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Kommentar Repression gegen linke SprecherInnenGefährliches Bauchgefühl

Jean-Philipp Baeck
Kommentar von Jean-Philipp Baeck

In Bremen sind Polizei und Staatsanwaltschaft ungerechtfertigt gegen einen linken Pressesprecher vorgegangen. Das ist eine gefährliche Kriminalisierung.

Die Linke streng im Blick: PolizistInnen während des G20-Gipfels in Hamburg Foto: dpa

P einlich, aber auch gefährlich ist es, was Polizei und Staatsanwaltschaft mit der Anklage gegen den Pressesprecher eines linken G20-Blockade-Bündnisses in Bremen veranstaltet haben. Aus einem vagen Bauchgefühl heraus hatte ein Polizist entschieden, ein Aufruf zu einer angemeldeten und am Ende völlig friedlichen Demonstration im Hamburger Hafen während des G20-Gipfels könnte eine Aufforderung zu Straftaten sein. Statt die Sache sofort einzustellen, verfolgte die Staatsanwaltschaft den Fall weiter. Erst die Richterin gebot dem am Montag Einhalt und stellte das Verfahren ein.

Die politisch-motivierte Einschüchterung von gewaltfreiem linken Protest, die Kriminalisierung jeglichen radikalen Einspruchs aber bleibt hängen. Darf man Staat und Kapital noch kritisieren, ohne Post oder Besuch von der Polizei zu bekommen? Diese Frage stellen sich nach solch absurden Anklagen auch andere. Das gefährdet die Freiheit der Rede und ist deshalb skandalös.

Zumal: Der Angeklagte H. alias Timon Simons, der als Sprecher des „Social Strike“-Bündnisses auftrat, war bei G20 nicht der einzige Pressesprecher einer linken Gruppe, der sich dialogbereit und ansprechbar zeigte und dafür Repression zu spüren bekam.

So gab es unter anderem eine Razzia bei Deniz Ergün, Mitorganisator eines der Protestcamps, weil er in einem taz-Interview angeblich einen Brandanschlag gerechtfertigt haben sollte. Ermittelt wurde gegen die Sprecherin der Interventionistischen Linken, Emily Laquer, und die Rote-Flora-Sprecher Andreas Beuth und Andreas Blechschmidt. In ihren Fällen stellte die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen rund sieben Monate nach dem G20-Gipfel ein.

Aber: In all diesen Fällen wurden die Angeklagten durch ihr öffentliches Auftreten zu einem Ziel der Strafverfolgung – anstatt es als Indiz dafür zu werten, es nicht gerade mit klandestin arbeitenden Gewalttätern zu tun zu haben. Dass die Bremer Staatsanwaltschaft Simons nun tatsächlich abstrafen wollte, passt daher zu diesem „Gipfel der Demokratie“.

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Jean-Philipp Baeck
Investigativreporter
stv. Ressortleiter Reportage & Recherche. /// Zuvor: Produktentwickler der taz im Netz, Chef vom Dienst der taz nord in Hamburg, Redakteur und Volontär der taz in Bremen. /// Seit 2011 Journalist bei der taz, mehrere Jahre zudem auch beim Norddeutschen Rundfunk NDR. /// Soziologe und Kulturwissenschaftler, Studium in Bremen und Melbourne. /// Herausgeber von "Rechte Egoshooter - Von der virtuellen Hetze zum Livestream-Attentat", Ch. Links Verlag 2020, mit Andreas Speit /// Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit 2024 /// Threema-ID: UWSDA226 /// PGP Fingerprint: 3045 4A0E 6B81 226A A64E 0790 36BF 9C3A 6EC6 5D1F
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  • Gleich 'ne Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger hinterherschicken & die Verdächtigen der Staatsanwaltschaft damit ans Licht der Öffentlichkeit zerren - nur so lassen sich künftige gleichgelagerte Fälle verhindern.