Kommentar Bachmanns Volksverhetzung: Immerhin eine Verurteilung
Lutz Bachmann kommt mit einer Geldstrafe davon. Die Richter stellen klar: Der Pegida-Gründer und alle, die sich ausdrücken wie er, sind Volksverhetzer.
N atürlich wäre es erfreulicher gewesen, wenn Pegida-Gründer Lutz Bachmann für sein hasserfülltes Gequatsche auf Facebook hinter Gitter gelandet wäre statt mit der Zahlung von 9600 Euro davon zu kommen. Die Staatsanwaltschaft hatte nicht ohne Grund mehrere Monate Haft gefordert. Doch letztlich ist nicht ausschlaggebend, wie hoch die Strafe ausfällt. Wichtig ist vor allem, dass es überhaupt eine Verurteilung wegen Volksverhetzung gegeben hat.
Wer schon einmal das zweifelhafte Vergnügen hatte, eine Pegida-Demonstration aus der Nähe zu sehen, für den ist eines unübersehbar: Die Teilnehmer, die dort wie von Sinnen „Asylantenpack“ oder „Volksverräter“ oder „Haut ab“ brüllen, halten sich tatsächlich für besorgte Bürger. Sie sehen sich im Recht.
Jetzt haben die Richter klar gestellt: Bachmann und alle, die sich ausdrücken wie er, die von Menschen als „Viehzeug“ reden und Asylsuchende für Dreck halten, sind Volksverhetzer. Sie bewegen sich außerhalb des demokratischen Spektrums. Den harten Kern der Bachmann- und Pegida-Anhänger wird das zwar nicht beeindrucken. Sie werden in allen gegen sie gerichteten Entscheidungen immer nur eine Bestätigung dafür sehen, dass die Erde eine Scheibe ist. Mit einem gewissen Bodensatz an Unbelehrbaren muss sich eine Gesellschaft wohl abfinden.
Doch alle anderen, die einfach nur mit einem irgendwie gearteten Unwohlsein den Pegida-Organisatoren hinterher latschen und meinen, dass das, was auf solchen Demos gesagt wird, Ausdruck von Meinungsfreiheit sei, müssen nun zur Kenntnis nehmen: nein, ist es nicht. Die sozialen Medien sind kein rechtsfreier Raum für Rechtsextreme. Das Bachmann-Urteil, auch wenn es nur eine Geldstrafe ist, hat damit zu einer wichtigen politischen Klarstellung beigetragen.
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