piwik no script img

Kopftuchverbot in FrankreichDer Kopf muss frei bleiben

Das Kopftuchverbot in Frankreich stellt keine Verletzung der Religionsfreiheit dar. So urteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gegen eine Sozialarbeiterin.

Diese Frau in Deutschland darf ihr Kopftuch tragen, in französischen Krankenhäusern ist das nicht erlaubt. Foto: dpa

Straßburg epd | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zugunsten eines Krankenhauses in Frankreich geurteilt, das seinen Angestellten das Tragen eines Kopftuches verboten hatte. Das Kopftuch-Verbot an der öffentlichen Klinik stelle keine Verletzung der Religionsfreiheit dar, entschieden die Straßburger Richter am Donnerstag. Sie verwiesen auf die französische Verfassung, in der die Prinzipien der Säkularität und der religiösen Neutralität verankert sind. (Az: 64846/11)

Geklagt hatte eine ehemalige Sozialarbeiterin des Pariser Krankenhauses, die trotz Beschwerden mehrerer Patienten ihre Kopfbedeckung nicht ablegen wollte. Die Klinikleitung hatte daraufhin entschieden, den Arbeitsvertrag der Muslimin nicht mehr zu verlängern. Dagegen hatte die Frau vergeblich vor mehreren französischen Gerichten geklagt.

Auch ihre Beschwerde vor dem Menschenrechtsgerichtshof blieb nun ohne Erfolg. Es stehe außer Frage, dass Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen volle Religionsfreiheit genössen, unterstrichen die Straßburger Richter.

Daraus ergebe sich für sie jedoch kein Recht, ihren religiösen Überzeugungen Ausdruck zu verleihen, während sie sich an ihrem Arbeitsplatz befänden.

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

6 Kommentare

 / 
  • Das Urteil gilt auch für uns: Arbeitgeber dürfen die Verwendung eines Kopftuches während des Dienstes untersagen. Das ist auch richtig so, weil es ja im europäischen Islam gar nicht kustomarisch ist, ein solches zu tragen.

     

    Es geht nicht um ein Kleidungsstück, da kann der Arbeitgeber dir sowieso vorgaben machen wie er will, sondern es geht um die Frage ob eine raumfremde Tradition des Islam hier in Europa eine gesonderte Behandlung erhält.

  • 7G
    70023 (Profil gelöscht)

    Gericht hin Gericht her. Seit wann entscheiden die Richter, was ich anziehen darf was nicht. Das hat mit Demokratie nichts zu tun. Das ist Willkür und das ist nichts anderes als Unterdrückung. Das ist das Jeans- Verbot für die Frauen in islamischen Länder. Und das finden Islamhasser gut.

  • Find ich gut!

     

    Aber es heißt nicht STRAßBURG (wie sieht das denn aus?), sondern STRASBOURG!

    • @Rossignol:

      Beide Formen sind erlaubt. Strasbourg und Straßburg. Vgl. Москва́/Moskwa/ Moskau, Roma/Rom, Wrocław/Breslau, Krung Thep/Bangkok.

  • Recht so. Konsequent und beispielhaft für ganz Europa.

  • Einer der klassischen Kampfbegriffe der Französischen Revolution, die Egalité, bleibt damit weiterhin gewahrt. Hier sollte Frankreich auch Vorbild für uns in Deutschland sein.