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Kommentar Bleiberecht von GewaltopfernNazis brauchen klare Ansagen

Bremen hat ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt beschlossen. Ein Signal auch an diejenigen, die rassistische Sorgen ernst nehmen wollen.

Da liegt er gut: Nazi am Boden Foto: dpa

Der Beschluss der Bremer Bürgerschaft, Opfern rechter Gewalt ein humanitäres Bleiberecht einzuräumen, ist das richtige Zeichen an Neonazis zum passenden Zeitpunkt.

Es ist auch ein Signal für alle Relativierer, die mit Rechtenreden und ihre Sorgen ernst nehmen wollen. Man sieht in Chemnitz und dem seit der Wende CDU-regierten Sachsen, wohin ewiges Relativieren führt. Rechten sind Argumente egal, das bringt ein ideologisch geschlossenes Weltbild nun mal mit sich. Nazis brauchen klare Ansagen. Eine solche ist der in Bremen beschlossene Antrag der Grünen, SPD und Linken.

Wichtig ist es, Neonazis zu signalisieren, dass ihre rassistisch motivierte Pogromstimmung nichts in ihrem Sinne bewirkt. Gewalt ist für Nazis ein politisch legitimiertes Kampfmittel gegen als unwert betrachtetes Leben. Wohin das führen kann, sah man nicht nur Anfang der Neunziger, als es in Rostock-Lichtenhagen und Hoyers­werda brannte.

Damals wie auch heute reagierte der Bundestag auf einen Anstieg rechter Gewalt mit verschärften Asylgesetzen. Durch die Beschlüsse des sogenannten Asylkompromisses 1992 fühlten sich Neonazis in ihrer Gewalt legitimiert – es ist kein Zufall, dass das NSU-Kerntrio sich in dieser Zeit radikalisierte. Neonazis inszenierten sich damals als Vertreter eines Volkszorns und versuchen es heute wieder, mit parlamentarischer Unterstützung der AfD.

Zu viel Verständnis für rassistische Sorgen

Dass darf ihnen dieses Mal nicht gelingen. Die Vietnames*innen, die sich in Lichtenhagen vor dem blutrünstigen Mob nur durch Flucht retten konnten, wurden niemals entschädigt. Gung Do Hyuen, einer der damals Betroffenen, sagte: „Die größte Entschädigung wäre ein Abschiebestopp und die Gewährleistung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung.“

Die meisten Opfer von Lichtenhagen hat Deutschland abgeschoben. Dass es in weiten Teilen der Republik immer noch möglich ist, mit Betroffenen rechter Gewalt das Gleiche zu tun, ist ein absoluter Missstand, den es unbedingt zu verhindern gilt. Ein Schritt auf dem Weg dahin ist der Bremer Beschluss.

Auch in den vergangenen Jahren reagierte die Bundesregierung mit viel Verständnis und Asylverschärfung auf rassistische Sorgen. Es reicht. Neonazis dürfen mit ihrem Kampf auf der Straße und im vergifteten Diskurs keinen Erfolg haben. Direkter Gegenprotest ist dabei ebenso wichtig wie die Konfrontation rassistischer Äußerungen im Privaten oder eben auch eine humanitäre Gesetzgebung für Betroffene rechter Gewalt. Der Bund und die Länder, in denen dieses Bleiberecht noch nicht gibt, sollten sich ein Vorbild nehmen.

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5 Kommentare

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  • Es wäre gut, wenn dieser Beschluss umgesetzt würde.

  • Bei solchen Artikeln stelle ich mir immer wieder die Frage, warum diese reflexartigen, vorhersehbaren Reaktionen seitens nicht-rechter Medien, und was das mit Journalismus zu tun hat, wenn man stur eine Ideologie verfolgt egal was drum herum ist? Wenn dieses Ich-bin-Opfer-von-Nazis-also-bleibe-ich-automatisch-in-Deutschland dann werden diese "Opferzahlen" in den Himmel schießen, und das wiederum wird Normalbürger radikalisieren. Außerdem wird diesen Dumpfbackennazis dadurch wieder zu viel mediale Aufmerksamkeit geschenkt, statt strafrechtliche. Und in die Opferrolle drängt man die Nazis auch noch.

    • @Lara Crofti:

      selten so einen sinnlosen kommentar gelesen. geh junge freiheit lesen.

    • @Lara Crofti:

      Es ist schwierig, Ihrer Argumentation zu folgen, weil Sie z.T. keine ganzen Sätze bilden.



      Aber der Vollständigkeit halber:



      Es reicht nicht, zu behaupten, dass man das blaue Auge von einem Nazi bekommen hat um in den Genuss des Bleiberechts im Sinne dieses Beschlusses zu kommen (den es in dieser Art in Berlin, Brandenburg und Thüringen übrigens schon länger gibt). Das Bleiberecht bekommen i.d.R. Opfer gerichtlich festgestellter rassistischer oder rechtsextremer Gewalttaten. Sie brauchen da also "Opferzahlen" gar nicht in Anführungsstrichlein zu setzen, als wären die Opfer gar keine Opfer oder nur selbsternannte Opfer.

      Und wo hier die Nazis in die Opferrolle gedrängt werden, verstehe ich nicht und auch nicht, warum sich durch den Beschluss der Normalbürger radikalisierten könnte.

      Mediale Aufmerksamkeit für rechtsradikale Gewalt hingegen halte ich für wichtig, u.a. auch, damit der Normalbürger sich von den Rechtsradikalen distanziert.

      • @Kolyma:

        Dass es solch einen Beschluss in anderen Bundesländern schon länger gibt war mir neu.



        Danke für diese Information, die ich im Kommentar oben vermisse.

        Ich finde die Idee (und den Beschluss) ein humanitäres Bleiberechts für diejenigen einzuräumen, die nachweislich Opfer rechter Gewalt wurden, sehr gut.

        Konsequent fände ich in vor diesem Hintergrund allerdings auch einen Beschluss der diejenigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen, sofern sie - gerichtlich festgestellt - selbst eine Gewalttat verübt haben.