Lärm durch zu laute Motoren: Härtere Regeln gegen Motorradlärm
Nach einem taz-Bericht fordert die Umweltbundesamt-Chefin schärfere Prüfungen. Das Kraftfahrtbundesamt soll strenger beaufsichtigen.
„Manche Fahrerinnen und Fahrer wollen sich durch Lärm profilieren. Das können wir nicht gutheißen, denn Straßenverkehrslärm geht auf Kosten der Gesundheit anderer“, sagte Krautzberger. Chronische Lärmbelastungen können dem bundeseigenen Robert-Koch-Institut zufolge Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Arterienverkalkung verursachen, außerdem Bluthochdruck, Schlaganfall und Herzinfarkte.
BMW und andere Konzerne bauen ihre Motorräder und Autos laut einem taz-Bericht vom 10. Februar absichtlich so, dass sie lauter sind, als zum Fahren nötig wäre. Die Unternehmen bestätigten, dass sie in den Auspuff mehrerer Modelle Klappen einbauen. Diese dienen dazu, bei den im Zulassungstest geprüften Drehzahlen den Lärm zu verringern. Insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten sind die Fahrzeuge aber lauter. Denn viele Kunden legen Wert auf eine möglichst große Lautstärke. Auspuffklappen haben zum Beispiel Deutschlands meistverkaufter Motorradtyp, die BMW R 1200 GS, oder Autos von Volkswagen, Audi, Mercedes und Porsche.
„Bisher sind die Messbedingungen realitätsfern, sodass die Fahrzeuge im realen Betrieb oft lauter sind als im Zulassungstest“, bestätigte jetzt auch UBA-Chefin Krautzberger. Versuche des baden-württembergischen Verkehrsministeriums haben gezeigt, dass manche Motorräder doppelt so viel Geräuschemissionen abgeben, wenn die Tester die Prüfbedingungen etwas veränderten, damit diese praxisnäher sind.
Ergebnisse in eineinhalb Jahren
Hier will das Umweltbundesamt nun nachlegen: „Derzeit führen wir ein Forschungsprojekt durch, um wissenschaftlich fundiert zu ermitteln, wie wirksam die Typprüfvorschriften für Motorräder und Pkw wirklich sind“, sagte Krautzberger. „Mit Ergebnissen rechnen wir in etwa eineinhalb Jahren.“
Das Umweltbundesamt glaubt aber auch, dass das bestehende Recht besser umgesetzt werden kann. Denn Krautzberger sagte der taz: „Wir wünschen uns, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) seine vorhandenen Handlungsspielräume nutzt. So können zu laute Fahrzeuge und Bauteile aus dem Verkehr gezogen werden.“ Neben den behördlichen Prüfungen bei ungefähr 50 Kilometer pro Stunde ist derzeit eine zusätzliche Geräuschprüfung bei 20 bis 80 Kilometer pro Stunde zu bestehen.
Dies allerdings wird nicht von den Behörden selbst geprüft, die Hersteller müssen nur bescheinigen, dass sie diese Vorschriften einhalten. „Das KBA sollte bei Verdacht auf Nichteinhaltung nachmessen und die Herstellerangaben prüfen“, rät Krautzberger.
Das KBA beantwortete eine Anfrage der taz dazu nicht. Der Verband der Automobilindustrie wies die UBA-Forderung nach neuen Vorschriften zurück. „Die Geräuschgesetzgebung wurde vor zwei Jahren umfassend reformiert. Die erste Stufe der neuen Gesetzgebung ist in Kraft, weitere Senkungen sind bereits beschlossen. Daher ist die Forderung nach einer Verschärfung bereits erfüllt“, teilte Verbandssprecher Eckehart Rotter der taz mit.
Ein Grenzwert für alle Drehzahlen ist bislang aber nicht geplant, sodass die Hersteller weiter tricksen können, indem sie den Lärm nur in solchen Situationen senken, die dem Test ähneln. Auch dass die Behörden nur bei niedrigen Geschwindigkeiten testen, hält die Lobbyorganisation der Autoindustrie für ausreichend: „Die Lärmgrenzwerte beziehen sich explizit auf 50 Stundenkilometer, um das besonders sensible innerstädtische Fahren effizient zu regulieren. Ein Test bei 80 Stundenkilometer ist daher nicht zielführend.“ Darauf, dass Motorräder auf einigen Raserstrecken mit Anwohnern oft doppelt so schnell unterwegs sind, ging der Sprecher nicht ein.
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