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Landfriedensbruch beim G20-GipfelOhne einen Steinwurf

Die Hamburger Justiz verfolgt alle Teilnehmer einer Anti-G20-Demo wegen schweren Landfriedensbruchs – auch wenn sie gewaltfrei blieben.

Ist Rumlaufen schon ein Verbrechen? Foto: reuters

Freiburg taz | Gegen Dutzende von G20-Gegnern wird derzeit wegen schweren Landfriedensbruchs ermittelt – obwohl ihnen keinerlei Gewalttaten nachzuweisen sind. Juristisch ist dies durchaus möglich. Dennoch kann das Vorgehen der Hamburger Justiz nicht überzeugen.

Alle Betroffenen wurden am 7. Juli (am ersten Tag des G20-Gipfels) als Teilnehmer einer unangemeldeten Demonstration verhaftet. Ein Zug von 150 bis 200 Linksradikalen verließ frühmorgens das Protestcamp in Altona, vorneweg ein Transparent „Gegenmacht aufbauen – Kapitalismus zerschlagen“. Auf dem Weg in die Innenstadt wurden aus der Demo heraus verschiedene Sachbeschädigungen begangen: Farbschmierereien, die Zerstörung von Gehwegplatten und einer Bushaltestelle.

Auf der Straße Rondenbarg versuchte die Polizei die Marschierer aufzuhalten. Da flogen nach Zählung der Polizei 14 Steine und vier Feuerwerkskörper in ihre Richtung. Sofort ging die Polizei zum Gegenangriff über, die Linksradikalen flüchteten, viele verletzten sich dabei.

Als Einziger steht bisher der 18-jährige italienische Staatsbürger Fabio V. vor Gericht. Der Prozess begann schon im Oktober. Wegen Fluchtgefahr saß er vier Monate in Untersuchungshaft. Erst am 27. November wurde er auf Kaution freigelassen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg bestätigte zweimal, dass gegen Fabio V. „dringender Tatverdacht“ bestehe, vor allem wegen schweren Landfriedensbruchs. Nächster Verhandlungstag ist der 3. Januar.

Fabio V. ist kein Einzelfall

Gegen weitere 74 Personen laufen derzeit parallele Ermittlungsverfahren. Auch sie waren am Rondenbarg mit dabei, auch ihnen wird schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen, auch ihnen können keine konkreten Gewalttaten nachgewiesen werden. In bundesweit 22 Fällen wurden am 5. Dezember Wohnungen durchsucht. Spätestens jetzt wurde überregional bekannt, dass Fabio V. kein Einzelfall ist.

Der „Landfriedensbruch“ ist ein altes Delikt. Schon als das Strafgesetzbuch 1872 in Kraft trat, war er als Paragraf 125 enthalten. Damals wurde jeder bestraft, der an einer „Zusammenrottung“ teilnimmt, „die mit geeinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen begeht“.

Unter der sozialliberalen Koalition Willy Brandts wurde das Strafrecht stark entrümpelt

Daneben gab es noch den Schwesterparagrafen 116. Wegen „Auflaufs“ konnte jeder bestraft werden, der sich nach der dritten Aufforderung eines Polizisten nicht aus einer Menschenmenge entfernt. Beide Paragrafen blieben bis 1969 unverändert in Kraft.

Unter der sozialliberalen Koalition und dem SPD-Kanzler Willy Brandt wurde das Strafrecht stark entrümpelt. 1970 wurde der „Auflauf“ als Straftat gestrichen und als „unerlaubte Ansammlung“ zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft. Wer sich nach der dritten Aufforderung nicht entfernt, muss maximal 1.000 Euro Geldbuße zahlen.

Bis heute hat die Union nicht aufgegeben

Der „Landfriedensbruch“ blieb zwar als Straftat bestehen, wurde aber ganz neu konzipiert. Die bloße Anwesenheit in einer unfriedlichen Versammlung ist seitdem nicht mehr strafbar.

Heute ist erforderlich, dass sich jemand als Täter oder Teilnehmer an „Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen“ beteiligt und diese aus einer Menschenmenge heraus begangen wurden. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Diese sozialliberale Neuregelung gilt bis heute.

Die CDU/CSU war allerdings damals dagegen und ist es immer noch. Dreimal – 1974, 1977 und 1983 – lancierte die Union Initiativen im Bundestag, um zur alten Konzeption zurückzukehren. Schon die Teilnahme an einer gewalttätigen Versammlung sollte wieder strafbar sein. Ohne Erfolg.

Bis heute hat die Union nicht aufgegeben. Kurz vor der Bundestagswahl 2017 veröffentlichten die Innen- und Justizminister der CDU/CSU ein gemeinsames Forderungspapier. Danach sollen sich wegen Landfriedensbruch auch diejenigen strafbar machen, „die sich bewusst einer gewalttätigen Menge anschließen und die Angreifer unterstützen, indem sie ihnen Schutz in der Menge bieten“.

Psychische Beihilfe genügt

Und Anfang Dezember kündigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) an, er wolle prüfen, ob man die Beweisanforderungen beim Landfriedensbruch senken könne, um mehr Verurteilungen zu ermöglichen. Anlass seien die „Ereignisse rund um den G20-Gipfel“ gewesen.

Aber auch ohne Verschärfung des Gesetzes können Personen wegen Landfriedensbruch bestraft werden, die keine Steine geworfen haben. Denn strafbar macht sich jeder, der sich als „Täter oder Teilnehmer“ an Gewalttätigkeiten aus der Menge beteiligt. Als „Teilnehmer“ gilt in der Rechtssprache auch, wer Beihilfe leistet. Direkt einleuchtend ist das, wenn jemand Pflastersteine ausbuddelt, damit ein anderer sie werfen kann. Aber als Beihilfe gilt auch, die Steinewerfer körperlich so abzuschirmen, dass sie nicht erkannt und verhaftet werden können.

Es genügt sogar „psychische Beihilfe“, die die Steinewerfer bei ihrem Tun bestärkt. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte aber mehrfach klar, dass die bloße Anwesenheit in einer gewalttätigen Menge nicht ausreicht. Denn sonst würde die Entscheidung des Gesetzgebers von 1970 unterlaufen. Es muss also auch bei der „psychischen Beihilfe“ immer eine konkrete Beihilfehandlung nachgewiesen werden, etwa dass „tatmotivierende Parolen“ skandiert wurden.

Im Mai 2017 hat der BGH im Fall einer Schlägerei von Fußball-Hooligans sich näher zur psychischen Beihilfe geäußert. Als Landfriedensbruch könne auch das „ostentative“ (also das betont auffällige) Mitmarschieren zum verabredeten Ort der Prügelei bestraft werden. Eine Gruppe von 60 bis 100 Mann marschierte damals in Dreierreihen zum verabredeten Ort der Prügelei in Köln. Der Aufzug in „geschlossener Marschformation“ sei geeignet gewesen, die Gegner einzuschüchtern und die Solidarität in der eigenen Gruppe zu stärken.

Bestrafung bloßer Anwesenheit

Der BGH erklärte damals ausdrücklich, dass sich solche verabredeten Hooligan-Schlachten von Fällen des Demonstrationsstrafrechts unterscheiden, bei denen aus einer Versammlung „Gewalttätigkeiten begangen werden, aber nicht alle Personen Gewalt anwenden oder dies unterstützen wollen“. Es ist nicht eindeutig, ob der BGH damit alle oder nur bestimmte Demonstrationen anders behandeln wollte.

Das OLG Hamburg wandte dieses BGH-Urteil jedenfalls auf die Rondenbarg-Demo an. Es begründete damit, warum gegen Fabio V. „dringender Tatverdacht“ des Landfriedensbruchs besteht, obwohl ihm persönlich keine Gewalttätigkeit vorgeworfen wird. Allerdings bleibt völlig offen, mit welcher konkreten Handlung Fabio V. die Steinewerfer bestärkt haben soll. Letztlich wird ihm doch nur vorgeworfen, dass er am Rondenbarg anwesend war. Und das genügt ja laut BGH gerade nicht für eine Strafbarkeit.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft geht allerdings noch weiter. Sie wirft Fabio V. und den anderen Beschuldigten nicht nur psychische Beihilfe, sondern sogar „Mittäterschaft“ des Landfriedensbruchs vor. Die ganze Demo habe den „gemeinsamen Tatplan“ verfolgt, bei einem Zusammentreffen mit der Polizei diese sofort „massiv“ anzugreifen. Aber auch hier ist unklar, welchen Tatbeitrag Fabio V. hierbei leisten sollte. Letztlich läuft auch diese Konstruktion auf eine Bestrafung seiner bloßen Anwesenheit hinaus.

Wenn der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung ernst nimmt, dürfte die Hamburger Justiz mit ihren bisher recht dünnen Vorwürfen nicht durchkommen.

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22 Kommentare

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  • @Nickname29

    Aus Ihren Zeilen kann man schon sehr deutlich die "Verachtung" entnehmen, die sie gegenüber Menschen haben, die ihr verbrieftes Recht auf Versammlung wahrnehmen. Im Zweifel profitieren davon, aber statt die Menschen dann dabei in Solidarität üben, in den Rücken fallen?

     

    Im Übrigen, viele hunderttausende ja sogar Millionen haben in Deutschland demonstriert, auch unter Einsatz ihre Lebens, für Demokratie, Gleichberechtigung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Alles Schnee von gestern? Richtig, aber sehr schnell können "Gesetze" wieder geändert werden, wurde schon sehr oft in Deutschland praktiziert. Wehret den Anfängen!

     

    Der sog. „Staat“ ist böse, nicht die Menschen die sich gegen Willkür, Ausbeutung des Staates wehren.

     

    Alleine seit dem Ende des 2 WK gab es schon wieder mehr als 40 illegale Kriege, auch Kriege an denen Deutschland beteiligt war und ist. Illegaler westlicher Drohnen und Bombenterror mit Millionen Getöteten, auf Grund von Lügen ist böse. Menschen zu foltern, ohne Beweise, in Gefängnisse zu sperren, siehe Guantánamo ist böse. Waffenlieferungen an die schlimmsten Despoten, sind böse. Böse ist auch, wenn der Staat, der mitverantwortlich ist, dass Menschen aus anderen Ländern fliehen, weil ihre Heimat auf Grund von Lügen zerstört wurde, der Westen alles niederkonkurriert, Millionenfach so Existenzen zerstört hat und täglich zerstört. Der Landraub ist böse, usw.

     

    Das der Westen die Verantwortlichen für die illegalen Kriege, illegale Drohnen und Bombenterror nicht verhaftet und in Den Haag als Kriegsverbrecher anklagt zeigt wessen Geistes Kind dieser Egoismus entspringt, und zeigt das man schon immer mit zweierlei Maß gemessen hat und misst. Zu behaupten, die Krim wäre annektiert worden, tatsächlich aber gab es eine Sezession, also zu Lügen, ist böse.

     

    Der geht schon mindestens seit 600 Jahren so, als die ersten Sklavenschiffe in Lissabon ankamen. andauernde Kolonialismus, Ausbeutung, Ressourcenverschwendung ist böse.

  • Kaum sind die kleinen Tyrannen-Einzelkinder dem Luxus-Kinderzimmer entwachsen und werden nicht mehr in Mamas SUV zur Schule gefahren, denken sie, sie könnten ihre kleinen Prinzen- und Prinzessinnen-Vorstellungen in der realen Welt mit Toben und Schreien durchsetzen. Doch - Aua - da stellt sich plötzlich die böse Polizei entgegen. Gleich wird das Tyrannenkind zum politischen Aktivisten und kann wie schon als Kind, die Konsequemzen des eigenen Handelns nicht ertragen. Jetzt ist nicht mehr Mama und Papa böse, sondern der Staat. Aber das Tyrannenkind ist natürlich nie schuldig, es will ja nur seiner Persönlichkeit Ausdruck verleihen, so wie zu Hause auch immer. Alle anderen haben sich unterzuordnen und müssen die zerbrochenen Spielsachen (abgefackelte Autos Unbeteiligter, Bushaltestellen usw.) hinnehmen.

    • @Nickname23:

      Na, da spricht aber aus jemanden der Neid.

       

      Menschen hatten reichere Eltern wie man selbst und schönere Kinderzimmer.

       

      Und jetzt haben Sie auch noch ungerechter Weise mehr Spaß wie man selbst.

       

      Gemein, nicht?

  • Ich kann nur empfehlen, im Netz nach diesen Stichworten zu suchen:

    youtube POLICIAS INFILTRADOS en manifestaciones (INDIGNADOS)

     

    Hiermit sollte man zu einem Video gelangen, das zeigt wie "Staatsbedienstete" sich (wieder einmal) als Demonstranten verkleiden und randalieren. Anschließend werden diese Randalierer VON DER POLIZEI VOR DEN (echten) DEMONSTRANTEN beschützt.

    Diese Taktik des "Agent Provokateur" ist altbekannt und wird gern eingesetzt. U.a. wurde es in der Vergangenheit häufiger bei G20-Gipfeln veranstaltet, um anschließend "hart" gegen die "linke" Szene vorgehen zu können und Gesetzte zu "verschärfen". Man musste ergo kein Prophet sein, um zu ahnen, was auf die (scheinbar aberwitzige) Entscheidung den G20-Gipfel in Hamburg abzuhalten, folgen würde...

    • @xxxLCxxx:

      Und der leider nur in seltenen Fällen hieb- und stichfest beweisbare Verdacht auf Agents Provocateurs wird immer erst mal in gleichem Maße als "Verschwörungstheorie" verunglimpft

      wie z.B. die mutmaßliche Verwicklung von V-Leuten jeden Couleurs in Aktionen wie beim NSU oder beim Fall Amri.

  • Logisch. Wenn mehr als drei Personen zusammenstehen, muss der Staat wohl in seinen Grundfesten bedroht sein, denn seine Grundfeste bestehen nach rechter Lesart primär in einer „Teile und Herrsche“- Doktrin, in Vereinzelung, Entsolidarisierung und Narkotisierung. Nach rechter Vorstellung liegt der Sinn eines Staates grundsätzlich nur in der Durchsetzung rechter Vorstellungen.

     

    Die Hamburger Justiz hat diesmal offenbar einen klaren Auftrag von oben erhalten. Das allein ist es, was Angela Merkel meint, wenn sie im Schulterschluss mit Ihrem obersten Verunsicherungsminister Thomas de Maizière mal wieder nach dem „starken Staat“ ruft. Da steckt weit mehr DDR drin, als die meisten Wessis sich überhaupt plastisch vorstellen können.

  • Polizei und Justiz haben in Deutschland schon immer gern auf den mutmaßlich "Linken" Schädel eingeschlagen.

    Wer hier auf Nummer Sicher gehen will, schließt sich besser Rechten Demos an. Hier lässt es sich fast noch kuscheln, mit unseren Freunden und Helfern!

    • 9G
      97796 (Profil gelöscht)
      @amigo:

      Das tut jetzt weh, aber ganz sachlich und von der Bereitschaftspolizei SH bestätigt: von rechten Demos, inkl. radikalste Rechte, geht so gut wie nie Gewalt gegen Leib aus. Gegen die Polizei schonmal garnicht. Klar, ist PR, aber funktioniert. Maskieren tut sich da auch selten jemand. Also: selbstgemachtes Leid liebe Revoluzzer.

      • @97796 (Profil gelöscht):

        Momentan haben rechtsextreme Demonstranten ein recht geringes Risiko, ihre Visagen in größtmöglichen Öffentlichkeitsfahndungen á la Springerpresse "Krawall-Barbie" zu finden. linksunten.indimedia ist ja erfolgreich kaltgestellt. Spätestens seit Rondenbarg verstehen immer mehr ganz normale Bürger, warum es wünschenswert und sinnvoll sein kann, auch als friedlicher Demonstrant KEIN Gesicht zeigen zu wollen.

      • 8G
        85198 (Profil gelöscht)
        @97796 (Profil gelöscht):

        Das ist nicht Sachsen.

  • 9G
    97796 (Profil gelöscht)

    Naja, nach geltendem Recht ist es auch dann Landfriedensbruch, wenn besetzt wird. Besetzen ist eine Form von Gewalt. Das kann man jetzt diskutieren, ob das so i.O. ist. Aber zur Zeit ist das galt so. Besonders kluge Revoluzzer informieren sich vorher.

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @97796 (Profil gelöscht):

      Dann kennt man den Strafrahmen und weiter?

      Es gibt genügend Beispiele, in denen Besetzungen auch ohne Gewalteskalation zum Erfolg geführt haben, aber das liegt dann an der Bereitschaft von Politiker-, Vermieter- und Besetzer*innen, miteinander ins Gespräch zu kommen und eine formale (Teil-)Legalisierung des Projektes erreicht werden kann. Ich halte das für diejenige Option, mit der alle Seiten noch einen aufrechten Gang wahren können.

      Das gilt sowohl für Hausbesetzungen als auch bei Betriebsbesetzungen.

       

      Man kann es auch unter politisch-ökonomischen Aspekten sehen: Wenn in München die Polizei ständig irgendein ''besetztes'' Haus räumen will und mit einer Hundertschaft vermummter, schwarz gekleiderter, gepanzerter und schwerbewaffneter prügelbereiter Beamt*innen auftaucht und dann gar niemand mehr im Haus ist, dann ist das nicht nur sehr teuer, sondern siehr auch in der Öffentlichkeit eher lächerlich nach staatlich bezahltem schwarzen Block aus.

      Auch die Räumung eines Hauses, eines friedlichen illegalen Straßenkonzertes oder im schlimmsten Fall eines besetzten Betriebes sieht nach staatlichen Terrorismus aus und ich halte es deswegen für widersinnig, als radikaler Linker auf Gewalt aus zu sein - wenn schon, dann soll die Polizei doch nach Terror aussehen, martialisch genug tritt sie ja ohnehin auf dafür.

      • 9G
        97796 (Profil gelöscht)
        @85198 (Profil gelöscht):

        Machen Sie sich mal keine Sorgen. Die Polizei kommt bei der Bevölkerung nicht wie "Terror " rüber, egal wie martialisch sie auftritt. Denn es wissen die Meisten: würde es den Terror durch Islamisten und Rechte, sowie den Strassenterror durch Linke nicht geben, würde der "Schutzmann" hier wahrscheinlich lediglich in Stoffhose und Hemd, vielleicht sogar ohne Waffe, Streife laufen. Und was wurde bisher durch Hausbesetzungen erreicht? In Relation zum verursachten PR-Schaden für die linke Bewegung: garnichts.

  • Als ich Pfingsten 1986 in Wackersdorf war, nach der Atomkatastrophe von Tschernobyl, hat die Polizei über einem friedlichen Sonntagsspaziergang mit vielen Frauen und kleinen Kindern Tränengas abgeworfen. Die tieffliegenden Hubschrauber haben zusätzlich Staub und Erde verwirbelt. Panik kam auf, kleine Kinder schrien, es war wie im Krieg. Als sich kuze Zeit später 3 Polizeiautos näherten, sind einige wütende junge Menschen zu diesen hingelaufen. Die Polizisten sprangen ängstlich aus ihren Autos und liefen in die WAA-Anlage hinein. Kurze Zeit darauf brannten die dei Polizeiautos. Als wir am nächsten Tag auf einer Autobahnraststätte die Nachrichten sahen, brannten dort zuerst die Polizeiautos und dann wurde der Hubschrauberangriff auf den Sonntagsspaziergang geflogen. Seitdem wundert mich überhaupt nichts mehr.

    • @Peter Weinmann:

      Wer sich Vorgänge wie Wackersdorf oder auch um das Attentat beim Münchener Oktoberfest oder auch die Ratten- und Schmeißfliegenaffäre ins Gedächtnis ruft, der kann sich nur darüber wundern, dass diese selbstherrliche Partei, CSU, der offenbar das Land Bayern gehört, seit dieser Zeit immer und immer wieder gewählt wurde.

      Dass ein Herr Dobrindt derzeit Kasperle und Krokodil gleichzeitig spielt muss niemanden verwundern.

    • 9G
      97796 (Profil gelöscht)
      @Peter Weinmann:

      Sie haben vergessen zu erwähnen, dass demonstrationsseitig alle gaaaanz friedlich waren. Und Kinder als Schutzschilde? Das sind ja nahöstliche Zustände. Das erinnert irgendwie an Palästinenser, die aus UN-Gebäuden heraus Israelis beschießen. Und wenn die zurückballern, naja Sie wissen ja...

    • 3G
      35730 (Profil gelöscht)
      @Peter Weinmann:

      Damals, auch bei Gorleben, wurde noch die Anzahl der verletzten Demonstranten genannt, was es heute auch nicht mehr gibt. Hier muß auch die taz sich eine Staatsschreibe anhören.

    • @Peter Weinmann:

      Damals gab es halt noch ein (fast-) Monopol auf Fake-News beim Staat bzw. den öffentlich-rechtlichen Medien. Nur in der taz wurde damals nicht regierungskonform berechtet. Die lokale Presse (Mittelbayerische Zeitung) berichtete nur ab und zu ein wenig kritischer, denn viele Leser_innen kannten damals jemanden, der dabei war und wussten, dass die Meldungen nicht stimmten.

    • 3G
      35730 (Profil gelöscht)
      @Peter Weinmann:

      Damals wurden noch die Zahlen der verletzten Demonstranten genannt, die Presse war also im Vergleich noch relativ frei. Gestern wurde bei ARD/ZDF über die Silvester-Ausschreitungen "gegen die Polizei" berichtet. Während dem Bericht waren allerdings die Uniformierten zu sehen, wir sie angriffen. "Unsere Informationen beruhen auf Fakten=, hieß es so wunderschön bei den 40 Jahrfeiern der Tagesthemen, ja genau, die aus Hamburg.