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Kolumne Luft und LiebeIm Recht, am Arsch

Das Sexualstrafrecht ist okay, sagt ein Bundesrichter. Wie aber sollen sich Frauen wehren, denen das Kämpfen abtrainiert wurde?

„Hast du Spaß?“, fragt Heidi Klum. Klar. Jede Menge. Bild: spacejunkie / photocase.com

E s ist gut, wenn Leute, die keine JournalistInnen sind, Kolumnen kriegen. Das bringt Abwechslung. So. Fertig. Das war der frohlockende Teil der Kolumne. Jetzt der Rest.

Thomas Fischer ist Bundesrichter in Karlsruhe und schreibt neuerdings eine Rechtskolumne auf Zeit Online: „Fischer im Recht“. Er erklärt darin, warum er die Bemühungen, das deutsche Sexualstrafrecht zu ändern, für übertrieben hält. (Hier Teil 1 und Teil 2 der Kolumne)

Im Moment ist es so, dass jemand, der sexuelle Handlungen „nur“ gegen den Willen einer erwachsenen und nichtbehinderten Person durchführt, sich nicht strafbar macht. Das Gesetz so zu ändern, dass mehr Täter verurteilt werden können, findet Fischer falsch: „Je mehr der Staat […] behauptet, er müsse ’um der Opfer willen‘ einen ’Missbrauch‘ verhindern, desto mehr verschiebt er die Grenze der Freiheit auch gegen die ’Opfer‘ selbst.“

Dass die Freiheit, die hier verteidigt wird, die „der Männer und ihrer Durchsetzungsmechanismen“ ist, hat Renate Künast, die auch Juristin ist, zu Recht geantwortet. Das dürfte Fischer nicht weiter stören. Fischer ist ein harter Hund, und hart sollen alle anderen auch sein. Dass es Erwachsene gibt, die sich fügen, wenn jemand gegen ihren Willen mit ihnen Sex will: Tja nun. Schwer zu beweisen. Jeder erträgt mal was. Zitat: „Steuerzahlen! Rasenmähen! Rechts Fahren!“

„Es gibt keinen Skandal“

Fischer und Künast diskutieren unter anderem die Frage, was eine 15-Jährige, die eine Vergewaltigung über sich ergehen ließ, „hätte besser machen sollen“. Ob sie nicht nur einmal hätte „nein“ sagen sollen, sondern 177 mal. (Paragraf 177 StGB definiert Vergewaltigung.)

Thomas Fischer kritisiert, dass das, was die OpfervertreterInnen heute wollen, schon in den Neunzigern von Feministinnen gefordert wurde: „Die neue Kampagne ist die alte Kampagne“. Macht sie das zu einer schlechten? Schon nach Tschernobyl wollten Leute aus der Atomkraft aussteigen – und nach Fukushima schon wieder. Wie retro.

„Es gibt keinen Skandal“, schreibt Fischer über das Sexualstrafrecht. Nein, man muss das nicht „Skandal“ nennen – man kann auch erklären, dass es um ein massives, hässliches, tiefsitzendes gesellschaftliches Problem geht, das sich im Strafrecht aufs Ekelhafteste widerspiegelt. Fischer, du bist Deutschland, und das ist kein Kompliment.

Fischers Fazit – „Ich empfehle, das Sexualstrafrecht endlich einmal in Ruhe zu lassen“ – könnte zynischer nicht sein. Okay. Es könnte. Er hätte auch empfehlen können, die Täter in Ruhe zu lassen.

„Hab ’n bisschen mehr Spaß!“

In einer Gesellschaft, die Mädchen und Frauen konsequent das Kämpfen aberzieht, ist ein Sexualstrafrecht mit der Botschaft „Hättest du dich mal härter gewehrt“ blanker Hohn.

Gerade hat die zehnte Staffel von „Germany’s Next Topmodel“ begonnen: eine Sendung, die im Großen und Ganzen daraus besteht, den Willen junger Frauen zu brechen. Die beliebteste Folge jeder Staffel ist das „Umstyling“, bei dem die „Mädchen“ Frisuren kriegen, die sie nicht wollen. Bis dahin hat jede Teilnehmerin mehrfach bestätigt, wie toll sie ihre Teilnahme an der Show findet. „Hast du Spaß?“, fragt Heidi Klum, oder befiehlt direkt: „Hab ’n bisschen mehr Spaß!“ In den Pausen: Werbung für Diätmittel.

Im Kino fährt gerade die Verfilmung eines Buchs Rekordgewinne ein, in dem Manipulation und Grenzüberschreitung als großer erotischer Fun verkauft werden. Wir können weiter daran arbeiten. Wenn wir Mädchen immer mehr zu Prinzessinnen und Meerjungfrauen machen, merken sie irgendwann gar nicht mehr, wie ihnen geschieht. Prinzessinnen kämpfen nicht. Sie warten und ertragen.

Es ist kein Zufall, wenn sich die Mädchen, in einer Welt, die immer pinker wird, immer weniger wehren. Damit es nicht wehtut, sollten wir ihnen noch das Nervensystem inklusive Gehirn amputieren. Dann werden sie auch – wie praktisch – ein kleines bisschen leichter.

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Margarete Stokowski
Autorin
Jahrgang 1986. Schreibt seit 2009 für die taz über Kultur, Gesellschaft und Sex. Foto: Esra Rotthoff
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34 Kommentare

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  • Schade wenn Journalist_Innen über Dinge schreiben von denen sie nichts verstehen und sich dann noch nicht mal Mühe geben sich mit der Argumentation von denen, die etwas davon verstehen auseinanderzusetzen und stattdessen Zitate aus dem Zusammenhang reißen und Unwahrheiten behaupten um den Gegner zu verunglimpfen. Interessant wäre gewesen was die Autorin von dem zentralen Argument Fischers hält, der Frauen auch im Strafrecht als mündige, selbstbestimmte Personen behandelt wissen will, während Künast, die sich (als Rechtsanwältin!) öffentlich durch grobe juristische Patzer (oder absichtlich?) zu profilieren versucht, Frauen ganz allgemein und undifferenziert wegen "ihrer Natur" mit unmündigen Kindern und Geisteskranken gleichstellen will. Da könnte mensch als Feminist_in doch mal drüber nachdenken. Kaum wird ein gesellschaftliches Problem bekannt, oder durch vermeintliche Skandale in der Öffentlichkeit präsent, schreien alle nach dem Strafrecht, obwohl Strafverschärfungen erwiesenermaßen keinen Rückgang der verübten Straftaten bewirken. Über die Ursachen der Gewalt gegen Frauen (Stichwort "Rape-Culture") will dagegen kaum jemand sprechen. Manchmal frage ich mich ernsthaft, ob es denjenigen, denen keine Strafe je hart genug sein wird, wirklich um gesellschaftliche Verbesserungen geht, oder ob sie nur der ganzen Welt zeigen wollen, dass sie selbst zu "den Guten" gehören.

    • @David H.:

      Nicht jeder kommt gleich als Feminismus-Experte auf die Welt. Mancher muss dazu eben erst den Umweg als Frau nehmen.

  • Übrigens, bei der Bundeswehr wird während der Grundausbildung auch der Wille junger Soldaten und Soldatinnen gebrochen.

    Wer dort mitmacht weiss das. So wie die Teilnehmerinnen von GNTM das auch wissen. Deshalb hinkt das Beispiel mit dem "Umstyling".

    In der "Pinkisierung" sehe ich allerdings die grösste Gefahr um Mädchen das sich durchsetzen abzugewöhnen.

    Wie soll aber sexueller Missbrauch mit dem Strafrecht geahndet werden wenn sich "Opfer" nicht in der Lage sehen, sich zu wehren? Wer will dann entscheiden, ob Sex einvernehmlich war oder doch nicht? Im geschilderten Fall hätte die 15jährige vielleicht auch noch eine schriftliche Einverständniserklärung verfasst.

    Der beste Schutz ist und bleibt: Kinder stark machen!

  • Stehe zu der Sache, aber offenbar sieht die Autorin das Problem nicht.

     

    Gewalt gegen Frauen wird durch das Gesetz wie es ist doch nicht deswgen toleriert, weil es ein eindeutiges NEIN abfordert.

     

    Wie soll denn auch eine weichere Norm hier denn irgendwie bei einer Wahrheitsfindung vor Gericht helfen.

     

    Und die ist Gott sei Dank Vorraussetzung für eine Bestrafung.

     

    Leider sind die Richter nicht immer kompetent genug. Aber das ist eine andere Baustelle, da hilft keine Aufweichung von Rechtsnormen.

  • Fischer hat vollkommen Recht. Die Hysterie, welche das "Sexualstrafrecht" auslöst und umgibt, ist widerlich.



    Diese Hysterie ist in der Tat seit Jahrzehnten ein Einfallstor für alles Illiberale und Reaktionäre, wie es jetzt in die "AfD" mündet.



    Das "Sexualstrafrecht" gehört komplett abgeschafft.



    Es gibt nicht *eine* Straftat im "Sexualstrafrecht", die nicht bereits durch (teils mehrere) andere Paragraphen strafbewehrt ist.



    Mißbrauch "Schutzbefohlener", Nötigung, Freiheitsberaubung, Verweigerung von Rechten usw. ist *immer* strafbar, auch ohne jegliche angeblich oder tatsächlich sexuelle Note.



    Sexualisierte Gewalt ist z.B. so gut wie nie "Sexualität", sondern *nur* Machtmißbrauch. Durch das "Sexualstrafrecht" aber wird der sexuelle Anteil gerade überhöht und überbewertet - obwohl er nur ein meist geringer Teil der Gewalt und des Machtmißbrauchs ist -, während die eigentliche Gewalt, der eigentliche Machtmißbrauch gerade unterbewertet werden.



    Aber anscheinend kann eine so extrem verklemmte Gesellschaft wie diese ihren starren "faszinierten" geilen Blick nicht von der Sexualität wenden, sie ist gierig darauf, diese in den Mittelpunkt zu stellen.



    "Nur" Gewalt, "nur" Machtmißbrauch ist ihr offenbar zu langweilig, "nicht geil genug".



    Mit dieser verschrobenen und verklemmten Geilheit provoziert diese Gesellschaft gerade "Sexualverbrechen".

     

    Kommentar bearbeitet. Bitte halten Sie sich an die Netiquette.

    • @Cassiber08:

      Hmm. Was die generelle Starfbarkeit aller übergriffigen Handlungen angeht, ja.

      Hier haben wir kein Problem des Strafrechts, sondern der Nachweisbarkeit, Des Prozessrechts, ect., was leider eben die Verfolgung der Täter für tatsächliche Opfer zu einer sehr belastenden, unsicheren, demütigenden Erfahrung machen kann. Das ist ein Problem. Da sollte auch was passieren (Zitat aus Frau Stokowskis anderer Kolumne: "Aufklärung, Rollenbilder, Information"). Ob eine Änderung des Strafrechts, wenn das Problem seine Durchsetzung ist, aber eine echte Verbesserung der Lage bewirkt, wage ich zu bezweifeln.

      Und in einem Punkt muss ich ihnen scharf widersprechen: Natürlich handelt es sich bei " sexuellem" in erster Linie um Macht-Missbrauch. Trotzdem ist eine sexuelle Nötigung in keiner Weise mit der Schikane bei der Bundeswehr vergleichbar, wie der Gesetzgeber seit langem richtigerweise erkannt hat, sondern greift viel unmittelbarer und tiefer an die Persönlichkeit, und kann bei vergleichsweise mildem oberflächlichem (--> beobachtbarem = nachweisbarem) Verlauf eine viel traumatisierendere, nachhaltigere, verstörendere, demütigendere und verunsicherndere Wirkung haben als etwa ein tätlicher Überfall mit anschließender Prügelei. Die potenzierende Wirkung der Intimität dieser niederträchtigsten Form des Machtmissbrauchs darf auf gar keinen Fall unterschätzt werden

  • "In einer Gesellschaft, die Mädchen und Frauen konsequent das Kämpfen aberzieht, ist ein Sexualstrafrecht mit der Botschaft „Hättest du dich mal härter gewehrt“ blanker Hohn. "

     

    Na also, da haben wir's ja: Diese Eigenschaft unserer Gesellschaft ist das Problem, nicht das Strafrecht. Man kann nicht alles schleifen lassen und nachher versuchen, die Symptome durch Gesetze zu unterdrücken. Das wird niemals funktionieren.

     

    Ich habe mal an so einer Selbstverteidigungsgeschichte teilgenommen. Ich war erschüttert, wie viele Verhaltensweisen und Haltungen, die ich als ganz normal empfinde (Körperspannung; sich mit der Stimme durchsetzen; in einen Angreifer reinrennen, ihn zurück drängen; einen Boxsack auch mal wirklich zu verprügeln) als seltene und erstaunliche Dinge wahrgenommen wurden, zu denen man sich erst mühsam durchringen musste.

    Das galt nicht nur, aber meist für die weiblichen Teilnehmer. Schade!

     

    Insofern ist die Grundtendenz des Textes zu begrüßen, aber die Folgerung, nun das Strafrecht so zu verändern, dass man sich einfach irgendwas ausdenken kann - was an Positivem soll das bringen?

    Nicht das Gesetz ist falsch; die Gesellschaft ist falsch.

  • Zitat Fischer: "Die Frau muss, um ihrer Natur willen, im Strafrecht behandelt werden wie das Kind oder der Psychiatrie-Patient!"

    Fischer sagt das ist Quatsch, das soll nur für Geisteskranke, Kinder oder Leuten in besonderem Abhängigkeitsverhältnis gelten wie auf Arbeit gegenüber dem Chef, wo also von vornherein nicht davon auszugehen ist, dass die Betroffene den sexuellen Verkehr gewollt haben könnte.

    Weil es also keine Schutzlücke gibt, geht es nur darum, die Opferindustrie mit zweifelhaften Vergewaltigungsverfahren zu bedienen an welchem sich die psychologischen Gutachter mit ihrer Kaffesatzleserei bei der geheimen Willenserfoschung scheinbarer Opfer eine goldene Nase verdienen und die Zahl der Fehlurteile in die Höhe schnellt.

  • @LOWANDORDER

    Fischers Replik greift einen Fall auf, der durchaus symptomatisch für eine Rechtsprechung ist, die - nahezu unabhängig von der Gesetzeslage - nur ihrer eigenen Logik zum Durchbruch verhilft.

    So heißt es dort: "Was im Einzelnen geschah, konnte die Kammer nicht … aufklären. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Zeugin ihre zunächst abwehrende Haltung aufgab und sich freiwillig und selbständig und ohne weitere Einflussnahme des Angeklagten entkleidete."

    Häh!? What the fuck sollte den Angeklagten und das Gericht glauben machen können, dass die abwehrende Haltung der Zeugin in der nächsten Minute ins Gegenteil umschlagen würde? Waren es eigene frühere, als lustvoll erlebte, Vergewaltigungsszenarien? War es exzessiver Konsum von einschlägigen B-Movies? Die Kammer konnte nicht nur nicht aufklären, was im Einzelnen geschah, sondern nutzte dieses Nichtwissen auch noch, um mit eigenenVermutungen und Unterstellungen einen zweifelhaften Freispruch zu begründen. Das ist nun wirklich voll "am Arsch", wie Frau Stokowski es nennt.

    • @Rainer B.:

      Mit dem Begriff "zweifelhafter Freispruch" haben Sie schon das Problem benannt: Der In-dubio-pro-reo-Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" führt zusammen mit den üblichen Beweisproblemen (keine Zeugen) eben oft zu Freisprüchen. Im Rechtsstaat geht das nicht anders, das muss man aushalten, so hart das im Einzelfall sein kann.

      • @Angela Leinen:

        s.u.

    • @Rainer B.:

      Lieber Herr Rainer B.,

       

      ich weiss nicht ob Sie in einer Partnerschaft leben, noch ob Ihr Partner/Ihre Partnerin jemals Nein zum Geschlechtsverkehr gesagt hat. Wie lange gilt bei Ihnen dieses Nein? Eine Minute, eine Stunde, einen Tag/Stunde/Woche oder gar für immer?

       

      Aus der Urteilsbegründung:

      "...Den Geschlechtsakt empfand sie als Übergriff. Sie widersetzte sich dem Angeklagten aber weder verbal noch tätlich. Dass der Angeklagte Kenntnis von dem entgegenstehenden Willen der Zeugin erlangte, ließ sich nicht feststellen…"

       

      Das Nein bezog sich übrigens auf die Aufforderung sich auszuziehen... Ja, es ist schwer zu akzeptieren, doch wollen Sie, dass Ihr Partner Sie anzeigt, weil er im Nachhinein den GV als Übergriff empfand?

      • @KaiDerFünfte:

        Ich würde erst gar keine Intimitäten beginnen, wenn auch nur der leiseste Zweifel daran besteht, dass mein Gegenüber dies nicht ausdrücklich wünscht. Schweigen und Stillhalten kann tatsächlich immer nur als Ablehnung gedeutet werden, sofern nicht ausdrücklich vorher eine anderslautende beiderseitige Vereinbarung getroffen wurde. Dass die 15-jährige sich selbst entkleidete und hinlegte, entlastet den Angeklagten in keiner Weise. Menschen haben ebenso wie Tiere im Bedrohungsfall genau drei Handlungsmuster zur Verfügung.

        1.) Gegenangriff 2.) Flucht 3. ) Sich-tot-Stellen. Welches dieser Muster in welcher Phase des Geschehens zum Zuge kommt, ist individuell sehr unterschiedlich. Solche Entscheidungen müssen blitzschnell und automatisch unter Umgehung des Kleinhirns getroffen werden. Aus späterer sicherer Sicht erscheinen sie umso unangemessener, je größer die Bedrohung in der Situation selbst empfunden wurde.

    • @Rainer B.:

      sorry - mein kommentar ist hier noch nicht eingerückt - bekanntlich kann das ja dauern - was aber mir auffiel - daß - so wie Fischer das darstellt - die geschätzte Renate Künast am Sachverhalt rumgedreht hat -

       

      In der Sache bin ich einfach nicht ausreichend drin - um mir ein eigenes Urteil in so einer diffizilen Strafrechtssituation zu erlauben.

       

      (StrafR - not realy my cup of tea -

      endete für mich mit

      " - "mangelhaft" - ob die Arbeit den Schritt zum ungenügend getan hat,

      mag dahinstehen - E. " - der wurde auch kurz danach Bundesrichter;)

    • @Rainer B.:

      Umgekehrt ist es vor allem unzulässig, Jemanden aufgrund von Unterstellungen zu verurteilen - Unschuldsvermutung, Grundfeste des Rechtsstaats etc.. Solange es nicht zweifelsfrei festzustellen ist, dass eine Nötigung vorlag, muss das Gericht den Beschuldigten freisprechen. Das ist keine Unterstellung, dass es KEINE Vergewaltigung gab, sondern nur die Feststellung, dass sie nicht zu 100% nachgewiesen wurde. Im Übrigen wäre es töricht, in dem einen Satz die volle Beweiswürdigung des Gerichtes zu sehen. Zitate sind selten vollständig - auch Sie haben von dem von Fischer verwendeten Auszug nur den Teil wiedergegeben, den Sie für bedeutsam (oder offenkundig angreifbar) hielten.

      • @Normalo:

        s.u. meine Antwort auf Pseudonym.

    • @Rainer B.:

      "Die Kammer konnte nicht nur nicht aufklären, was im Einzelnen geschah, sondern nutzte dieses Nichtwissen auch noch, um mit eigenenVermutungen und Unterstellungen einen zweifelhaften Freispruch zu begründen."

       

      Nein. Das nennt sich: im Zweifel für den Angeklagten. Jaja, blödes Prinzip und dieser Rechtsstaat nervt ja auch tierisch.

      • @Pseu Donym:

        Mal langsam mit die jungen Pferde!

        Ich hab weder mit dem Grundsatz 'im Zweifel für den Angeklagten' noch mit dem Rechtsstaat ein Problem - solange dieser Rechtsstaat daraus nicht ein 'ein Zweifel muss her für den Angeklagten' macht, denn das ist etwas völlig anderes. Der Rechtsstaat sagt gewöhnlich 'Strafvereitelung' dazu.

  • "Fischer und Künast diskutieren unter anderem die Frage, was eine 15-Jährige, die eine Vergewaltigung über sich ergehen ließ, „hätte besser machen sollen“."

     

    Kein guter Stil, einen Freigesprochenen hier (indirekt) zum Vergewaltiger zu machen.

     

    Siehe auch:

    http://meedia.de/2015/02/13/alice-schwarzer-unterliegt-im-glosse-gerichtsverfahren-erneut-gegen-joerg-kachelmann/

     

    oder - warum in die Ferne schweifen - auch hier:

    http://www.taz.de/Kommentar-Schwarzer-und-Kachelmann/!141748/

     

    Demnach ist Margarete Stokowski wohl auch "eine schlechte Verliererin", oder?

  • Behauptung an Behauptung ohne Belege, Germanys next Topmodel beeinflusst die armen Mädchen und Frauen heutzutage, die Gesellschaft is böse... kurz: Das übliche inhaltsleere blabla. Setzen Sie sich doch mal mit den Argumenten von Herrn Fischer wirklich auseinander.

     

    Im Zweifel für den Angeklagten ist nunmal Teil des Rechtstaates, das mag der Gerechtigkeit manchmal im Weg stehen, aber was wäre denn die Alternative ?

    • @Hackbraten:

      Ach, lesen Sie doch wenigstens den Artikel, bevor Sie ihn so primitiv angreifen. Es geht bei der Schutzlücke nicht um "Im Zwefel für den Angeklagten".

  • Ich habe mir die Fischer-Kolumne mal durchgelesen. Schade, dass davon so wenig bei Ihnen angekommen zu sein scheint, denn es ist zunächst einmal ein verständige Auseinandersetzung damit, wie Sexualstrafrecht überhaupt funktioniert. Erst wenn man das verständig liest, kann man seine Kritik an den aktuellen Verschärfungsplänen überhaupt richtig einordnen (es hat jedenfalls an keiner Stelle mit der Anzahl der "Nein"-Rufe zu tun, wie Sie und Frau Künast gerne suggerieren würden). Es geht darum, wie jemand wegen Nötigung verurteilt werden soll, der kein Nötigungsmittel eingesetzt hat, bzw. dass eigentlich um ein erweiterter Missbrauchschutz für vermindert Entscheidungsfähige angestrebt wird.

     

    Und da kommen wir zum Hauptpunkt, an dem Fischer wirklich anderer Meinung ist als Sie, nämlich dem emanzipationsfeindlichen Bild der Frau als prädeterminiertes Opfer: Mit Ihrer Beschreibung der medialen "Erziehung" zur Unterordnung entmündigen Sie die Frauen schlechthin, bezeichnen sie als letztlich zur echten - gar nicht mal nur sexuellen - Selbstbestimmung nicht befähigt. Sie sind - wenn man Ihnen glauben sollte - von Einflüsterungen ihrer Umwelt so sehr, bis zur Selbstaufgabe, beeinflussbar, dass sie eines Sonderschutzes auf dem Niveau von Kindern, geistig Behinderten und Abhängigen bedürfen. Ist das Ihr Frauenbild, bzw. die Basis, auf der Sie eine emanzipierte Gesellschaft aufbauen wollen?

     

    Lesen Sie doch nochmal Fischers erste Kolume und dort seine Beschreibung von der Vielfalt dessen, was nach dem Stand der Rechtsprechung bereits alles unter "Nötigung" läuft (der Teil mit der Suppe). Halten Sie es wirklich für notwendig, jemanden unter den scharfen Schutz des Strafrechts zu stellen, dem all das NICHT widerfährt, der nur trotzdem meint, sich dem Willen eines Anderen "fügen" zu müssen? Wo fängt bei Ihnen die Selbstbestimmung an, wenn das keine ist?

  • Ich finde es sehr übel, dass sich viele Frauen gerade in der Sexualität (aber auch sonstwo) noch immer viel zu viel gefallen lassen müssen.

    Was ich jedoch schade finde, ist, dass auch in diesem Artikel einmal mehr gewisse Sexualpraktiken mit Übergriffigkeit - ja gar Missbrauch - in Verbindung gebracht werden, die damit nichts, aber auch gar nichts zu tun haben. Wenn Menschen beim Sex auf Dominaz- und Gewaltspielchen abfahren, dann muss einem das nicht gefallen, aber man sollte zumindest respektieren, dass Menschen ihre sexuellen Vorlieben einvernehmlich und mit grossem Spass ausleben.

    Dass Frauen - und natürlich auch Männer - ihre Sexualität erfahren und ihre Vorlieben und Wünsche auch äussern und ausleben dürfen ist ebenso Teil der Emanzipation wie der Schutz vor sexuellen Übergriffen.

    Zu behaupten "Was der einen Spass ist der anderen Missbrauch" wäre sicherlich sehr extrem, aber auch nicht komplett falsch.

    Wichtig ist die Einvernehmlichkeit. Die muss gegeben sein - aber wo fängt sie an und wo hört sie auf?

    Kann das ein Gesetz überhaupt fassen?

    • @Fanta:

      Man muss dazu schon sagen, dass die Beziehung im angesprochenen Film keine einvernehmliche, gesunde ist, sondern eine auf Manipulation und Abhängigkeit basierende, weswegen der Film auch bei echten BDSMLerInnen nich sonderlich gut ankam.

    • @Fanta:

      Ja, aber die Autorin meint Fifty Shades of Grey, was absolut garnix mit safe, sane, consensual zu tun, was ECHTE BDSM-Praktiken ausmacht, die für alle spaßig und sexy sind. Shades of Grey = Vergewaltigung, Manipulation, etc. BDSM = Spaß haben mit Safeword, Peitsche und co!

    • @Fanta:

      Ich glaube der Kolumnistin geht es weniger um BDSM und eher um FSOG. Das eine Spielart, die so extrem auf dem Konsenz der Beteiligten basiert (ohne diesen würde es sich idr. um Folter, Freiheitsberaubung & Vergewaltigung handeln) in einer literarischen Form, die sich traditionell um Ravishment (Sie darf nicht wollen, Er zwingt sie zu ihrem Glück) nicht gut dargestellt ist, sollte sich von selbst verstehen.

       

      Ich glaube kaum, dass es ein großes Problem gibt, Einvernehmlichkeit zu erfassen. Ein deutliches Ja ist ein Ja, ein Nein ein Nein. Falls man jetzt für den Spielreiz das Ja vorher gibt und sich darauf einigt, dass nur das Safeword als Nein gilt, ändert das nicht viel an der Sache. Das man sowas auch als Dom auch in szenenahen Clubs nicht einfach ohne Absprachen mit Leuten ausprobiert sollte klar sein und selbstverständlich sollte man nie eine Situation erzeugen, in der für Außenstehende der Eindruck entsteht, es handle sich um einen Übergriff. Ansonsten sehe ich wenig Probleme.

    • @Fanta:

      Das ist letztlich das, was auch Thomas Fischer kritisiert, nämlich dass der Kampf um den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zunehmend die Freiheit untergräbt, sich mal unterzuordnen, "rumkriegen" zu lassen etc.. Es wird immer mehr versucht einzuengen, was noch Ausübung freien Willens und was bereits Fremdbestimmung ist.

       

      Überspitzt ausgedrückt ist es ein Kampf darum, WER die Frauen fremdbestimmen darf: Heidi Klum oder die Feministinnen - denn vor allem letztere scheinen Frauen kein bißchen eigene Meinungsbildung und -durchsetzung zuzutrauen. Wir Männer halten uns da lieber raus und holen zukünftig sicherheitshalber sowohl Alice Schwarzers alsauch Heidis Einverständnis ein, bevor wir uns paaren... ;-)

  • "In einer Gesellschaft, die Mädchen und Frauen konsequent das Kämpfen aberzieht, ist ein Sexualstrafrecht mit der Botschaft „Hättest du dich mal härter gewehrt“ blanker Hohn. "

     

    Na also, da haben wir's ja: Diese Eigenschaft unserer Gesellschaft ist das Problem, nicht das Strafrecht. Man kann nicht alles schleifen lassen und nachher versuchen, die Symptome durch Gesetze zu unterdrücken. Das wird niemals funktionieren.

     

    Ich habe mal an so einer Selbstverteidigungsgeschichte teilgenommen. Ich war erschüttert, wie viele Verhaltensweisen und Haltungen, die ich als ganz normal empfinde (Körperspannung; sich mit der Stimme durchsetzen; in einen Angreifer reinrennen, ihn zurück drängen; einen Boxsack auch mal wirklich zu verprügeln) als seltene und erstaunliche Dinge wahrgenommen wurden, zu denen man sich erst mühsam durchringen musste.

    Das galt nicht nur, aber meist für die weiblichen Teilnehmer. Schade!

     

    Insofern ist die Grundtendenz des Textes zu begrüßen, aber die Folgerung, nun das Strafrecht so zu verändern, dass man sich einfach irgendwas ausdenken kann - was an Positivem soll das bringen?

  • Das Strafrcht ist hier in sofern in Ordnung, als das immer noch der Strengbeweis gefordert ist.

     

    Und es ist NICHT geboten, wie von verschiedener Seite gefordert, den Strengbeweis durch haltlose Anschuldigungen zu ersetzen.

     

    Nur darum geht es. Wobei hier der Strengbeweis juristisch, medizinisch und kriminaltechnisch eine Herausforderung darstellen kann.

    • @KarlM:

      Richtig. An dieser klaren Auffassung führt in einem Rechtsstaat kein Weg vorbei (leider halten sich die Behörden in der Praxis selbst nicht immer daran, bzw. sorgen auch mal nachträglich für den erforderlichen Strengbeweis oder verhindern diesen je nach Interessenlage, aber das ist ein anderes Thema).

    • @KarlM:

      Inwiefern hat der Strengbeweis mit der erwarteten Gegenwehr (Deutliche Formulierung des Nichtwollens [erwünscht] v.S. Gewalt [derzeit, außer nichtzumutbar in Sonderfällen] ) zu tun?

  • "Nein" sagen ALLEINE!!! nützt in dieser Gesellschat auch Männern so gut wie nire etwads!! WEnn dire 15jährufe nicht zur Schule will, muss sie schon dem DRuck von Eltern und Polizei uirgebndwie andsders ausschalten!! zum Exemprel!!

     

    Undwenn die eltern nun mal partout nichzt einsehen wollen, dad töcjhhteren schon mal hinter ihrem Rücken ein bischen genutalen SEx ausproboert har, und mit de "Bewährteten Beinew unter meiinem Tisch" Argument ein wenigAussagenkosmetikin dr Prozessvorbreitiung bettreiben - und vorhe aucg eibbimsen Wen schon dan sag auf jeden Fall nein - du darfst das sdannn nämlich auch nich,t der soll das aif seine Kappe nehmen!! So wid unter der Hsand, da Verbotvom Geschlechtsverkehr mit Altergrenze "Untergejubelt". Stat über Liberaloisierung redfet man alos über Verscärfung des sExualstrafrevchtes.

    DER zwang zum Geschlechtsverkehr weitert sich nurtmitGegenwehr zu massiver Köperverletzung auzs, die überigebnxs fanz ungehewuewr hart bestraft wird. wEn man Geld in Arbeutszezt umrechnmretm was bei Tagessätzen auch geschgiehtm sierht man das deitlich!!

  • Geschätzte Frau Stokowski

     

    vorab eine Frage -

    haben Sie Fischers Replik -

     

    http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-02/sexuelle-gewalt-strafrecht-fischer-erwiderung

     

    bereits berücksichtigt?

    • @Lowandorder:

      Ist unnötig, wenn man sich nicht mit so blöden Dingern wie Objektivierbarkeit, Beweisbarkeit und Widerlegbarkeit herumzuschlagen braucht, sondern mit kessen Ein-Wort-Sätzchen rundumschlagen darf und den Männern auch noch die Schuld für Heidis Topmodels geben mag...;D