Kommentar: Bloß keine Diskriminierung
Kein Migrant darf beim Einstellungsverfahren bevorzugt werden, nur weil er Migrant ist. So eine "positive Diskriminierung" schadet der Qualität der Verwaltung. Aber darum geht es auch gar nicht.
Es darf nicht sein, dass ein Migrant nur deshalb in der Verwaltung eingestellt wird, weil er ein Migrant ist. So eine „positive Diskriminierung“ nützt zwar den Migranten, aber es schadet der Qualität der Verwaltung – und eine schlechtere Verwaltung ist schlecht für uns alle. Aber darum geht es ja auch gar nicht. Es geht nicht darum, dass die Einstellungskriterien extra für Migranten gesenkt werden. Sondern es geht darum, dass ihre besonderen Fähigkeiten berücksichtigt werden.
Es gibt nämlich für einen Verwaltungsjob nicht nur Kompetenzen, die für diesen Job unbedingt erforderlich sind. Zu diesen Kompetenzen gehört es zum Beispiel, die deutsche Sprache gut genug sprechen zu können – da darf es keine Abstriche geben. Doch es gibt auch Kompetenzen, die zwar nicht unbedingt erforderlich sind, aber von Vorteil. Wenn zwei Bewerber einen Job wollen, und beide erfüllen die Mindest-Kriterien, dann sollte der Job an den gehen, der bei diesen Zusatz-Kompetenzen besser abschneidet.
Viele Migranten haben besondere Fähigkeiten. Etwa, weil sie mehrere Sprachen können und so zum Beispiel Touristen oder anderen Migranten in deren Muttersprache beraten können. Oder weil sie sich in verschiedenen Kulturen auskennen. Solche Kompetenzen werden aber derzeit in Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt – obwohl der öffentliche Dienst diese Kompetenzen gut gebrauchen kann. Und genau dort steckt die wahre Diskriminierung von Migranten im Öffentlichen Dienst.
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