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Landtagswahl in Baden-WürttembergSie können alles, außer bislang Wahlrecht

Bei der Landtagswahl am Sonntag gilt in Baden-Württemberg erstmals ein neues Wahlrecht. Warum das alte so kompliziert war und was sich nun ändert.

Wäh­le­r:in­nen in Baden Württemberg werden immer jünger Foto: Jan Pitman/getty images

Zugegeben: Wahlrecht ist ein nerdiges Thema. Wer interessiert sich schon für Details, wenn viele Wahlberechtigte gar nicht erst zur Wahl gehen. Beim vergangenen Mal lag die Wahlbeteiligung in Baden-Württemberg bei 63,8 Prozent. Mehr als ein Drittel haben also gar keine Stimme abgegeben. Ob sich diesmal mehr an der Wahl beteiligen werden?

Durch die Senkung des Wahlalters haben auf jeden Fall mehr Menschen als bisher die Chance dazu. Was übrigens alleine schon zeigt, dass es nicht unrelevant ist, was für ein Wahlrecht gilt. Insgesamt gibt es dieses Mal rund 7,7 Millionen Wahlberechtigte – so viele wie noch nie. Darunter sind etwa 650.000 potentielle Erstwähler:innen.

Bis zur letzten Landtagswahl 2021 hatte Baden-Württemberg noch ein Wahlsystem, das sich deutlich von denen im Rest der Republik unterschied. Zwar war es insofern wenig anspruchsvoll, dass es nach Monty Pythons Das-Leben-des-Brian-Motto funktionierte: Je­de:r nur ein Kreuz!

Aber kniffelig wurde es, wenn es um die Auswirkungen der Stimmabgabe ging. Dass nur eine Stimme bei einer Landtagswahl abgegeben werden kann, gibt es ansonsten nur noch im Saarland. Dort wird damit jedoch die Landesliste einer Partei gewählt. Das ist profan. Im Ländle, oder wie der noch amtierende Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagen würde: The Länd, war das anders. Denn der Landtag setzte sich nach einem recht unübersichtlichen Zählverfahren zusammen.

Alte Mandatsverteilung über Regierungsbezirke

Gewählt werden konnte nicht eine Landesliste einer Partei, sondern nur ein:e Wahlkreiskandidat:in. Wer in einem der 70 Wahlkreise die meisten Stimmen erhielt, kam in den Landtag. Das ist noch einfach. Anspruchsvoller war jedoch die Berechnung der restlichen Sitze. Denn insgesamt hat der Landtag mindestens 120 Sitze. Welche Partei welchen Anteil hat, errechnete sich danach, wie viel ihre jeweiligen Wahl­kreis­be­wer­be­r:in­nen zusammengezählt landesweit an Stimmen erhalten haben – was kleine Parteien, die nicht in allen Wahlkreisen antreten konnten, benachteiligte.

Wenn eine Partei die Fünf-Prozent-Hürde überwinden konnte, kam sie ins Parlament. So weit, so gut. Aber die Sitzverteilung erfolgte nicht auf Landesebene, sondern über die vier Regierungsbezirke. Für mögliche Überhang- und Ausgleichsmandate war dann auch nicht das landesweite, sondern nur das jeweilige Bezirksergebnis ausschlaggebend.

Das bedeutete: Wenn eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate gewinnen konnte, als ihr hier zustanden, behielt sie diese zusätzlichen Sitze als Überhangmandate. Auch die Ausgleichsmandate für die anderen Parteien wurden auf der jeweiligen Regierungsbezirksebene verteilt. Wenn einer Partei in einem Bezirk hingegen mehr Sitze zustanden, als sie hier Direktmandate gewinnen konnte, wurden ihre weiteren Sitze ebenfalls innerhalb des entsprechenden Regierungsbezirks an unterlegene Wahl­kreis­be­wer­be­r:in­nen der entsprechenden Partei zugeteilt.

Da es keine landesweite Verrechnung gab, führte dieses Verfahren zum einen dazu, dass im aktuellen Landtag nicht 120, sondern 154 Abgeordnete sitzen. Zum anderen sind dort jene Regierungsbezirke überproportional vertreten, in denen es die meisten Überhang- und damit verbundene Ausgleichsmandate gab. Das verzerrt die regionale Vertretung im Parlament. So kommt der Regierungsbezirk Stuttgart auf 18 zusätzliche Mandate, Karlsruhe auf 12, Freiburg auf 4 und Tübingen auf 0. Klingt kompliziert? Ja, das ist es auch.

Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre

Am 8. März wird alles anders sein. Denn im April 2022 hat der baden-württembergische Landtag ein neues Wahlgesetz beschlossen. Es sieht nicht nur eine Herabsetzung des Mindestwahlalters von 18 auf 16 Jahre vor, sondern auch die Einführung einer Zweitstimme.

Damit zieht jetzt bundesrepublikanische Normalität in das Spätzle-Land ein. Wie bereits in der großen Mehrzahl der anderen Bundesländer und auch bei der Bundestagswahl kann nun eine Landesliste gewählt werden. Das heißt, dass wie bisher mit der ersten Stimme ein:e Wahl­kreis­kan­di­da­t:in gewählt werden kann, der oder die im Falle einer Stimmenmehrheit ins Parlament einzieht.

Wie stark eine Partei, die die Fünf-Prozent-Hürde schafft, im Parlament vertreten sein wird, entscheidet sich allerdings nunmehr über die Zweitstimme. Hat eine Partei Anspruch auf mehr Sitze als sie landesweit per Direktmandat gewonnen hat, zieht die Landesliste. Erhält sie mehr Direktmandate als ihr zustehen, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate, die ebenfalls über deren Landeslisten besetzt werden.

Nur eine Besonderheit ist geblieben: Ein Wahlvorschlag kann neben dem oder der Be­wer­be­r:in auch ei­ne:n Er­satz­be­wer­be­r:in enthalten. Das gilt sowohl für den Wahlkreis als auch die Landesliste. Das dürfte jedoch nur selten relevant werden, zum Beispiel wenn jemand vor der Annahme der Wahl stirbt oder das gewonnene Mandat ablehnt. Wobei ohnehin nur die SPD als einzige Partei auch Listenersatzbewerbungen eingereicht hat.

Wird der Landtag größer?

Interessanter wird sein, wie sich die Einführung des Zweistimmensystems auf die Größe des kommenden Landtags auswirken wird. Die beiden derzeitigen und wohl auch künftigen Koalitionspartner Grüne und CDU dürften als größte Parteien auch den Großteil der Direktmandate gewinnen. Bei der vergangenen Wahl holten sie sogar zusammen alle Wahlkreise. Das führte damals zu 13 Überhangmandaten für die Grünen. Werden es diesmal weniger oder mehr sein? Und wird es diesmal auch Überhangmandate für die CDU geben? Wie viele werden es insgesamt sein?

Einerseits gibt es zwar nicht mehr das verzerrende Regierungsbezirksmodell. Andererseits könnten Wäh­le­r:in­nen jetzt verstärkt taktisch wählen. Ein extensives Stimmensplitting könnte zu noch mehr Überhang- und Ausgleichsmandaten führen. Es gibt verschiedene Studien und Berechnungen, wonach der Landtag auf 180 bis zu 220 Abgeordnete anwachsen könnte.

Das Schöne an Wahlen ist jedoch: Es kann auch ganz anders kommen. Jegliche Voraussagen, wie sich die neue Zweistimmenvariante auf das konkrete Wahlverhalten auswirken wird, sind reine Spekulation.

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Die Auswahl ist jedenfalls groß: Insgesamt bewerben sich 1.184 Personen am Sonntag um ein Landtagsmandat, 301 weniger als vor fünf Jahren. Mit rund 33 Prozent liegt der Frauenanteil etwa auf dem gleichen Niveau wie 2021. 531 kandidieren nur in einem Wahlkreis als Be­wer­be­r:in oder Ersatzbewerber:in, 177 nur auf einer Landesliste und 476 sowohl in einem Wahlkreis als auch auf einer Landesliste.

Für die Landeslisten der zugelassenen 21 Parteien liegen insgesamt 657 Kandidaturen vor: 410 Männer, 246 Frauen und eine diverse Person. Insgesamt treten 4 diverse Personen an. Grüne, CDU, SPD, FDP, AfD und die Linkspartei haben in allen 70 Wahlkreisen Kan­di­da­t:in­nen aufgestellt. Den höchsten Frauenanteil hat mit 57,7 Prozent die Linke, den niedrigsten die AfD mit 11,7 Prozent.

Die Klimaliste, die Partei der Humanisten, die Partei für Verjüngungsforschung, die Partei der Rentner und die Partei des Fortschritts treten nur mit einer Landesliste und nicht in den Wahlkreisen an. Die übrigen zehn Parteien, deren Landeslisten zugelassen wurden, treten nur in einzelnen Wahlkreisen an – von 45 Wahlkreisen (Volt) bis zwei Wahlkreisen (Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer). Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) tritt in 26 Wahlkreisen an.

Zwei Parteien sind ohne Landesliste dabei: das rechte Bündnis Deutschland in fünf und die Piratenpartei in drei Wahlkreisen. In Böblingen, Heidelberg, Mannheim und Weinheim gibt es darüber hinaus noch insgesamt 5 Einzelbewerber:innen.

Zwar darf erstmals mit 16 Jahren gewählt werden, um kandidieren zu dürfen, muss man jedoch weiterhin volljährig sein. So sind die beiden jüngsten Kan­di­da­t:in­nen 18 Jahre alt. Beide treten für die Linkspartei an.

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