Kommentar Kevin Spacey: Kein Fall für Empörungstiraden
Der Schauspieler Anthony Rapp sagt, er sei als 14-Jähriger von Kevin Spacey bedrängt worden. Der entschuldigt sich. Warum staunen jetzt alle?
N ein, das war nicht gut. Kevin Spacey hätte auf gar keinen Fall einen 14-Jährigen um Sexuelles bedrängen dürfen. Dass die Avancen nun öffentlich werden, von denen Spacey, damals 26, abließ, als der damals Pubertierende, der spätere Schauspieler Anthony Rapp, sich aus der Situation wand, ist auch ein #metoo. Anders gesagt: ein #hetoo.
Ja, das heterosexuelle Publikum verdient Aufklärung: In der Tat ist es so, dass sexuelle Anbahnungen der unschönen, der gewalttätigen Art auch in der schwulen Welt vielleicht nicht gang und gäbe sind, aber doch vorkommen. Ebenso in der weiblich-homosexuellen Welt ist das kein No-Go: Jedes Frauengolfturnier ist zugleich auch ein lesbisches Event, und wer die sehr jungen Frauen als Groupies bemerkt hat und dem Gossip zu diesen Turnieren nur zu einem Zehntel traut, kann wissen, dass ältere Lesben aus der Perspektive sehr junger Frauen auch vor dem Coming-Out attraktive Idole sind.
Die Unterstellung aber, in schwulen Kreisen passiere ebenso viel von dem, wofür in Hollywood Harvey Weinstein am giftigsten steht, ist falsch. Schwule Männer graben andere an, aber mit Gewalt hat das im Sinne des Strafgesetzbuches meistens gar nichts zu tun.
Wenn jetzt ein erfolgreicher Schauspieler wie Anthony Rapp sagt, er sei als 14-Jähriger vom damals 26-jährigen betrunkenen Kevin Spacey auf dessen Bett gehoben worden, der Jugendliche sich aus der körperlich mächtigen Geste heraus wand, woraufhin Spacey („House Of Cards“) von ihm abließ, dann darf man fragen: Woraus speist sich die Empörung, woraus das öffentliche Staunen?
Rapp wollte nicht, Spacey ließ ihn in Ruhe
Nun: Die Schutzaltersgrenze für Sexuelles liegt in den USA höher als in Deutschland heutzutage, mit der Volljährigkeit beginnen erst – auch für Schwule und Lesben – die Erlaubnisse zur Sexualität. Kevin Spacey hätte das nicht tun sollen. Wir, das Publikum, wissen allerdings nichts Genaues. Im Einklang mit Befunden der Sexualwissenschaft gelten 14-Jährige nach deutscher Gesetzeslage als voll zustimmungsfähig – ihnen wird die Fähigkeit zugestanden, sich gegen eine unerwünschte Einladung zum Sexualakt auch wehren zu können. Genau das hat Rapp getan. Und Spacey hat ihn gehen lassen.
Zumal Spacey als ungeouteter schwuler Mann im heterosexuell geprägten Hollywood der damaligen Zeit auf Einverständnis hoffen musste, um durch den jungen Mann nicht erpressbar zu werden: Es war auch eine Zeit der Grauzonen in der schwulen Welt: Man war moralisch ohnehin aussätzig –, da kam es, unter Männern, nicht auf den Wortlaut der Gesetze an.
Wie gesagt: Wir wissen nichts Präzises, und Geschichten, in denen Sexuelles eine (womöglich wechselseitig) ausnutzende Rolle spielt, haben einen Vor- und Nachlauf. Sie umfassen mehr als die letzten Sekunden der sexuellen Zuspitzung. Rapp ist inzwischen ein offen schwuler Schauspieler, auch ein Star; Spacey schreibt, er könne sich an nichts erinnern.
Dass Spacey sich entschuldigt hat, ist für ihn richtig und für Rapp wichtig. Aber für Empörungstiraden eignet sich dieser Fall trotzdem nicht.
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