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Kommentar EuGH-Urteil Abschiebehaft Es geht nicht um Strafe

Christian Rath

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Christian Rath

Flüchtlinge, die vor der Abschiebung stehen, gehören nicht in normale Gefängnisse. Doch die Humanisierung der Abschiebehaft ist nur ein Nebenschauplatz.

D as Urteil kommt nicht überraschend. Alle Bundesländer sind verpflichtet, Abschiebehäftlinge in separaten Einrichtungen und nicht in normalen Gefängnissen unterzubringen. Es genügt nicht, separate Trakte in normalen Gefängnissen einzurichten. Flüchtlingshelfer vertreten das schon lange.

Zwar haben „Abschiebeknäste“ keinen guten Ruf, sie sind aber immer noch besser als normale Haftanstalten – oder sollten es zumindest sein. Schließlich haben Abschiebehäftlinge keine Straftaten begangen. Sie haben nur kein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Die Haft ist deshalb keine Strafe, sondern soll lediglich die Abschiebung sicherstellen.

In speziellen Einrichtungen sind daher größere Zimmer und bessere Freizeiteinrichtungen möglich. Zugang zu Telefon und Internet kann großzügig gewährt werden. Es macht auch Sinn, dass mehrere Bundesländer zusammenarbeiten, damit Betroffene auch Leute finden, die die gleiche Sprache sprechen.

Nach Möglichkeit sollte Abschiebehaft vermieden werden. Oft genügen Meldeauflagen oder die Stellung einer Kaution. Dass Betroffene vor der Abschiebung untertauchen, wird man nie völlig verhindern können. Die Abschiebehaft muss sich auf begründete Ausnahmefälle beschränken.

Und natürlich ist Abschiebehaft dann unangebracht, wenn schon die Abschiebung unvertretbar ist – etwa wenn Flüchtlinge in Länder zurückgebracht werden, in denen es kein funktionierendes Asylsystem gibt. Ein Großteil der Abschiebehaft beschäftigt sich mit Verschiebungen im Rahmen des Dublin-Systems, wonach jeder Flüchtling dort sein Asylverfahren bekommt, wo er zuerst den EU-Boden betrat. Die Reform des Dublin-Systems ist deshalb das eigentliche Problem, die Humanisierung der Abschiebehaft nur ein Nebenschauplatz.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

Christian Rath

Christian Rath Rechtspolitischer Korrespondent

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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1 Kommentar

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  • stadtlandmensch

    Zusammenarbeit der Länder ist so eine Sache. So wurden Abschiebehäftlinge aus Hessen oder Schleswig Holstein im Hinblick auf die auch von den meisten deutschen Gerichten so gesehene neue Rechtslage zb im Brandenburgischen Eisenhüttenstadt untergebracht, zwei Stunden hinter Berlin an der polnischen Grenze, direkt auf dem Gelände der Erstaufnahmestelle für Asylsuchende.

     

    Der Laden dort brummt, weil schon aus Berlin der Weg für viele Anwälte zu weit ist und es vor Ort gnadenlose AbschiebehaftrichterInnen gibt.

    http://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/strafanzeige-gegen-strafrichterin-in-eisenhuettenstadt-332/

     

    Die Flüchtlinge sind dort wirksam getrennt von ihren Angehörigen und Anwälten aus anderen Bundesländern, und die Linkspartei kämpft auch noch für den Erhalt dieser widerlichen Abschreckungs- und Isolationsanstalt, weil sie wichtig sei als Infrastrukturmaßnahme in einer strukturschwachen Region...