Kurz vor Amtseintritt: Keine Strafe gegen Trump im Schweigegeldprozess
Für Donald Trump bleibt es bei einer symbolischen Strafe. Seine Verurteilung wird ohne Haft-, Geld- oder Bewährungsstrafe aufrechterhalten.
Foto: Jane Rosenberg/reuters
AFP | Im Schweigegeldprozess gegen Donald Trump hat der New Yorker Richter am Freitag keine Strafe verhängt – aber zugleich dessen Verurteilung in dem Verfahren aufrechterhalten.
Bei der Anhörung in New York verhängte Richter Juan Merchan gegen Trump eine sogenannte „unconditional discharge“ (bedingungslose Straffreiheit), mit welcher der Fall ohne Haft-, Geld- oder Bewährungsstrafe abgeschlossen wird. Mit dieser symbolischen Strafe bleibt es dabei, dass Trump am 20. Januar sein Präsidentenamt als verurteilter Straftäter antreten wird.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen
meistkommentiert