piwik no script img

Kommentar Kopftuchverbot in BaWüWer ist hier voreingenommen?

Benno Stieber
Kommentar von Benno Stieber

Baden-Württemberg will keine religiösen Symbole auf der Richterbank. Dabei geht es der CDU hauptsächlich um das Kopftuch.

Im Zeugenstand bleibt das Kopftuch wohl auch in Baden-Württemberg erlaubt Foto: dpa

V on Winfried Kretschmann stammt der schöne Satz, ihm sei egal, ob Muslimen in Deutschland der Koran wichtiger sei als das Grundgesetz, solange sie sich an ebenjenes hielten. So ähnlich könnte man das auch bei Richtern sehen. Egal was sie auf dem Kopf tragen – Hauptsache, sie sprechen einwandfreie Urteile. Doch offenbar genügt das nicht mehr.

In der aufgeheizten Atmosphäre, in der sich Reichsbürger vom Staat lossagen, sorgt sich die Justiz zunehmend um die Akzeptanz ihrer Urteile. Da will man schon den Anschein einer Befangenheit vermeiden. Deshalb dürfen künftig RichterInnen und StaatsanwältInnen im Südwesten religiöse Symbole nicht mehr sichtbar tragen. Weitere Bundesländer werden dem Vorbild wohl folgen.

Man würde sich hierzulande manchmal die angelsächsische Gelassenheit in diesen Fragen wünschen. In England wurde Rabinder Singh als erster Sikh zum Richter am High Court berufen, ein Sohn mittelloser indischer Einwanderer mit glänzender Juristenkarriere. Sein traditioneller Turban, den ein Sikh niemals ablegt, war kein Hinderungsgrund.

Lange hing in deutschen Gerichtssälen das Kreuz, und trotzdem war klar, dass nicht nach dem Wort Gottes, sondern nach dem Gesetzbuch geurteilt wird. In Folge der umstrittenen Kruzifixentscheidung des Bundesverfassungsgerichts verschwanden auch in vielen Gerichtssälen die Kreuze.

Die Union lief damals Sturm gegen dieses Urteil. Jetzt argumentiert der baden-württembergische Justizminister mit Voreingenommenheit, die entstehen könnte, wenn ein Richter einen Turban oder ein Kreuz als persönliches Kleidungsstück trägt.

Er meint damit wohl kaum seine eigene. Denn dass das Gesetz eigentlich eine Lex Kopftuch ist, versucht die Landes-CDU gar nicht erst zu verschleiern. Man darf gespannt sein, wie die Diskussion im Land verläuft, wenn einmal ein orthodoxer jüdischer Jurist wegen seiner Kippa faktisch vom Richteramt ausgeschlossen werden sollte.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Benno Stieber
taz-Korrespondent BaWü
Benno Stieber ist seit 2015 Landeskorrespondent der taz in Baden-Württemberg. In Freiburg als Österreicher geboren, lebt er heute als eingefleischter Freiberufler wieder im badischen Landesteil. Er ist Absolvent der "Deutschen Journalistenschule" in München und hat dort auch Geschichte und Politik studiert. Er schrieb unter anderem für die "Financial Times Deutschland", hat einen erfolgreichen Berufsverband gegründet und zwei Bücher geschrieben. Eins über Migranten nach der Sarrazin-Debatte und eins über einen Freizeitunternehmer aus dem Südwesten.
Mehr zum Thema

25 Kommentare

 / 
  • & nochens - Herr Stieber -

     

    Das Abhängen der Kreuze & das Verbot religiös-weltanschaulicher Embleme basiert doch auf demselben Grundgedanken - Neutralität in der Sache.

     

    Kleines Gedankenspiel -

    Die Verfahrensbeteiligten vor der Back - konstatieren - 1 Sikh - 2 Muslima - 2 Christen!

    Wie wird wohl das Ergebnis ausfallen?

    Falls der joke nicht klar.

    In Usa - gibt es ganz ernsthafte Rechenmodelle der Unis zum Supreme Court - die Voraussagen mit 2 Stellen hinterm Komma - sollen ziemlich genau sein.

    Zur Rückkopplung Ihrer Ausflüge ins Klerikale können se ja sich mal selber 'n paar Gedanken machen.

    Wünsche alles Schlechte!

  • "wenn einmal ein orthodoxer jüdischer Jurist wegen seiner Kippa faktisch vom Richteramt ausgeschlossen werden sollte"

     

    Kippa auf, Perücke drüber, müsste eigentlich gehen.

  • Frage an den Autor:

     

    Wo steht es im Koran geschrieben, dass eine Muslimin mindestens ein Kopftuch tragen muss?

    • Benno Stieber , Autor des Artikels, taz-Korrespondent BaWü
      @Gesunder Menschenverstand:

      Nirgends, aber es gibt Muslima, die das für ihre Pflicht halten. Ich glabue nicht, dass ein Staat anderen ihre Religion erklären sollte.

      • 2G
        2730 (Profil gelöscht)
        @Benno Stieber:

        Eine recht inkonsistente und wenig intelligente Replik.

        Der Staat versucht nicht, Religion zu erklären. Er stellt einfach gewisse Anforderungen an einen Richter. Dazu gehört sehr wesentlich, eine weltanschaulich neutrale Haltung nicht nur zu wahren, sondern auch zu demonstrieren.

        Ein Mönch in Kutte, ein Richter mit Kipa, eine Richterin in Naqib zählen nicht dazu.

        Wenn diesen Menschen ihr religiöses Symbol wichtiger ist als die oben genannte Anforderung, dann sind sie ungeeignet als Richter.

         

        Ich glaube außerdem nicht, dass ich mich als Wehrdienstverweigerer einem Richter in Uniform gestellt hätte.

      • @Benno Stieber:

        & ich glaube mit guten Gründen nicht -

        Daß es zu dem Verfassungs- & Staatsverständnis dieser Republik gehört - daß Richter ihre religiösen Präferenzen in gerichtlichen Verfahren gleich welcher Couleur durch religiöse Embleme/Zeichen deutlich machen.

        Sie sind "hochdotierte Staatsschauspieler" in einem normierten Verfahren - in dem staatlichen Recht Geltung verschafft & Rechtsfrieden für den Bürger ohne Ansehung der Person geschaffen werden soll.

        Religiöse Embleme/Zeichen sind für jede - auch für jede unvoreingenommene Streitpartei geeignet - sachlich begründete Zweifel an der Unparteilichkeit & Neutralität der Richter zu begründen.

        Wegen dieser verfassungsrechtlich verbrieften Neutralität in gerichtlichen Verfahren - hat eine etwaig betroffene Religionsfreiheit einzelner Richter zurückzustehen.

        • @Lowandorder:

          Danke! Schöner hätte ich es nicht schreiben können.

        • Benno Stieber , Autor des Artikels, taz-Korrespondent BaWü
          @Lowandorder:

          Das kann man so sehen. Dann sollte man aber über eine Abwandlung der Richterrobe z. B. mit Kopfbedeckung nachdenken, die es dann einer Muslima erlaubt ihr Haar zu verhüllen ohne ein religiöses Kleidungsstück zu tragen. Sonst werden de Facto bestimmte Leute vom Richteramt ausgeschlossen.

          • @Benno Stieber:

            Das kann man so sehen?

            Mach Witze - das ist juristisches Handwerk. &

            Eine Muslima wird nicht ausgeschlossen - sondern kann ihr

            Religiöses Emblem ausschließlich während der Sitzung nicht tragen.

            Ihr Insistieren auf einen! individuellen Paramater eines! der an einer Verhandlung Beteiligten, zeigt, daß Sie dem juristischen Denken abhold sind;

            Schlicht nicht in der Lage - die rechtliche Gemengelage geistig zu durchdringen.

            Das zeigt schon Ihr Hinweis Richtung Brexit-Land.

            Die nach dem Grundgesetz geltende Neutralität des Staates hat doch seine Wurzeln in der Abkehr von "cuius regio eius religio" usw usf.

            Deswegen sind gerichtliche Verfahren - die ja kommunikative Verfahren aller! Beteiligter sind - so streng neutral angelegt. Was auf staatlicher Seite - die ja die Macht der Bürger präsentiert "Im Namen des Volkes" - wg der Beilegung eines der! Grundkonflikte der Staatlichkeit - besondere Neutralität zwingend vorschreibt.

             

            Was Sie hier freihändig propagieren, setzt eine Änderung des GG - der Verfassung voraus.

            Ihr sehr durchsichtiges klerikales Wunschdenken ist - anders als Ihnen scheints klar - ein Rückschritt in die berfassungsrechtliche Steinzeit.

        • @Lowandorder:

          Klar (danke dafür) und zutreffend. Genau das ist der springende Punkt.

          • @Ruhig Blut:

            ;))

             

            Ja & es ist schonn mehr als abenteuerlich wie geschichts&verfassungsvergessen -

            in einer derart komplexen Rechtsgemengelage & ohne solides Handwerkszeug - rumschwadroniert wird. Das genau - ist Journaille.

            Nix auf Tasche - aber dicke Hose.

            Mit Harry Rowohlt - "Sagen was man denkt & vorher was gedacht haben!

            Wäre fein!"

            Ja - hätte hätte Fahrradkette!

            • @Lowandorder:

              Ich meine, natürlich ist es der Job von Journalisten, über Dinge zu schreiben, zu denen sie kein ausgewiesenes Expertenwissen besitzen. Das geht auch kaum anders, klar. Hat man ein solches Wissen, dann wird einem ein Zeitungsartikel zu einem entsprechenden Thema im besten Fall wohl ziemlich verkürzt erscheinen.

              Im Prinzip finde ich das auch nicht schlimm. Wenn es mal um Dinge geht, mit denen ich mich wirklich auszukennen glaube, reicht‘s mir völlig, wenn der Tenor stimmt. Und Ihnen geht’s in juristischen Dingen sicherlich genauso. Hier gibt’s ja auch ein prächtig funktionierendes Forum, um Fehler zurechtzurücken.

               

              Im vorliegenden Fall bedarf es aber überhaupt keiner Kenntnis über die konkreten rechtlichen Schwierigkeiten. Ein paar sehr grundsätzliche staatstheoretische Überlegungen genügen völlig. Und hier steht doch ganz offensichtlich unser aller Anspruch auf (eben auch symbolische) weltanschauliche Neutralität des Staates gegen das individuelle Recht auf identitäre Selbstverwirklichung der Vertreter der Judikative.

              Sorry what, die soll wichtiger sein?!!! Ist das einfach nur Denkfaulheit?

               

              Es hat auch was ziemlich perfides, die Rechte von Minderheiten (und um nichts anderes geht’s ja) als Angriffsmittel gegen eine unserer wichtigsten staatlichen Errungenschaften einzusetzen. „Wie, ihr wollt euch nicht einschränken, habt was gegen Andersgläubige, seid ihr Nazis oder was?“ – „Von wegen ihr Trottels, wenn wir eins aus der Nazischeiße lernen können, dann dass wir den neutralen Rechtsstaat schützen müssen!“ Eben gerade wegen der ideologischen Konflikte.

              • @Ruhig Blut:

                ;)) - so isset

  • Och Leute... wollt ihr wirklich religiöse ExtremistInnen auf der Richterbank?

     

    Nun kann man natürlich darüber diskutieren, ob Kopftuch (oder Kippa oder Kruzifix) alleine schon den Vorwurf des Extremismus rechtfertigen. Allerdings: Bei Personen, die darauf bestehen, als (vorsitzende) Richter mittels solcher Symbole den eigentlich sekularen Raum umdefinieren zu müssen, ist der Verdacht zumindest nicht von der Hand zu weisen.

     

    Also: Wehret den Anfängen! Statt sich über die wie immer konfuse CDU zu mockieren, nehmt sie beim Wort. Denn wo es kein Kopftuch geben darf, kann man offenkundig das Kreuz auch nicht dulden.

     

    Übrigens: Die Behauptung, ein Sikh würde seinen Turban niemals ablegen... absurd. Nicht der Turban ist, das Wachsenlassen der Haare ist das religiöse Symbol. Ein bisschen Recherche, Leute!

  • 3G
    36855 (Profil gelöscht)

    Staat und Kirche sind getrennt und das ist gut so. Das sollte auch bei der Staatsgewalt eine Selbstverständlichkeit sein.

    Religion ist Privatsache und hat im öffentlichen Raum nichts verloren und schon gar nicht im Gerichtssaal.

  • Wenn die Bundesrepublik ein säkularer Statt sein will, und offensichlich propagiert das ja auch die taz lauthals vor allem wenn's um die (Nicht)Präsenz christlicher Symbole geht, dann muss auch das Kopftuch etc. aus dem Gerichtsaal fernbleiben. Es ist schon Zumutung genug wenn man sich tagtäglich mit Symbolen quasi-faschistoider Religionen konfrontiert sieht.

  • Mal sehen, wie lange es noch dauert, bis die Juristen im Gerichtssaal splitternackt zu sein haben, weil immer irgendjemand in irgendeinem Kleidungsstück den "Teufel Religion" entdeckt, vermutet, unterstellt. Was aber natürlich üüüüberhaupt keine quasireligiöse Einstellung Textilien gegenüber erkennen läßt.

     

    Zuletzt wurde das ja angesichts der in gewissen Kreisen verhaßten Burkinis gefordert. Nur ein komplett textilfreies Auftreten scheint echte Freiheit zu garantieren.

     

    Man könnte es natürlich auch einfach "geistlos" nennen.

    • @cursed with a brain:

      Dafür gibt es eine Amtstracht, nämlich die Robe. Es müsste auch Ihnen aufgefallen sein, dass sich Richter einer Kammer/Senats nicht in der Kleidung unterscheiden.

  • Stimmt ja, dass die Haltung von CDU/CSU in diesen Fragen nicht konsistent ist.

    Aber dadurch wird die Forderung nach einem weltanschaulich/religiös (auch demonstrativ) neutralen Staat doch noch falsch. Dass ein Richter keine religiösen Kleidungsstücke trägt, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

     

    Weder der begabte Sohn indischer Einwanderer noch der orthodoxe Jude werden vom Staat daran gehindert, als Richter tätig zu sein. Aber natürlich nicht mit religiöser Kleidung im Gerichtssaal.

  • Mag ja sein, dass es kopftuchtragende oder kippatragende oder kreuztragende oder turbantragende Spitzenjuristen gibt.

     

    Es gibt aber reichlich gute Juristen, die bereit sind unter Verzicht auf religiöse Symbole ein Richteramt auszuüben.

     

    Im Interesse des säkularen Dienstherrn, sollte man auf den nur eingeschränkten Dienst der Religiösen verzichten, sofern sie auf das Zurschaustellen der Religion im Dienst bestehen.

  • Mit Verlaub - wünschenswert ist vieles.

     

    Aber Sie zäumen das Pferd von hinten auf.

    Neutralität des Staates - that's it.*

    "…In Folge der umstrittenen Kruzifixentscheidung des Bundesverfassungsgerichts verschwanden auch in vielen Gerichtssälen die Kreuze.…"

     

    Da liegt die Latte. Aber eben nicht allein! ~> wg Eingriff in ein Grundrecht. Kerr!

    Wie Karlsruhe aus seiner selbstgebastelten Falle findet?

    Who knows?

    (hab mal halbspöttisch angemerkt:

    "Letzteres ein (unmöglicher?) Fall -

    Verfassungswidriger Verfassungsrechtsprechung? Knobel knobel!;))

     

    & nochens - Ihrs ~>

    "…Man würde sich hierzulande manchmal die angelsächsische Gelassenheit in diesen Fragen wünschen.…"

    Gemach - andere Verfassungs&Kirchentradition - wa!

    Die Anglikanische Kirche ist Staatskirche - " ist noch immer eine Landeskirche im klassischen Sinne, da an ihrer Spitze der britische Monarch mit dem Titel Supreme Governor of the Church of England steht. Auch sind die beiden Erzbischöfe sowie 24 weitere Bischöfe Mitglieder im House of Lords."

    * - That makes the difference!

    vs Neutralität des Staates 'schland! https://de.m.wikipedia.org/wiki/Church_of_England

    Get it? "Mir doch egal - was da sonst noch rumwuselt!;))

     

    Ps - & des Nachdenkens doch wohl - wieso bei einem allgemeinen Niedergang der "Gläubischkeit" -

    Institutionellen Treibsätzen das Wort geredet wird - is mit Verlaub -

    Doch allzu durchsichtig.

    Ob diese Ladenhüter nun Kongregation DITIP oder wie auch immer heißen. &

    Wenn Sie sich mal ernsthaft mit Richterlicher Befangenheit beschäftigt hätten - wüßten Sie -

    Daß frauman ob solcher Fragestellungen ganz schön ins Grübeln kommen kann.

    Auch klar - Begründen - kann ein Guter Jurist/Richter - Alles!

    Ha noi. Gelernt ist gelernt! Gell!;)((

    • @Lowandorder:

      kurz - nach Ihren beiden Beiträgen

      Kann ich Ihnen nicht ersparen -

      Sie reden wie Ihr Landesvater -

      Wie der Blinde von der Farbe.

      • @Lowandorder:

        & auch hiet erweist sich wieder mal -

        Die Weitsicht Volkers Mund -

        "Mutter Erde - Vater Sand!"Gell.