des Gesetzes durch Präsident José Mujica als sicher gilt, tritt das Gesetz nach der rechtlich vorgegeben Umsetzungsfrist im April 2014 in Kraft. Die Regierung erhofft sich von dem Gesetz ein Rückgang des illegalen Handels und der daraus daraus entstehenden Kriminalität sowie einen besseren Gesundheitsschutz für die Bevölkerung. Bisher war in Uruguay nur der Besitz von Cannabis in kleinen Mengen für den privaten Konsum erlaubt.
Präsident José Mujica, selbst eine der vorantreibenden Kräfte des Gesetzes, hatte sich seit Langem für die Legalisierung ausgesprochen. Die Cannabispflanze müsse dem Schwarzmarkt entzogen werden. Wegen seines ursprünglichen Berufs als Blumenzüchter kennt sich der 78-Jährige mit dem Anbau von Pflanzen bestens aus. Wesentlicher Grund für ihn ist jedoch das Scheitern der Bekämpfung der Drogenkriminalität. Schon lange sterben mehr Menschen wegen des Kampfes gegen die Kartelle und der Kartelle untereinander, als an den Folgen des Konsums, so sein Credo.
Das Land soll lernen
„Uruguay ist nicht 100-prozentig vorbereitet,“ sagte der Präsident noch vor der Senatsentscheidung. „Aber wir werden dazulernen, so wie es bei allem geschieht, was neu ist.“ Er habe im Gefängnis mit Schwerstkriminellen in der Zelle gesessen. Aber selbst bei denen hätte es einen Verhaltenskodex und Grenzen gegeben, die sie nicht übertreten hätten. „Die Drogenkriminalität respektiert gar nichts,“ so Mujica, der während der Militärdiktatur 14 Jahre im Gefängnis saß.
Nach der rechtlich vorgegebenen Umsetzungsfrist tritt das Gesetz im April 2014 in Kraft. Mit dem Gesetz übernimmt der Staat die Kontrolle beim Import, Export, Anbau, Ernte, Produktion, Vermarktung und Vertrieb von Cannabis. Der private Anbau ist nur mit staatlicher Genehmigung erlaubt. Privatpersonen ist der Anbau von maximal sechs weiblichen Cannabis-Pflanzen pro Person gestattet. Zudem können sich bis zu 45 Kleinproduzenten in Clubs zusammenschließen, die jedoch maximal 99 Pflanzen ziehen dürfen. Voraussetzung ist der Eintrag in ein Register.
Die Produzenten und Konsumenten müssen volljährig sein und ihren Wohnsitz in Uruguay haben. Minderjährigen bleibt der Zugang zu Dope verboten. Wer ohne staatliche Erlaubnis anpflanzt oder produziert, kann mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestraft werden. Das neue staatliche Regulierungs- und Kontrollinstitut für Cannabis IRCCA soll die Einhaltung der Gesetzesvorgaben überwachen.
Gegenwind kommt aber nicht nur von der innenpolitischen Opposition, die das Gesetz während der Senatsdebatte als verfassungswidrig bezeichnet hatte und immer wieder darauf verwies, dass sich 60 Prozent der Bevölkerung gegen die Legalisierung ausgesprochen hätten. Auch der Internationale Drogenkontrollrat (INCB) der Vereinten Nationen, der die Einhaltung der internationalen Abkommen über Drogen überwacht, sprach sich gegen das Gesetz aus.
Uruguay könne gegen die UN-Einheitskonvention über die Betäubungsmittel von 1961 verstoßen, so Kontrollratschef Raymond Yans. In der Konvention ist auch der Umgang mit Cannabis geregelt. 186 Staaten haben ihr zugestimmt, darunter Uruguay. Die Vorreiterrolle Uruguays wird weltweit aufmerksam verfolgt. Nicht nur wegen der kommenden Erfahrungen im Land selbst, sondern auch wegen den internationalen Konsequenzen.
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