Krise im Maßregelvollzug: In Hamburg wird Therapie zur Haft
Im Maßregelvollzug fehlen Betten, in der Untersuchungshaft warten Kranke monatelang auf Hilfe. Der Senat reagiert mit Notbelegungen.
Eine Gefängniszelle ist kein Krankenhaus. Dort zu sitzen, ist eine Strafe, keine Grundlage für eine Heilung. In Hamburg wird die Untersuchungshaftanstalt (UHA) am Holstenglacis aber derzeit zur Ausweichstation für eine überforderte Forensik im zentralen Maßregelvollzug der Stadt in der privaten Asklepios-Klinik im Stadtteil Ochsenzoll.
Die Zahlen, die die Sozialbehörde auf Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion jetzt dazu vorlegen musste, sind deutlich: Anfang Februar wurden im Maßregelvollzug 425 Patient:innen versorgt – ausgelegt ist die Einrichtung für nur 375 Personen. Rechnet man jene hinzu, die beurlaubt sind, weil sie sich beispielsweise zur Erprobung in betreuten Wohngruppen befinden, betreut das System aktuell 460 Menschen. Das entspricht einer Steigerung um rund 30 Prozent in nur drei Jahren.
Dieser Zuwachs ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer Entwicklung, bei der gerichtliche Einweisungen die Ausbaukapazitäten der Stadt systematisch überholen. Allein im Jahr 2024 ordneten Hamburger Gerichte in 76 Fällen die Unterbringung im Maßregelvollzug an.
In Schleswig-Holstein hat sich die Lage im Maßregelvollzug zuletzt ebenfalls dramatisch zugespitzt. Die Kliniken in Schleswig und Neustadt leiden unter einer chronischen Überbelegung, die weit über 100 Prozent liegt. Auch hier müssen Patient:innen zunehmend in der Untersuchungshaft auf Therapieplätze warten.
Bremen kämpft als Stadtstaat mit derselben Problematik wie Hamburg: Die Kapazitäten im Klinikum Bremen-Ost sind seit Jahren erschöpft. Um den drohenden Zwangsfreilassungen durch die Gerichte entgegenzuwirken, musste Bremen bereits Kapazitäten in anderen Bundesländern „einkaufen“ oder Übergangslösungen in psychiatrischen Krankenhäusern schaffen, die jedoch kaum den spezialisierten Sicherheitsanforderungen einer Forensik entsprechen.
Niedersachsen setzt verstärkt auf Neubauten, kämpft aber mit massiven Zeitverzögerungen und Kosten. In Standorten wie Moringen oder Brauel wurden Kapazitäten erweitert, aber der Zuwachs an Einweisungen – insbesondere im Bereich der Suchterkrankungen – frisst diese neuen Plätze sofort wieder auf. Das Land versucht zudem, durch eine Reform des Maßregelvollzugsgesetzes die Entlassungsprozesse zu beschleunigen, stößt dabei aber auf den massiven Mangel an Plätzen in der ambulanten Nachsorge.
Besonders auffällig ist dabei die Zunahme komplexer Krankheitsbilder: Die Kombination aus schweren Psychosen und massivem Drogenkonsum, sogenannte Doppeldiagnosen, überfordert die Regelpsychiatrie zunehmend.
Auffangbecken für erodierendes Hilfesystem
Hier zeigt sich auch ein sozialpolitisches Versagen: Weil niedrigschwellige Therapieangebote und Kriseninterventionen in den Stadtteilen fehlen, landen Menschen in einer Eskalationsspirale, die am Ende nur noch die Forensik als letzte Instanz kennt. Die Fachklinik wird so zum unfreiwilligen Auffangbecken für ein erodierendes allgemeines Hilfssystem. Wenn die Prävention draußen versagt, sollen es die Gitter in Ochsenzoll richten.
Wer schwerkranke Menschen monatelang hinter Gittern „parkt“, erschwert jedoch nicht nur ihre Heilungschancen, sondern unterspült auch das Fundament des Rechtsstaats. Der Maßregelvollzug ist gesetzlich verpflichtet, schwerkranke Straftäter:innen in einem therapeutischen Umfeld zu heilen und zu sichern.
Aber in Hamburg verkommt dieser staatliche Auftrag zur Verwahrung. Wenn Patient:innen monatelang in reguläre Gefängniszellen „ausgelagert“ werden, bricht nicht nur das medizinische Konzept in sich zusammen, sondern auch die verfassungsrechtliche Rechtfertigung für den Freiheitsentzug.
Jahrelange Fehlplanung
Neu ist dieser Engpass nicht; er ist das Ergebnis einer jahrelangen politischen Fehlplanung. Aktuell zeigt sich das strukturelle Defizit in der Belegungsplanung auch in der Wiederbelebung des sogenannten Haftexports: Um den massiven Platzmangel in den Hamburger Anstalten zu lindern, hat der Senat eine Kooperation mit Mecklenburg-Vorpommern geschlossen: Seit Ende 2024 werden bis zu 40 Haftplätze in der JVA Waldeck für Hamburger Gefangene angemietet.
Dass die Stadt ihre verfassungsrechtliche Kernaufgabe – den Strafvollzug – erneut geografisch auslagern muss, belegt, dass die bauliche Infrastruktur mit der realen Belegungssituation seit Jahren nicht Schritt hält.
Verschärft wird die Lage durch eine restriktive Vollzugspolitik, die unter anderem bei den Ersatzfreiheitsstrafen sichtbar wird. Während andere Bundesländer verstärkt auf Alternativen setzen, verharrte Hamburg lange auf einem Kurs, der auch Menschen wegen geringfügiger Delikte – wie dem Fahren ohne Fahrschein – systematisch hinter Gitter bringt.
Diese Praxis blockiert Haftplätze und personelle Ressourcen, die an anderer Stelle, auch bei der fachgerechten Unterbringung psychisch kranker Straftäter:innen, fehlen.
Grundversorgung ist keine Therapie
Das Nadelöhr des Systems liegt jedoch nicht allein in Ochsenzoll, sondern im „Wartesaal“ am Holstenglacis. Mitte Februar saßen dort 18 Personen ein, gegen die ein einstweiliger Unterbringungsbefehl nach Paragraf 126a der Strafprozessordnung (StPO) vorlag.
Eigentlich müssten diese Menschen sofort in eine Fachklinik: Sie wurden als schuldunfähig, aber gefährlich eingestuft. Doch weil in Ochsenzoll kein Bett frei war, blieben sie im regulären Vollzug – teilweise über 200 Tage lang.
Die Sozialbehörde versucht, die Situation sprachlich zu glätten. Man helfe sich angesichts „des anhaltend hohen Belegungsdrucks im Maßregelvollzug“ mit „Amtshilfe“ durch die Justizbehörde aus, antwortet sie der taz. In der UHA stehe eine „psychiatrische Grundversorgung“ durch Fachärzt:innen bereit, inklusive täglicher Visiten und Medikamentengabe, „vergleichbar zum stationär-forensischen Vorgehen im Maßregelvollzug“.
Doch dieser Vergleich hinkt. Eine psychiatrische Grundversorgung in einer Haftanstalt ist keine Therapie. Eine tägliche Visite hinter der Zellentür kann eine komplexe forensische Versorgung nicht ersetzen. Das Bundesverfassungsgericht fordert für den Maßregelvollzug ein „therapeutisches Milieu“ – eine Umgebung, die auf Heilung ausgerichtet ist, nicht auf Disziplinierung und Einschluss. In der UHA findet keine Resozialisierung statt, sondern bloßes Zeitabsitzen auf Kosten der psychischen Gesundheit.
Kurzfristige Besserung kaum in Sicht
Damit provoziert der Senat ein juristisches Organisationsverschulden mit Ansage. In anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen mussten Obergerichte bereits Zwangsfreilassungen anordnen, weil die staatliche Unterbringung den verfassungsrechtlichen Mindeststandards nicht mehr entsprach: Werden Kranke nicht therapiert, entfällt die Rechtsgrundlage, sie festzuhalten.
Hamburg steuert sehenden Auges auf dieses Szenario zu: Am Ende könnten gefährliche Täter:innen frei herumlaufen, weil die Stadt zu langsam beim Kapazitätsausbau war. Und kurzfristige Besserung durch Bauprojekte ist kaum in Sicht.
Bis zum Frühjahr 2026 entstehen gerade mal 16 zusätzliche Plätze – angesichts der Warteliste ein Tropfen auf den heißen Stein. Ein geplanter Neubau mit 80 Plätzen befindet sich noch in der Phase der Bauvoranfrage. Bis dort der erste Patient einzieht, könnten Jahre vergehen.
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