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Landrecht im WestjordanlandNeues Gesetz vereinfacht Landkauf für israelische Siedler

Das israelische Sicherheitskabinett hat das Landrecht im Westjordanland geändert. Die israelische Kontrolle über das Gebiet wird dadurch gestärkt.

Siedler nehmen an einer Einweihungszeremonie für eine neu legalisierte jüdische Siedlung, Yatziv im Westjordanland, teil Foto: Ohad Zwigenberg/AP/dpa

Wer kontrolliert eigentlich das Westjordanland? Das lässt sich in einem Satz schon kaum beantworten. Und blickt man bei der Beantwortung dieser Frage nicht auf die De-facto-Kontrolle auf dem Boden, sondern auf die Rechtslage, wird die Antwort noch komplizierter.

Das israelische Sicherheitskabinett hat am Sonntag mehrere Verordnungen durchgewunken, die die Antwort weiter verkomplizieren oder vereinfachen – je nach Perspektive. Sie sehen vor, dass das Landregister des Westjordanlands öffentlich wird. Damit kann öffentlich eingesehen werden, wem was in dem Gebiet gehört. Diese Information galt bislang als „classified“.

Außerdem wird „das Gesetz über die Vermietung und den Verkauf von Immobilien an Ausländer, Nr. 40, 1953“ abgeschafft. Damals noch von Jordanien verordnet, verbietet es Menschen, die keine Jordanier oder Araber sind, Land zu kaufen. Seit 1971 gibt es wiederum ein israelisches Gesetz, das es Firmen erlaubt, im Westjordanland Land zu kaufen – unabhängig davon, wem diese Firma gehört oder wer von den Käufen letztlich profitiert.

Osmanisches, jordanisches, israelisches Recht

Doch warum galt bislang überhaupt ein jordanisches Gesetz im Westjordanland? Einmal von vorne: Vor der Staatsgründung Israels 1948 gehörte das Gebiet zum britischen Mandatsgebiet Palästina. Die britischen Herrscher übernahmen damals in Teilen das Recht ihrer Vorgänger – der Osmanen. Es galt also in vielem weiter osmanisches Recht, dazu kamen britische Verordnungen.

Nach der Staatsgründung – und dem damit einhergehenden Krieg mit den arabischen Nachbarstaaten sowie der Vertreibung und Flucht von großen Teilen der palästinensischen Bevölkerung – kam das Gebiet unter jordanische Kontrolle. Und damit auch unter jordanisches Recht.

Dann eroberte Israel im Sechs-Tage-Krieg 1967 dieses Gebiet. Im Gegensatz zu Ostjerusalem und den Golanhöhen, die zur selben Zeit unter israelische Kontrolle kamen, wurde das Westjordanland aber bis heute nicht offiziell annektiert. Sondern steht weiterhin unter Militärbesatzung. Für die palästinensische Bevölkerung dort gilt daher bis heute israelisches Militärrecht.

Nur wenige Wochen nach dem Sechs-Tage-Krieg begann die israelische Besiedelung des Westjordanlandes sowie der Golanhöhen und auch Ostjerusalems. Die Bewohner dieser Siedlungen – mittlerweile eine halbe Million alleine im Westjordanland – stehen unter israelischem Zivilrecht.

Da es auf dem Gebiet des Westjordanlands bis heute keinen Staat gibt – denn auch Israel hat das Gebiet ja nicht offiziell annektiert – gilt ein Mix der Rechtssysteme der Vergangenheit. Besonders bemerkbar macht sich das bei Land- und Eigentumsrechten.

Mix aus Rechtssystemen

Bis heute gilt etwa osmanisches Landrecht, ergänzt um britische Verordnungen und jordanische Gesetze, sowie Israels Militärrecht. Im Rahmen dieser bestehenden Rechtssysteme erfolgt auch die Zuweisung von Land an israelische Siedlungen.

Auch bislang war also der Transfer und Kauf von Land im Westjordanland zugunsten von Israelis und Siedlungen rechtlich möglich. Die nun geltenden Verordnungen könnten den Prozess aber erheblich vereinfachen. Und damit die israelische Kontrolle über das gesamte Gebiet weiter stärken.

Eine Möglichkeit ist etwa, mithilfe militärischer Anordnungen Land aus „Sicherheitsgründen“ zu konfiszieren. Das geht auch mit palästinensischem Privatland. Ein Beispiel: Im Jahr 1972 wurde Land von Palästinensern aus den Dörfern Furush Beit Dajan und Beit Furiq nahe Nablus konfisziert, heute befindet sich darauf die Siedlung Hamra.

Eine andere: Land, das unter britischer und jordanischer Kontrolle als „Staatsland“ klassifiziert war, gilt als solches auch unter israelischer Kontrolle. Hinzu kamen nach Angabe der israelischen Nichtregierungsorganisation Kerem Navot in den 1980er und 1990er Jahren zirka 14 Prozent der Fläche im Westjordanland. Sie wurden als Staatsland deklariert und können somit auch vom Staat Siedlungen zugeschlagen werden.

Hinzu kommt: Israel will seine „Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen bei Verstößen gegen Wasserschutzbestimmungen, Schäden an archäologischen Stätten und Umweltgefahren“ auf „die Gebiete A und B ausweiten“. Das Westjordanland ist in die Gebiete A, B und C unterteilt, wobei A und B bislang unter der Zivilverwaltung der palästinensischen Autonomiebehörde unterstehen.

Palästinenser und Beobachter fürchten, dass angebliche Verstöße gegen etwa Umweltbestimmungen genutzt werden, um die israelische Kontrolle über die Gebiete A und B auszuweiten. Wie das aussehen könnte, lässt sich in den C-Gebieten beobachten: Palästinenser, die dort legal Land besitzen, müssen Anträge zur Bebauung bei der israelischen Behörde Cogat einreichen. Diese werden aber fast nie genehmigt. Laut der Organisation Bikom wurden zwischen 2016 and 2021 2.550 Anträge von Palästinensern eingereicht. Nur 24 wurden angenommen – weniger als ein Prozent.

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