Kritik am Verpackungsgesetz: Bundesregierung reagiert auf Proteste
Mit Sonderregelungen sollen kleine Unternehmen entlastet werden. Wirtschaftsverbände loben den Vorstoß, fordern aber weitere Maßnahmen.
Das Bundesumweltministerium hat Brüssel Änderungen an der neuen Verpackungsverordnung vorgeschlagen. Unternehmen, die weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Jahr in Umlauf bringen, sollen keinen Bevollmächtigten im Ausland mehr benennen müssen. Zudem sollen sie bis 2028 Zeit haben, bevor sie sich registrieren müssen – so lange, bis ein zentrales europäisches System in Betrieb gegangen ist. Damit reagiert die Bundesregierung auf die anhaltenden Proteste des Handels und kleiner Unternehmen.
Die neue europäische Verpackungsrichtlinie PPWR – „Packaging and Packaging Waste Regulation“ – gilt seit dem 13. August. Sie löste das deutsche Verpackungsgesetz ab. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass Angaben zum Verpackungsmüll in allen Ländern, in die das Unternehmen Produkte verkauft und versendet, gemeldet werden müssen.
Sebastian Bolay, Bereichsleiter für Energie, Umwelt und Industrie bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), begrüßt den Vorschlag. Er setze an einer zentralen Schwachstelle der Richtlinie an, sagt er: „Gerade kleine und mittelständische Unternehmen dürfen nicht durch unverhältnismäßige Registrierungs- und Bevollmächtigtenpflichten vom europäischen Binnenmarkt verdrängt werden.“
Es fehle aber weiter an Planungssicherheit, die vorgeschlagenen Änderungen seien nur eine Übergangslösung. „Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen aller Größen im Binnenmarkt zu schaffen, brauchen wir langfristig die Einführung eines europaweiten One-Stop-Shop-Systems für Registrierung und Herstellerverantwortung“, sagte Bolay. Eine solche Idee findet bereits bei der Umsatzsteuer Anwendung und ermöglicht eine einmalige Meldung an eine Stelle im jeweiligen Heimatland.
Auch Thomas Koch, Pressesprecher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, zeigte sich erfreut über den Änderungsantrag. Um Kleinstunternehmen und Unternehmen mit minimalen Verpackungsmengen zu entlasten, hält er jedoch eine Ausnahme von den Herstellerpflichten im Versand über Ländergrenzen hinweg generell für erforderlich. „Hierdurch wäre eine Befreiung von den hohen Kosten für Registrierung und Systembeteiligung nachhaltig gewährleistet“, sagte Koch.
Damit der Änderungsvorschlag angenommen werden kann, braucht er eine Mehrheit unter den Mitgliedsstaaten der EU.
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