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Leak bei der Berliner PolizeiHow to Schmerz

Ein als vertraulich behandeltes Lehrbuch der Polizei ist nun öffentlich. Es beinhaltet Anleitungen zu rechtswidrigen Schmerzgriffen.

Kopffixierung wie aus dem Lehrbuch: Mit Druck von unterhalb der Nase können die Polizisten den Demonstranten abführen Foto: imago stock&people

Aus Berlin

Nathan Pulver

Die Polizei Berlin ist in Erklärungsnot. Entgegen den Bemühungen der Behörden, ein „Lehrbuch zu Schmerzgriffen“ von der Öffentlichkeit fernzuhalten, erfolgte über die Plattform FragdenStaat dessen Veröffentlichung. Es beinhaltet Anleitungen, wie Polizeibeamte sensible Körperstellen ihres Gegenübers effektiv angreifen können.

Die beschriebenen Techniken sind sehr schmerzvoll und hoch umstritten. Bereits im Jahr 2023 verteidigte sich die amtierende Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel nach wiederholten Vorwürfen, indem sie rundheraus dementierte, dass Schmerzgriffe bei der Polizei unterrichtet werden. Die geleakten Unterrichtsunterlagen sprechen eine andere Sprache.

Kreuzfesselgriff, Daumenpresse, Armstreckhebel: Das Nahkampf-Arsenal ist groß. Die Broschüre umfasst rund ein Dutzend schmerzverursachende „Hebel-, Druckpunkt und Quetschtechniken“, die den Po­li­zis­t:in­nen beigebracht werden.

Wenn Beamte beispielsweise jemanden mit verdrehtem Handgelenk auf dem Rücken abführen, handelt es sich um den „Handbeugehebel“. Optional kann dieser „mit Kopffixierung“ erfolgen, bei dem mit einer Hand von hinten unter die Nase gefasst wird, wo sich ein besonders empfindlicher Druckpunkt befindet. Dazu folgt im Heft ein Bild, in dem zwei Menschen den Griff demonstrieren, darüber dessen Name. „Beachte: Androhung“ steht mustergültig unter den „Druckpunkt- und Quetschtechniken“, die „mit einer verbalen Unterstützung einhergehen“ sollen.

Griff in die Genitalien

Das Handbuch dient vorgeblich der „einsatzbezogenen Selbstverteidigung“. Dabei führt es die Techniken aber als „Festnahme-, Kontroll- und Transporttechniken“ auf und adressiert auch das polizeiliche Vorgehen bei Sitzblockaden. Hier empfielt das Lehrbuch den Handbeugegriff. „Ggf. ist die Androhung von unmittelbaren Zwang [sic!] nochmals anzudrohen.“

Bemerkenswert ist, dass die Ausbildungsunterlagen an keiner Stelle über körperliche Risiken oder Folgeschäden der Griffe aufklärt. Dabei führt eine unverhältnismäßige Anwendung der Griffe zu Knochenbrüchen und Schäden an Gelenken und Nerven.

Die in den Unterlagen dargestellten Techniken entstammen dem Kampfsport- und Selbstverteidigungssystem Ju-Jutsu. Während dort Wettkämpfer durch das Abklopfen jederzeit die Möglichkeit haben, den Gegner zum Aufhören zu bringen, haben Opfer von Polizeigewalt diese oder vergleichbare Möglichkeiten nicht. Schreie sind für die Polizei kein Zeichen zur Aufgabe. Außerdem ist im Vergleich zur Verwendung der Griffe in Ju-Jutsu-Kämpfen das Instruktionsheft der Polizei um einige unsportliche Techniken erweitert, darunter auch der Genitalgriff: „Es kann in den Genitalbereich gegriffen/geschlagen/gestoßen werden.“

Die Polizei bestätigt auf taz-Anfrage die Echtheit des Dokuments. „Das abgebildete Handbuch Einsatztraining war eine Lehrunterstützung für bereits mit Lehrberechtigung ausgebildetes und zertifiziertes Lehrpersonal der Polizei Berlin“, so ein Sprecher. Die Bezeichnung von „Schmerzgriffen“ sei nicht zutreffend, so der Sprecher. „Sie können Schmerzen erzeugen, wenn die von der Maßnahme betroffenen Personen dem gesetzten Bewegungsimpuls nicht folgen.“ Etwa durch absichtliches Sich-Hängenlassen, Versteifen oder anderweitigen Widerstand.

Verlust des Überraschungsmoments

Das rund 20-seitige Dokument ersetzte 2020 ein „Handbuch Einsatztraining“, das seinerzeit bereits über FragdenStaat geleakt wurde. Beide Dokumente liegen der Öffentlichkeit über das „Portal für Informationsfreiheit“ vor.

Rechtsanwälte hatten zuvor versucht, die geheim gehaltenen Unterlagen mittels einer Klage zu befreien und sie rechtlich prüfen zu lassen. Die Berliner Polizei stufte das Handbuch aber als vertraulich ein, da sich daraus „Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Sicherheitsbehörden, die Art und Weise ihrer Informationsbeschaffung sowie aktuelle Ausbildungsmethoden ableiten ließen“, wie der Klagebegründung zu entnehmen ist. Dies führe in der Praxis zum „Verlust des Überraschungsmoments und ermögliche eine Vorbereitung oder Gegenwehr auf den polizeilichen Zugriff“.

Dem setzen die Kläger entgegen, dass sich der Überraschungseffekt von Schmerzgriffen ohnehin in Grenzen halte, denn ein „nach polizeirechtlichen Grundsätzen rechtmäßiger Einsatz von Schmerzgriffen“ müsse ja zuerst angedroht werden – und, dass deren „jahrelange Nutzungspraxis wissenschaftlich dokumentiert sei“. Das Gericht folgte dem Anliegen der Kläger zur Veröffentlichung der Broschüre jedoch nicht. Weshalb es jetzt zu dem „Leak“ über das Portal für Informationsfreiheit kam.

Nichts Überraschendes

An sich sei das, was in dem Handbuch stehe, „nichts Überraschendes“, sagt der linke Szeneanwalt Lukas Theune. Die Inhalte des Handbuchs „stimmen überein mit dem Beobachteten, unsere Man­da­t:in­nen erleben das oft“. Das Lehrmaterial der Polizei Berlin zeige, dass die polizeiliche Praxis systematisch gegen das geltende Recht verstoße. Denn Schmerzensgriffe entsprächen in der Praxis oft der juristischen Definition von Folter und verstießen daher gegen das grundgesetzlich verankerte „Verbot der Misshandlung Festgehaltener“. Entsprechend „krass“ sei es, dass die Polizei die Schmerzensgriffe bar einer rechtlichen Grundlage trainiert – und anwendet, sagt Theune.

Die Polizei vertritt naturgemäß eine andere Rechtsauffassung und hält den Einsatz von Schmerzgriffen grundsätzlich für rechtmäßig: „Sofern die Anwendung von Eingriffstechniken die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt, ist ein Einsatz rechtlich zulässig“, so der Polizeisprecher.

Doch auch die ist oft nicht gegeben. Erst vor wenigen Wochen befand das Oberverwaltungsgericht die dienstliche Anwendung eines Schmerzensgriffes gegenüber einem Klimaaktivisten als rechtswidrig. Die Beamten hätten den sich nicht zur Wehr setzenden Demonstranten schlicht wegtragen können.

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