Koalitionsverhandlungen in Berlin: Eine Frage der Aneignung
SPD, Grüne und Linke klären ihren Umgang mit dem erfolgreichen Enteignen-Volksentscheid. Die Initiative spricht von „Verzögerungstaktik“.
Am Dienstagmorgen dann traten Franziska Giffey (SPD), Bettina Jarasch (Grüne) und Klaus Lederer (Linke) im Kurt-Schumacher-Haus der SPD vor die Presse und verkündeten die Ergebnisse des Themenkomplexes Stadtentwicklung. Giffey war es dabei vorbehalten, den Kompromiss zu DW Enteignen darzulegen, und sie tat dies nahezu wörtlich mit jener Sprachregelung, die noch in der Nacht als Ergebnis schriftlich festgehalten wurde. Maximale Vorsicht.
Demnach werde eine Kommission unter Einbeziehung der Initiative innerhalb der ersten 100 Tage der Koalition eingesetzt. Ihr obliegt die „Prüfung der Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens“. In einem ersten Schritt soll die Verfassungskonformität geprüft und dabei „mögliche rechtssichere Wege einer Vergesellschaftung benannt und rechtlich bewertet werden“. Für die Erarbeitung einer Empfehlung an den Senat im zweiten Schritt soll sich die Kommission auch mit den finanzpolitischen, wohnungswirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekten einer Enteignung befassen.
Ein Jahr hat die Kommission dafür Zeit. Sie soll mit einer eigenen Geschäftsstelle ausgestattet werden und die Öffentlichkeit über ihre Arbeit informieren. 2023 soll dann die Erarbeitung von Eckpunkten für ein Vergesellschaftungsgesetz durch die zuständigen Senatsabteilungen erfolgen. Daraufhin werde der Senat seine „abschließende Entscheidung“ treffen.
Giffeys Spin
Moheb Shafaqyar, DWE-Sprecher
Giffey, die sich in ihrem Eingangsstatement mit einer eigenen Interpretation zurückhielt, versuchte es auf Nachfrage doch noch mit einem Spin: Sie betonte die Letztentscheidung des Senats, der eine „Folgeabschätzung“ vornehmen müsse. Dass der Senat letztlich über das Gesetz entscheidet, ist eine Binse, die Betonung dessen kann aber auch übersetzt werden. Dann hieße es: Auch wenn die Kommission einen Weg findet – einem Gesetz kann sich die SPD mit Hinweisen auf rechtliche und finanzielle Bedenken trotzdem in den Weg stellen.
Dem gegenüber steht der Spin der Linken. Landeschefin Katina Schubert hatte schon in der Nacht die Erfolgsparole ausgegeben: Geprüft werde „nicht das Ob, sondern das Wie“ der Enteignung. Klaus Lederer verteidigte das „gute Ergebnis“ mit dem Hinweis darauf, dass für den erstmaligen Weg der Vergesellschaftung nach Artikel 15 „ein Haufen Fragen zu beantworten seien“; ergo, es ohne eine Kommission – die von DW Enteignen im Vorfeld für überflüssig erklärt wurde – nicht gehe.
Die Parteispitze wird sich dennoch besonders beim Sonderparteitag am 4. Dezember viel Mühe geben müssen, die Basis, die in einem Mitgliederentscheid ab kommenden Montag über den Koalitionsvertrag abstimmen wird, von dem Erfolg zu überzeugen. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen wird ihr dabei jedenfalls nicht helfen. In einer Mitteilung kritisierte sie den „Minimalkompromiss“ als „Verzögerungstaktik“. Gegenüber der taz nannte Sprecher Moheb Shafaqyar das Ergebnis „alles andere als einen Grund zur Freude“.
Es sei „ernüchternd“, dass erst etwa zwei Jahre nach dem mit einer Zustimmung von 59,1 Prozent gewonnenen Volksentscheid, also nach Abschluss der Kommission, die Erarbeitung von Eckpunkten für ein Gesetz erfolgen solle – „gegebenfalls“. Shafaqyar ist sich sicher: „Es ist durchschaubar, was hier passiert: Teile des Senats wollen das verhindern.“ Eine Komplettabsage ist das gleichwohl nicht. Über die generelle Bereitschaft, in einer Initiative mitzuarbeiten, soll das Plenum am Dienstagabend entscheiden.
Es kommt auf die Namen an
Die Grundlage dafür ist allerdings vage: Denn die höchst umstrittene Frage, wer in der Expertenkommission sitzen soll, haben die Verhandler:innen nicht entschieden. Diesen Grundsatzkonflikt muss die Koalition nun in ihren ersten drei Monaten klären. Shafaqyar bezeichnet die Zusammensetzung als entscheidend: „Sobald da Namen genannt werden, weiß man, wohin das führen soll.“
Giffey sprach auf Nachfrage von „externen Experten“ mit „verfassungsrechtlichem und juristischem Sachverstand“. Anders als die SPD es wohl wollte, wird die Kommission nicht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angedockt.
Die Initiative muss nun für sich eine Antwort darauf finden, wie sehr sie enttäuscht ist oder ob sich in dem vereinbarten Vorgehen auch Chancen finden lassen. Die Mitarbeit in einer Expertenkommission könnte einerseits Öffentlichkeit für ihr Anliegen, andererseits aber auch verwertbare Ergebnisse für die Überarbeitung ihres eigenen Gesetzesvorschlags bringen, so ein Kampagnenmitglied. Man müsse sie als „Instrument“ begreifen“. Ergeben könnte sich daraus dann womöglich ein zweiter Volksentscheid. Anders als beim ersten Mal würde dann nicht über einen Auftrag an den Senat, sondern über ein konkretes Gesetz abgestimmt werden.
Ein Durchbruch war der Kompromiss von Montagnacht daher nur für das Zustandekommen der Koalition. Die Frage der Enteignung aber wird Berlin noch lange beschäftigen.
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