Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Im Interesse der Kunden
Hinter dem Stopp der anlasslosen Datenerfassung steht SPD-Wirtschaftministerin Zypries. Deutet sich eine neue Bürgerrechtshaltung der SPD an?
Spät, aber gerade noch rechtzeitig, hat die Bundesnetzagentur die Vorratsdatenspeicherung am Mittwoch faktisch ausgesetzt. Am 1. Juli hätte die anlasslose Speicherung aller Telefon- und Internetverkehrsdaten beginnen sollen. Nun verzichtete die Netzagentur ausdrücklich darauf, diese gesetzliche Pflicht mit Bußgeldern und Anordnungen durchzusetzen. Die großen Provider, wie die Deutsche Telekom haben schon erklärt, dass sie im Interesse ihrer Kunden auf die Speicherung verzichten wollen.
Einen solchen Schritt macht die Bundesnetzagentur natürlich nicht ohne Rückendeckung. Organisatorisch gehört sie zum Geschäftsbereich von Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). Und tatsächlich erklärte das Wirtschaftsministerium auf Nachfrage, dass die Erklärung der Netzagentur „selbstverständlich“ mit dem Ministerium abgestimmt war. Aber wohl nicht mit dem Unions-Teil der Großen Koalition. Elisabeth Winkelmeier-Becker, die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, kritisierte Zypries scharf. Zypries müsse dafür sorgen, dass die Netzagentur „geltendes Recht anwendet und auch durchsetzt.“ Bahnt sich hier ein neuer Koalitionskrach an? Will die SPD wie bei der Ehe für alle, die Union allein in der rückständigen Ecke stehen lassen? Leider nein.
Anders als bei der Ehe für alle, wo sich die SPD beherzt an die Spitze der Bewegung gesetzt hat, sind die Sozialdemokraten im Kampf gegen den Überwachungsstaat unsichere Kantonisten. Mit einer grundsätzlichen Abkehr von der Vorratsdatenspeicherung ist nicht zu rechnen. Schließlich wurde der erste Versuch 2007 gerade von Zypries eingeführt, damals war sie SPD-Justizministerin. Den zweiten Versuch hat 2015 ihr Nachfolger Heiko Maas (SPD) konzipiert. Maas setzte dabei einen Wunsch des damaligen SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel um.
Und die SPD ist auch jetzt weit davon entfernt, sich von der Vorratsdatenspeicherung zu distanzieren. Seit Dezember ist bekannt, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) flächendeckende anlasslose Vorratsdatenspeicherungen für rechtswidrig hält. Justizminister Maas hat dieses Urteil aber einfach ignoriert. Selbst als Überwachungs-Fan Gabriel den SPD-Vorsitz aufgab, nutzte Maas die klare EuGH-Vorgabe nicht, um den Ausstieg aus der Vorratsdatenspeicherung vorzubereiten. Auch vorige Woche, als das OVG Münster erklärte, der EuGH-Spruch gelte natürlich auch in Deutschland, hieß es von Maas nur, man werde das prüfen. Bei Maas, der sonst eher als Schnellschuss-Minister bekannt ist, fällt soviel Zögerlichtkeit natürlich besonders auf. Wenigstens Ex-Justizministerin Brigitte Zypries ist gemeinsam mit der Bundesnetzagentur nun einen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Eine neue Linie der SPD oder sogar der Bundesregierung zeichnet sich hier jedoch nicht ab.
Der neue Wind kommt ausschließlich aus Luxemburg, vom EuGH, der sich seit einigen Jahren an die Spitze der Bürgerrechtsjustiz gesetzt hat. Während das Bundesverfassungsgericht zwar fast jedes Sicherheitsgesetz beanstandet, aber immer nur in Details, verwarf der EuGH die Logik der Vorratsdatenspeicherung im Kern: Es darf keine flächendeckende anlasslose Massenüberwachung der Bürger geben. Es wird Zeit, dass Deutschland als größter EU-Mitgliedsstaat endlich signalisiert, dass es dieses bürgerrechtliche Paradigma akzeptiert. Sonst wird der EuGH große Schwierigkeiten bekommen, sich mit dieser Linie EU-weit durchzusetzen. Ein klares Ja zur EuGH-Rechtsprechung – das zumindest sollte man von der SPD erwarten dürfen. Die CDU/CSU wird dann schon folgen.