Kommentar Neues Sexualstrafrecht: Danke, Gina-Lisa
„Nein heißt Nein“ wird endlich Gesetz. Der Fall der früheren Teilnehmerin von „Germany's Next Top Model“ dürfte dazu beigetragen haben.
D as hätte sich Gina-Lisa Lohfink nicht träumen lassen: Dass ausgerechnet sie eine neue Feminismus- und Sexismusdebatte entfacht und womöglich ein Gesetzgebungsverfahren beschleunigt. Man darf davon ausgehen, dass die laufenden Verfahren um die Ex-Teilnehmerin bei „Germany's next Topmodel“ und ihre Vergewaltigungsvorwürfe dazu beigetragen haben, dass nun sogar noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht verankert wird.
Ungeachtet dessen, dass Justizminister Heiko Maas (SPD) seine Reformvorschläge schon länger in der Schublade hatte. Und auch wenn die massenhaften sexuellen Übergriffe auf Frauen in der Kölner Silvesternacht die Forderungen nach schärferen Paragrafen seit Monaten befeuert haben.
Nun haben sich Union und SPD endlich darauf geeinigt, dass es künftig schon ausreichen soll, die verbal oder anders geäußerte Ablehnung eines sexuellen Angebots zu missachten, um den Täter zu bestrafen. Es soll künftig also reichen, wenn das Opfer klar und deutlich Nein sagt, wenn es weint oder mit Handbewegungen an ihm vorgenommene sexuelle Handlungen zurückweist. Auch Grapschen, das unerlaubte Berühren im Genitalbereich, soll bestraft werden. So eindeutig ist das hierzulande bislang nicht geregelt.
Sollte es tatsächlich zu einem „Nein heißt Nein“ im Gesetz kommen, wäre das ein echter Paradigmenwechsel im deutschen Sexualstrafrecht. Einen, den Frauen- und Menschenrechtsorganisationen, Frauenhäuser und -beratungsstellen, Juristinnen sowie aufgeklärte Politikerinnen seit Jahrzehnten fordern. Und den mittlerweile eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung unterstützt – laut des jüngsten Deutschlandtrends für die ARD sind es 86 Prozent.
Die Gesellschaft hat sich verändert
Die hohe Zustimmung zur Verschärfung des Sexualstrafrechts zeigt auch, wie sich die Gesellschaft diesbezüglich gewandelt hat: Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung. So sehen das mittlerweile die meisten Menschen. Egal, ob das Opfer sich offen wehrt oder ob es die sexuelle Gewalt erträgt, weil es sich in einer Lage befindet, die keinen Widerstand zulässt. Etwa, weil im Nebenzimmer die Kinder schlafen und davon nichts mitbekommen sollen. Oder, weil offene Gegenwehr zu noch dramatischeren Folgen führen könnte, beispielsweise zum Mord.
Ein „Nein heißt Nein“ räumt mit allen Vergewaltigungsmythen und Mythen zu Partnerschaftsgewalt auf: Sie wollte es doch auch, weil Sex „rein anatomisch“ nur funktioniert, wenn sie „mitspielt“. Sie hat stillgehalten, weil sie nicht „so heiß war“ wie er. Sie hat gar nichts gesagt – woher soll er denn wissen, dass sie nicht wollte? Sie kennt ihn doch, und Vergewaltigung gibt es nur zwischen Unbekannten. Sie ist selbst Schuld, warum zieht sie sich auch so sexy an? Außerdem hat sie ihn heftig animiert. Und dann noch dieses „Nein heißt eigentlich Ja“: Frauen wollen „erobert“ werden und spielen daher ein bisschen Katz und Maus. Alles Quatsch.
Vor 50 Jahren, als in Köln das erste autonome Frauenhaus entstand, konnte es sich der damalige Sozialdezernent Hans Erich Körner noch leisten zu behaupten, sexuelle und häusliche Gewalt existiere nicht. Männer, die so etwas täten, könnte man in einer einzigen Schubkarre wegfahren. Mittlerweile ist vielfach nachgewiesen, dass sexuelle Gewalt häufiger vorkommt, als an die Öffentlichkeit dringt. Jede vierte Frau zwischen 16 und 85 Jahren erlebt einer Studie des Familienministeriums zufolge mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexuelle Gewalt. Jede siebte Frau kann von sexuellen Übergriffen bis hin zu einer schweren Vergewaltigung berichten.
Die Täter sind meistens keine Fremden
Fakt ist auch, dass physische und psychische Gewalt und Vergewaltigung vor allem in Paarbeziehungen und zwischen Menschen vorkommen, die sich kennen. Den fremden Mann, der im Park lauert, die Joggerin anspringt und sie vergewaltigt, den gibt es eher selten. Auch die beiden Männer, die mit Gina-Lisa Lohfink Dinge veranstalteten, die die Frau offenbar nicht wollte, waren für sie keine Unbekannten. Die Nähe zum Täter hält viele Frauen ab, die Taten anzuzeigen. Jedes Jahr werden etwa 8.000 Vergewaltigungen gemeldet. Das sind Schätzungen zufolge nur 5 bis 15 Prozent. Die meisten sexuellen Übergriffe bleiben also unerkannt.
Das hat auch etwas damit zu tun, dass sich die Frauen nicht nur schämen, über das Erlebte zu sprechen. Sondern dass sie wissen, wie schwierig es vielfach ist, bei der Polizei über das Erlebte auszusagen und den Vorfall vor Gericht bis ins letzte Detail schildern zu müssen. Sie wissen auch, dass sie eindeutige Beweise bringen müssen, ihnen möglicherweise nicht geglaubt und unterstellt wird, jemanden zu Unrecht zu beschuldigen.
Das neue Gesetz befreit die Sexualität
Bei der Polizei gehört ein sensibler Umgang mit Opfern von Sexualdelikten seit einigen Jahren zum Curriculum der Ausbildung. Beamte werden geschult, genau hinzuhören und hinzuschauen und dem Opfer auch dann zu glauben, wenn es in den Augen der ErmittlerInnen nicht chronologisch oder „verworren“ erzählt. Opfer – egal welcher Taten – sind häufig traumatisiert und vielfach zunächst nicht in der Lage, reflektiert zu berichten. Unabhängig davon beziffern ExpertInnen die Zahl der Falschbeschuldigen bei Sexualstraftaten auf 5 bis 7 Prozent.
Ein „Nein heißt Nein“ begünstigt die freie Entfaltung von Sexualität. Ein Gesetz, das auf einem Einverständnis derjenigen beruht, die miteinander Sex haben (wollen), gewährleistet die Selbstbestimmung aller Beteiligten. Alles andere sollte nicht mit Sexualität gleichgesetzt, sondern eindeutig als Gewalt und Vergewaltigung verurteilt werden.
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