Kommentar Helmpflicht für Radfahrer: Vernünftige Kopfentscheidung
Das BGH-Urteil ist eine vernünftige Entscheidung. Auch wenn die Vorteile des Helmes überwiegen, sollte auf Einsicht statt Zwang gesetzt werden.
F ahrradhelme können die Verletzungsfolgen von Radfahrern in vielen Fällen abmildern. Dennoch ist es eine vernünftige Entscheidung, dass der Bundesgerichtshof auf die Einführung einer Helmpflicht durch die Hintertür verzichtet hat. Denn nichts anderes wäre es gewesen, wenn Fahrradfahrern ohne Helm grundsätzlich eine Mitschuld an Unfällen zugesprochen worden wäre.
Zum einen ist die Wirkung der Helme nicht so eindeutig, wie sie scheint: Einerseits sind die Folgen eines Unfalls mit Helm oft weniger schwer als ohne; andererseits kann die Wahrscheinlichkeit von Unfällen durch Helme aber steigen, weil der vermeintliche Schutz zu riskanterem Verhalten führen kann – sowohl bei Autofahrern als auch bei den Radfahrern selbst.
Noch gravierender wäre aber der Effekt, dass vermutlich viele Menschen aufs Radfahren verzichten würden, wenn Helme – direkt oder indirekt – vorgeschrieben wären. Das würde sich nicht nur negativ auf ihre eigene Gesundheit auswirken, weil Radfahren vielen Krankheiten vorbeugt. Auch für die verbleibenden Fahrradfahrer würde das Leben dadurch riskanter. Denn je weniger Räder auf der Straße sind, desto größer ist die Gefahr, dass sie von Autos oder Lastern übersehen werden. Die Politik hat darum aus gutem Grund auf eine Helmpflicht verzichtet; der BGH hat nun verhindert, dass einzelne Gerichte sie trotzdem faktisch einführen.
Auch wenn man – wie der Autor dieses Textes – überzeugt ist, dass die Vorteile des Helms insgesamt überwiegen, sollte nicht auf Zwang gesetzt werden, sondern auf Einsicht. Dabei würden bessere Statistiken über die tatsächliche Wirkung von Helmen helfen. Oder auch finanzielle Anreize: Warum werden eigentlich die Kosten eines Helms nicht als Präventionsmaßnahme von der eigenen Krankenversicherung übernommen? Angesichts der medizinischen Kosten einer Schädelfraktur müsste sich das doch auch für die Kassen rechnen.
Zudem lenkt der Streit über den Helm von anderen, deutlich größeren Gefahren für Radfahrer ab. Um das Unfallrisiko für Fahrräder zu verringern, brauchen diese mehr Platz im Straßenraum. Ein ausreichend breiter Radfahrstreifen, der nicht direkt neben parkenden Autos entlang führt, hätte nämlich auch jenen Unfall verhindert, um den es im Fahrradhelm-Prozess ursprünglich ging.
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