Kontrollen für Textilindustrie: EU-Kommission soll Gesetz vorlegen
Das EU-Parlament fordert verbindliche Standards für Unternehmen. Firmen müssen endlich auch ihre Zulieferer kontrollieren.
„Handelspolitik ist europäische Politik“, sagt Arne Lietz, SPD-Abgeordneter im EU-Parlament. Er hat die EU-Leitinitiative für die Bekleidungsbranche vorangetrieben. Die verschiedenen Initiativen der Mitgliedsstaaten seien zwar begrüßenswert, beruhten jedoch oft auf Freiwilligkeit. „Wir brauchen einen Rahmen, aus dem man sich nicht herausmogeln kann, sondern der für alle gilt“, fordert Lietz.
Das Gesetz soll sich unter anderem an den im Februar vorgestellten OECD-Leitlinien für die Textilindustrie orientieren. Diese fordern verbindliche Sorgfaltspflichten für die gesamte Lieferkette. Unternehmen müssen also entlang konkreter Kriterien überprüfen, ob ihre Zulieferer Arbeits-, Menschenrechts-, und Umweltstandards einhalten. Die neue Konfliktmineralien-Verordnung der EU folgt ähnlichen Prinzipien.
„Die OECD-Leitlinien wären eine sehr gute Grundlage für die EU“, sagt Carolijn Terwindt vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Sie warnt jedoch davor, dass die Überprüfung nicht den privaten Akteuren überlassen werden dürfe. „Audits müssen auf gesetzlichen Grundlagen beruhen, die klare Kriterien vorschreiben – so wie beim TÜV für Autos“, sagt Terwindt.
In der Vergangenheit seien Zertifizierungen von Fabriken häufig intransparent und unzureichend gewesen. So hatte der TÜV Rheinland die Produktionsstätte Rana Plaza wenige Monate vor dem Einsturz überprüft. In dem Bericht seien Kinderarbeit, Diskriminierung von Frauen und das Fehlen von Gewerkschaften gänzlich ausgelassen, die Bauqualität des Gebäudes hingegen für gut befunden worden. Doch selbst detaillierte und transparente Überprüfungen reichen nicht aus: „Das beste Monitoring geschieht durch Gewerkschaften“, sagt Juristin Terwindt. Deshalb hofft sie, dass ein neues EU-Gesetz für die Textilindustrie Gewerkschaften stärkt.
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