Konflikt im Kohlerevier: Lützerath soll weg

RWE will den Ort im rheinischen Kohlerevier noch im Winter räumen, um weiter Kohle zu fördern. AktivistInnen behaupten, der Konzern lüge.

Ein Braunkohlebagger vor einem Haus.

Soll abgebaggert werden: Der Ort Lützerath in NRW Foto: Federico Gambarini/dpa

BERLIN taz/dpa | KlimaaktivistInnen haben Ankündigungen des Energiekonzerns RWE widersprochen, noch in diesem Winter müsse der Ort Lützerath im Rheinischen Braunkohlerevier abgebaggert werden, um Kohlekraftwerke in Gang zu halten. „Das ist gelogen“, twitterte die Initiative Alle Dörfer bleiben am Donnerstag. Die Restkohlemenge im Tagebau reiche „für die nächsten 4 Jahre aus“, ohne das von AktivistInnen besetzte Dorf vernichten zu müssen. „Technisch“ sei es „gar nicht möglich, vor 2025 an die Kohle unter Lützerath zu gelangen“.

Lützerath ist zu einem symbolischen Ort für die Klimabewegung geworden. Die grün geführten Wirtschaftsministerien in Bund und NRW hatten Anfang Oktober mit RWE einen auf 2030 vorgezogenen Kohleausstieg in der Region vereinbart.

Fünf weitgehend verlassene Dörfer am Tagebau sollen erhalten bleiben, Lützerath zur Kohlegewinnung jedoch abgebaggert werden. Das wollen Aktivisten vor Ort unbedingt verhindern. In mittlerweile von den Bewohnern verlassenen Häusern von Lützerath halten sich etwa 100 AktivistInnen auf, die um den Ort „kämpfen“ wollen, der inzwischen direkt an der Kante des Tagebaus liegt.

RWE-Finanzvorstand Michael Müller hatte am Donnerstag betont, die Räumung von Lützerath im Winter sei unbedingt notwendig. Es gehe darum, die aus der Sicherheitsbereitschaft zurückgeholten Braunkohleblöcke sowie die zwei jetzt länger laufenden Blöcke mit Braunkohle zu versorgen, sagte Müller. Dazu sei es „erforderlich, dass der Tagebau wie geplant fortschreite. „Insofern muss auch im Rahmen der Rodungsperiode im Winter eine Räumung von Lützerath erfolgen.“

„Wie das genau vorgeht, das ist ein Thema, da sind wir natürlich in Abstimmung mit der Landesregierung“, so der RWE-Manager. Wann genau RWE roden wolle, wisse er „schlichtweg nicht. Das ist eine Entscheidung, die im Grunde genommen jetzt auch gemeinsam mit den Behörden getroffen werden muss.“ Die Gebiete würden benötigt. Es sei gerichtlich so entschieden worden, „dass wir entsprechend fortfahren können“, sagte Müller weiter. Die Rodungssaison endet laut Bundesnaturschutzgesetz am 28. Februar.

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