Kommission des UN-Menschenrechtsrats: Kritik an Vorgehen Israels
Eine UN-Kommission kritisiert Israels Vorgehen gegen palästinensische Menschenrechtsorganisationen. Israel spricht der Kommission die Legitimität ab.
In dem Bericht wurden auch Menschenrechtsverletzungen der militanten Palästinenserorganisation Hamas im Gazastreifen und der Autonomiebehörde im Westjordanland angeprangert. Der Großteil der Anschuldigungen richtete sich aber gegen Israel, das versuche, eine „dauerhafte Besetzung“ der Palästinensergebiete „auf Kosten der Rechte des palästinensischen Volkes sicherzustellen und zu verankern“, hieß es in dem Bericht.
Die Vorsitzende der Kommission, die frühere UN-Menschenrechtshochkommissarin Navi Pillay, bekräftigte, dass sowohl Israel als auch palästinensische Behörden die Rechte auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit einschränken würden.
„Wir sind besonders alarmiert über die Situation palästinensischer Verteidiger von Menschenrechten, die routinemäßig Ziel einer Reihe von Strafmaßnahmen als Teil des Besetzungssystems sind,“ so Pillay
Israel wirft der Kommission Voreingenommenheit vor
Die Kommission wurde im Jahr 2021 nach dem elftägigen Krieg zwischen Israel und der im palästinensischen Gazastreifen regierenden Hamas ins Leben gerufen. Israel wirft der Kommission und dem Menschenrechtsrat Voreingenommenheit gegenüber dem Land vor.
Auch die Anschuldigungen in dem neuen Bericht wies Israel zurück. In einer Mitteilung der israelischen UN-Mission in Genf hieß es: „Die Untersuchungskommission gegen Israel hat keine Legitimität. Hat sie nie gehabt.“
2020 und 2021 hatte Israel sieben palästinensische Menschenrechtsorganisationen als Terrorgruppen eingestuft und damit de facto verboten. Begründung war, dass sie angeblich Verbindungen zur Volksfront für die Befreiung Palästinas hatten, deren militärischer Flügel auch für Anschläge auf Israelis verantwortlich war.
Die Organisationen wiesen das zurück und auch einige europäische Staaten zogen die von Israel genannten Verbindungen in Zweifel. In dem Bericht vom Donnerstag hieß es, das Vorgehen gegen die Gruppen sei nicht gerechtfertigt gewesen und habe Grundrechte verletzt.
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