Konflikt um Katalonien: Abgeordnetenstatus weg

Spaniens Oberster Gerichtshof bestätigt das Urteil gegen den katalanischen Regierungschef Quim Torra. Der aber weigert sich zu gehen.

Der katalanische Regierungschef Quim Torra

Will sich dem Urteil nicht beugen: Quim Torras Foto: Reuters/Nacho Doce

MADRID taz | Die Kammer für verwaltungsrechtliche Einsprüche am Obersten Gerichtshof Spaniens bestätigte am Freitagmittag den Entzug des Abgeordnetenstatus von Quim Torra. Die Richter in Madrid lehnten damit einen Antrag des katalanischen Regierungschefs ab, eine entsprechende Anordnung der Obersten Wahlbehörde (JEC) auszusetzen.

Die JEC hatte am vergangenen Samstag nach einem Eilantrag der konservativen Partido Popular (PP) angeordnet, ein erstinstanzliches Urteil zur Amtsenthebung Torras sofort umzusetzen, ohne auf die zweite und letzte Instanz zu warten. Die Frage ist, ob Torra, auch wenn er nicht mehr Abgeordneter ist, der katalanischen Regierung weiter vorstehen kann.

Hintergrund des Rechtsstreites ist eine Verurteilung Torras wegen „Ungehorsams“ im vergangenen Dezember. Das Höchste Katalanische Gericht entzog ihm damals für 18 Monate das Recht, öffentliche Ämter auszuüben. Er habe während des Wahlkampfes im vergangenen April einer Anordnung der Wahlbehörde nicht Folge geleistet.

Diese verlangte, dass Torra ein Transparenz an seinem Amtssitz entfernen lassen sollte, das die Solidarität mit den inzwischen zu hohen Haftstrafen verurteilten Unabhängigkeitspolitikern und -aktivisten zum Ausdruck brachte. Torra habe damit gegen die Neutralität verstoßen, zu der öffentliche Einrichtungen im Wahlkampf verpflichtet seien.

Widerspruch eingelegt

Torra legte damals gegen die Anordnung der JEC Widerspruch ein und erklärte, dass er nur richterlichen Anweisungen Folge leisten würde. Als diese schließlich kam, ließ er das fragliche Transparente durch ein neues ersetzen. „Meinungs- und Redefreiheit – Artikel 19 der Menschenrechtserklärung“, stand darauf.

Der Eilantrag der PP und die Entscheidung der JEC fielen mitten in die Parlamentsdebatte, bei der der Sozialist Pedro Sánchez erneut zum Ministerpräsidenten gewählt wurde. Sánchez war dabei auf die Abgeordneten der Republikanischen Linken Kataloniens (ERC), die in Torras Koalitionsregierung sitzt, angewiesen.

Stimmen aus der spanischen Linken und aus Katalonien warfen der PP und der JEC vor, den Regierungsbildungsprozess torpedieren zu wollen. Torra sprach gar von einem „Staatsstreich“ und ließ sich vom katalanischen Parlament im Amt bestätigen.

Auch jetzt will Torra nicht gehen. „Ich bin ein Abgeordneter und Präsident Kataloniens“, erklärte er. „Das Parlament ist der Vertreter der Souveränität des katalanischen Volkes und damit die einzige Institution, die entscheiden kann, wer den Status eines Abgeordneten verliert“, fügte er hinzu.

Vorläufiger Höhepunkt

Parlamentspräsident Roger Torrent unterstützt ihn dabei. Er erklärte, dass die Geschäftsordnung der katalanischen Volksvertretung keine „nachträgliche Unwählbarkeit“ vorsehe, wie dies die JEC verlange.

Der Fall Torra ist der vorläufige Höhepunkt einer Reihe von Beschlüssen des Obersten Gerichtshofs Spaniens gegen die Verfechter der katalanischen Unabhängigkeit. Am Donnerstag hatten die Richter dem inhaftierten, ehemaligen katalanischen Vizeregierungschef Oriol Junqueras das Recht verweigert, am Montag seinen Sitz im Europaparlament einzunehmen. Und das obwohl der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die parlamentarische Immunität des Betroffenen bestätigt hatte.

Gleichzeitig verlangt die spanische Justiz vom Europaparlament die Aufhebung der Immunität des in Brüssel lebenden ehemaligen katalanischen Regierungschefs Carles Puigdemont und seines Gesundheitsministers Toni Comín.

Der europäische Haftbefehl gegen die beiden wegen „Aufruhrs“ im Zusammenhang mit dem durch Madrid verbotenen Unabhängigkeitsreferendums 2017 wird aufrechterhalten. Beide werden am Montag dank des Urteils des EuGH zu Junqueras ihren Sitz im Europaparlament einnehmen.

In Brüssel stößt das Vorgehen der spanischen Richter auf Unverständnis. „Alle Mitgliedstaaten müssen die Entscheidungen des Gerichtshofs respektieren, sie korrekt auslegen und in der Praxis anwenden“, erklärte der Sprecher der Europäischen Kommission, Stefan de Keersmaecker.

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