Landkreis verliert vor Gericht: Buxtehude ohne Autobahn-Anschluss

Das Verwaltungsgericht Stade verwirft die Planung für den Anschluss Buxtehudes an die Autobahn A26 nach Hamburg vollständig.

Braun melierter Vogel

Soll durch das Vogelschutzgebiet im Bestand erhalten werden: Wachtelkönig Foto: Markus Beck

HAMBURG taz | Eine kleine Rechtssensation hat sich im Alten Land vor den Toren Hamburgs ereignet. Das Verwaltungsgericht Stade verwarf die Planung eines Autobahnzubringers, der Buxtehude mit der A26 Hamburg–Stade verbinden soll. „Es ist sehr selten, dass ein Gericht einen Pflanfeststellungsbeschluss vollständig aufhebt“, sagt Kläger-Anwältin Roda Verheyen. „Das passiert alle 100 Jahre“, ergänzt sie.

Die Autobahn durch das Alte Land, die seit Jahrzehnten geplant wird, soll die stark belastete und unfallträchtige Bundesstraße B73 entlasten. Von Stade bis Jork kann die neue Autobahn bereits befahren werden. Bis zur Hamburger Landesgrenze bei Rübke und Neu Wulmstorf ist sie im Bau.

Erschwert wird der Bau dadurch, dass die Strecke durch Moore führt: Das macht den Bau aufwendig und bringt ihn in Konflikte mit dem Naturschutz. Ein solcher Konflikt hat jetzt zu der vollständigen Niederlage des Landkreises Stade vor dem Verwaltungsgericht geführt.

Weil eine Alternativstrecke das europäische Naturschutzgebiet Moore bei Buxtehude touchiert hätte, wählte der Kreis eine Direktverbindung von der Autobahnauffahrt in die Stadt hinein.

Die Autobahn A26 soll von Drochtersen nach Hamburg führen. Sie würde die von Schleswig-Holstein durch einen neuen Elbtunnel kommende A20 mit der A7 und der A1 bei Hamburg verbinden.

Die Moore bei Buxtehude sind nach der europäischen Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Richtlinie geschützt. Sie gehören zum ökologischen Netz Natura 2000.

Der Wachtelkönig ist ein unscheinbarer, wie eine Heuschrecke rufender Bodenbrüter, der große Flächen halboffenen Grün- und Brachlandes benötigt. Das Vogelschutzgebiet soll einen langfristig überlebensfähigen Bestand dieses Vogels sichern.

Um die dortigen Anwohner vor dem erwarteten starken Verkehr von 21.000 Fahrzeugen täglich zu schützen, sollten direkt beiderseits der Straße drei Meter hohe Lärmschutzwände errichtet und eine neue Anliegerstraße gebaut werden. Trotz der Schutzwände wären ihre Mandanten gesundheitsgefährdendem Lärm ausgesetzt gewesen, sagt Verheyen, ganz abgesehen von dem Lärm während der Bauzeit.

Das Verwaltungsgericht hielt das für unzumutbar und gab den klagenden Anwohnern recht: „Die Kammer ist der Auffassung, dass der Planfeststellungsbeschluss an einem schweren Abwägungsfehler leidet“, schreibt das Gericht.

Eine alternative Trasse hätte das Naturschutzgebiet beeinträchtigt und wäre teurer geworden, weshalb der Landkreis sie verwarf. Dafür hätten die Anwohner bei der vom Kreis gewählten Trasse einen Teil ihrer Grundstücke abgeben und starken Lärm hinnehmen müssen. Letzteres hätten die Planer nicht ausreichend berücksichtigt.

„Die Kammer hält diesen Fehler für so schwerwiegend, dass er nicht in einem ergänzenden Verfahren behoben werden kann, weil er sich bereits auf die Trassenauswahl auswirkt“, stellte das Gericht fest. Die Kammer ließ keine Berufung zu.

In fast allen Fällen erklärten Gerichte solche Planverfahren lediglich für rechtswidrig, sodass die Pläne nachgebessert werden könnten, sagt die Kläger-Anwältin Verheyen. In diesem Fall sei das Gericht komplett dem Vortrag der Kläger gefolgt. „Es gibt Dinge, die kann man einfach nicht machen“, sagt sie.

Die Kläger hätten auf eine Alternativtrasse hingewiesen, die das Naturschutzgebiet – ein europäisches Vogelschutz- und FFH-Gebiet – kaum beeinträchtigt hätte, zumindest, wenn ein Tempolimit von 100 auf dem künftigen Autobahnzubringer eingeführt worden wäre. Das FFH-Gebiet werde durch die Autobahn an sich stark gebeutelt, die Folgen des Zubringers wären marginal gewesen, sagt Verheyen.

Ein Dorf muss leiden

Der Landkreis schätzte das offenbar anders ein und äußert sich vorsichtig. Landrat Michael Roesberg (parteilos) bedauert die Entscheidung und spricht von einem Rückschlag. Der Kreis könnte sich beim Oberverwaltungsgericht über die Nichtzulassung der Berufung beschweren. Bevor er sich zu einem weiteren Vorgehen entscheidet, will der Landrat aber die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

„Ich halte einen direkten Autobahnanschluss für Buxtehude als wichtigen Wirtschaftsstandort nach wie vor für dringend erforderlich“, versichert der Landrat. Dieser wird nun auf Jahre hinaus aus Richtung Stade weiterhin über Dammshausen laufen und aus Richtung Hamburg, sobald die Autobahn fertig ist, über das Dorf Rübke.

Täglich rollen 14.000 Autos auf der Kreisstraße nach Buxtehude durch Dammshausen. Dabei ist der von der Autobahnabfahrt Jork kommende Schwerverkehr bereits auf die Bundesstraße B73 verbannt. „In der Hauptverkehrszeit kommen wir vom Grundstück gar nicht mehr runter“, sagt Karl-Heinz Stemmermann von der Bürgerinitiative Dammshausen. Wegen der jetzt anstehenden neuen Klagen, Planverfahren und Bauzeiten fürchtet er, zehn weitere Jahre mit diesem Zustand leben zu müssen.

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