Kolping-Prozess in Paraguay: Freispruch für Whistleblowerin
Brigitte Fuzellier, Whistleblowerin und ehemalige Geschäftsführerin der Kolpingstiftung Paraguay, gewinnt gegen ihren früheren Arbeitgeber.
Im Prozess gegen die Whistleblowerin und ehemalige Geschäftsführerin Brigitte Fuzellier ist die Kolpingstiftung Paraguay auf ganzer Linie gescheitert. Am Freitag sprach das Gericht Fuzellier vom Vorwurf des Vertrauensbruchs in allen Punkten frei. „Nach acht Jahre hat die Verfolgung durch Kolping ein Ende. Meine Existenz ist zerstört, aber die Wahrheit hat gesiegt“, sagte Fuzellier der taz.
Die Kolpingstiftung Paraguay hatte Fuzellier unter anderem vorgeworfen, sie hätte Personen im Rahmen von Projekten für Behinderte unentgeltlich für sich arbeiten lassen. Im Fall eines Schuldspruchs hätten ihr bis zu vier Jahren Gefängnis gedroht. Die Projekte waren von der deutschen Botschaft in Asunción gefördert und von der Stiftung durchgeführt worden.
Der Prozess brachte denn auch diplomatische Aktivitäten mit sich. „Um Druck auf das Gericht auszuüben, hatten der Kläger und sein Anwalt den Eindruck erweckt, sie würden im Namen der Botschaft und der deutschen Regierung handeln. Dem hat die deutsche Botschaft eindeutig widersprochen“, kommentierte Fuzelliers Verteidiger Max Narváez Matto. Bereits zu Beginn des Prozesses hatte die Botschaft im März die korrekte Abwicklung der Projekte schriftlich bestätigt.
Fuzellier hatte Anfang 2010 Korruptionsvorwürfe gegen ihre Amtsvorgänger in der Paraguayer Stiftung erhoben. So sollen zwischen 2002 und 2007 beim Neubau eines Stiftungshauses über eine Million Euro europäischer Entwicklungsgelder hinterzogen worden sein. Vom deutschen Entwicklungsministerium (BMZ) und der EU hatte die Kolpingstiftung bis 2007 rund 1,4 Millionen Euro bekommen. Nach einer BMZ-Prüfung musste Kolping Deutschland 241.000 Euro an die Bundesregierung zurückzahlen.
Ende September 2010 entschied der Vorstand der Kolpingstiftung Paraguay, Fuzellier fristlos zu entlassen. Doch anstatt die Vorwürfe weiter aufzuklären, startete der neue Geschäftsführer Olaf von Brandenstein einen juristischen Feldzug gegen Fuzellier. Ein erstes Verfahren wegen Verleumdung endete im März mit einer Strafe von umgerechnet 24.000 Euro für Fuzellier. Nur eine internationale Spendenkampagne rettete sie vor dem sonst drohenden Gang ins Gefängnis.
Die Kolpingstiftung ließ eine Anfrage der taz unbeantwortet und äußerte sich zu dem jetzt gesprochenen Urteil nicht.
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