Kommentar Störerhaftung bei WLAN: Teilen verboten
Deutsche Politiker sehen das Internet als Risiko statt als Chance. Statt den Zugang zu vereinfachen, nehmen sie Rücksicht auf die Ängste der Industrie.
Wenn es um den Breitbandausbau geht, klingen Mitglieder der Bundesregierung schnell euphorisch. Vor allem angesichts zweier Zahlen: 2,7 Milliarden Euro, so viel will die Bundesregierung bis 2018 investieren. Und 50 Megabit pro Sekunde, das ist die Geschwindigkeit, die jedeR NutzerIn zur Verfügung stehen soll. Da steht dem „schnellen Internet für alle“ (Dobrindt) doch nichts mehr im Wege – oder?
Leider doch. Und zwar niemand anderes als die Bundesregierung selbst. Dass sie sich scheut, mehr Geld in die Hand zu nehmen, und sich stattdessen die Investitionen lieber mit den Netzanbietern teilt, gegen Zugeständnisse an anderer Stelle – geschenkt. Aber dass sie nicht einmal dort für mehr Verfügbarkeit von Internetanbindungen sorgt, wo es für den Staat völlig kostenlos zu haben wäre, das ist schwach.
Denn Anbieter von offenen WLANs, über die Touristen, Passanten, Nachbarn einfach einen bestehenden Internetanschluss mit nutzen können, brauchen kein Geld vom Staat. Alles, was sie brauchen, ist Rechtssicherheit: Nicht haften zu müssen, wenn andere mit dem zur Verfügung gestellten Gut Missbrauch betreiben. Die großen Zugangsprovider haften schließlich auch nicht, dass es also die Kleinen treffen darf, ist nichts als eine überflüssige Ungleichbehandlung.
Und sie zeigt, wie das Internet in seiner Gesamtheit bei den Entscheidern wahrgenommen wird: nicht als Chance, sondern als Risiko. Wenn sich dann die Frage stellt, was schwerer wiegt, das Interesse der NutzerInnen an Teilhabe, Zugang, Informationen oder das Interesse der Industrie am Schutz ihrer Ware, dann geht eben Letzteres vor.
Vielleicht sollte die Bundesregierung ihr Repertoire um eine Zahl erweitern: 88 Prozent. Das ist der Anteil an Wlans, die hierzulande mit Passwort geschützt und so unzugänglich gemacht werden. Darunter einige, deren Inhaber es gerne für die Allgemeinheit öffnen würden, wenn es die Rechtslage denn zuließe.
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