Kohlekonzerne klagen gegen EU-Vorgaben: Streit um die Grenzwerte

Die Regierung geht nicht gegen schärfere EU-Vorgaben zu Kraftwerksemissionen vor – die deutschen Braunkohlekonzerne hingegen schon.

ein beleuchtetes Kraftwerk bei Nacht, aus Kühlturm und Schornstein steigt weißer Rauch

Stinker: Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg Foto: dpa

Die ostdeutschen Braunkohle-Betreiber Leag und Mibrag haben beim Europäischen Gericht zusammen mit den Branchenverbänden Debriv und Euracoal Klage gegen die neuen Emissionsgrenzwerte für Kraftwerke eingereicht. Nach Ansicht der Kläger ist der Beschluss nicht rechtmäßig zustande gekommen, sagte Leag-Sprecher Thoralf Schirmer der taz. Zudem seien die neuen Grenzwerte für Stickoxide nicht korrekt berechnet worden.

Auf die neuen Grenzwerte hatte sich die EU im April dieses Jahres nach langem Streit geeinigt. Die Bundesregierung hatte gegen die Verordnung gestimmt, weil sie die Stickoxid-Grenzwerte – ebenso wie nun die Braunkohleindustrie – für „nicht sachgerecht“ hielt.

Trotzdem hat das SPD-geführte Bundesumweltministerium darauf verzichtet, bis zum Ende der Frist am Wochenende Klage gegen die neuen Vorgaben einzulegen – entgegen der Forderung mehrerer Ministerpräsidenten. „Rechtliche Schritte haben wir unsererseits immer abgelehnt, weil sie kaum Aussicht auf Erfolg haben werden“, sagte Ministeriumssprecher Andreas Kübler der taz. Zudem gebe es die Möglichkeit, in Einzelfällen Ausnahmen zuzulassen.

Viele Experten gehen davon aus, dass ein Großteil der deutschen Kohlekraftwerke die neuen Grenzwerte für Stickoxide und Quecksilber, die von 2021 an gelten sollen, nicht einhalten. Sie müssten dann abgeschaltet oder nachgerüstet werden, sofern sie keine Ausnahmegenehmigung bekommen. Umweltverbände hatten die neue Regelung als großen Fortschritt begrüßt, auch weil er den Ausstieg aus der Kohlenutzung beschleunigen könnte.

Neben der Klage der deutschen Industrie, der sich noch weitere Unternehmen anschließen können, geht auch Polen gegen die neuen Regeln vor. Eine Entscheidung wird frühestens in einem Jahr erwartet. Auch die Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht soll im Lauf des kommenden Jahres geschehen. Derzeit erarbeite das Umweltbundesamt dafür die Grundlagen, hieß es im Umweltministerium.

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