Kommentar Schweden nach dem Anschlag: Überflüssige Abschiebedebatte

Über härtere Abschieberegeln zu diskutieren, führt im Fall des Stockholm-Attentäters nur weiter, wenn man die Menschenrechte in Frage stellen will.

Ein Polizeiauto blockiert eine Zufahrtsstraße in Stockholm

Was für ein Polizeistaat müsste Schweden werden, um einen Untergetauchten wie den mutmaßlichen Attentäter rechtzeitig zu schnappen? Foto: ap

Natürlich war es nur eine Frage der Zeit, wann nach dem Attentat von Stockholm das Abschiebethema hochkochen würde. Und natürlich war es nicht überraschend, dass die rechtspopulistischen Schwedendemokraten die Debatte vom Zaun brachen. Etwas mehr verwunderte aber, als auch Ministerpräsident Stefan Löfven es nicht lassen konnte, laut darüber nachzudenken, ob man nicht „bessere Möglichkeiten schaffen müsse, um das durchzusetzen“. Nämlich dafür zu sorgen, dass eine Person, bei der rechtskräftig entschieden wurde, dass sie kein Bleiberecht hat, auch wieder das Land verlässt. Und dass da notfalls mit zwangsweiser Abschiebung nachgeholfen wird.

Der Regierungschef sollte es besser wissen und hätte mal lieber auf seinen Innenminister Anders Ygeman gehört, der dringend gemahnt hatte, erst einmal in aller Ruhe zu analysieren, ob irgendwo ein Fehler gemacht worden sei. Und der ausdrücklich davor gewarnt hatte, nun gleich nach neuen Gesetzen und schärferer Praxis zu rufen. Tatsächlich dürfte der aktuelle Fall dazu nämlich kaum einen Anlass geben.

Klar, die messerscharfe Logik der konservativen Oppositionsführerin Kinberg-Batra – „wenn er nicht mehr in Schweden gewesen wäre, hätte er das in der Drottninggatan nicht anstellen können“ – kann man schwer in Frage stellen. Aber um jemand in Abschiebehaft stecken oder ihm eine elektronische Fussfessel anschnallen zu können, muss man seiner erst einmal habhaft werden.

Zur Fahndung ausgeschrieben, weil er einer Ausreiseaufforderung nicht nachgekommen war, war der Terrorverdächtige seit 5 Wochen. Aber er war eben unauffindbar, weil untergetaucht. Und in welchen Polizeistaat müsste sich Schweden eigentlich verwandeln, um wirklich sicherstellen sein zu können, dass kein Mensch sich unter Verstoss gegen das Ausländerrecht im Lande aufhält?

Abschiebung nach Usbekistan? Schwierig

Kommt hinzu, dass das Heimatland des fraglichen Mannes Usbekistan ist. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat in mindestens einem Dutzend Fällen entschieden, dass Abschiebungen nach Usbekistan nicht zulässig sind, weil sie aufgrund der dort herrschenden Willkür mit systematischen Menschenrechtsverletzungen jedenfalls gegen das Folterverbot verstossen würden.

Ähnlich wie andere EU-Staaten schiebt deshalb Schweden seit drei Jahren grundsätzlich nicht mehr nach Usbekistan ab. Eine Abschiebedebatte führt im konkreten Fall also keinen Millimeter weiter. Es sei denn, man will auch gleich die Menschenrechtskonvention in Frage stellen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.