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Kommentar von Christian Rath zu Harald Range und den Ermittlungen gegen NetzpolitikFeige, aber nicht bösartig

Er hätte das Gutachten leicht zurück–weisen können

Harald Range muss nicht zurücktreten. Der Generalbundesanwalt hat zwar feige gehandelt, als er gegen zwei Journalisten des Blogs netzpolitik.org Ermittlungen wegen Landesverrats einleitete. Es liegt aber nahe, dass er von Beginn an weder mit einer Anklage noch mit einer Verurteilung rechnete. Auch der Vorwurf, er habe Journalisten einschüchtern wollen, ist fernliegend.

Landesverrat setzt ein „Staatsgeheimnis“ voraus – ein Geheimnis, das vor „fremden Mächten“ verborgen werden muss. Es geht hier nicht um die „Verletzung von Dienstgeheimnissen“, bei der sich vor allem die Quelle strafbar macht, die Journalisten etwas zusteckt. Die Veröffentlichung ist dagegen grundsätzlich nicht strafbar. Anders beim Verrat von Staatsgeheimnissen, hier ist die Veröffentlichung das Verbrechen.

Wer also spricht von einem Staatsgeheimnis? Verfassungsschutz-Chef Maaßen hat den Begriff in seiner Strafanzeige nicht benutzt, aber in einem späteren Rechtsgutachten. Als guter Jurist musste er wissen, dass Ermittlungen gegen die Journalisten die Folge sind. Range hätte das Gutachten als abwegig zurückweisen können. Schließlich haben die veröffentlichten Dokumente keinen besonderen Bezug zur äußeren Sicherheit. Der Verfassungsschutz ist ja ein Inlandsgeheimdienst. Doch dazu war Range zu feige oder zu höflich. Deshalb sollte ein externer Gutachter zum Schluss kommen, dass es hier nicht um Staatsgeheimnisse geht. So hat Range eine kleinere Staatsaffäre ausgelöst, weil er ein förmliches Ermittlungsverfahren einleitete.

Justizminister Maas machte auch keine gute Figur. Wäre er deutlicher geworden, hätte Range das Verfahren schon im Mai gestoppt. Im Februar geht Range ohnehin in den Ruhestand. Dann kann Maas eineN neueN GeneralbundesanwältIn berufen, der oder die mehr Mut beweist.

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