piwik no script img

Klimaschutz auf LandesebeneDeutsche Umwelthilfe verklagt Bayern

Bayern verstößt laut dem Umweltverband gegen seine eigenen Klimagesetze. Mit einer Klage will die Umwelthilfe der Landesregierung Druck machen.

Mehr LKW-Verkehr auf die Schiene und Tempolimit: Autobahn in Bayern Foto: Frank Hoermann/Sven Simon/imago

Aus Berlin

Evke Bakker

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am Montag eine Klage gegen Bayern eingereicht. Der Grund: Das Bundesland vernachlässige seine Verpflichtungen im Klimaschutz. Eigentlich muss das landeseigene Klimaschutzgesetz regelmäßig aktualisiert und angepasst werden. Doch damit liegt der Freistaat deutlich im Verzug.

Spätestens Anfang 2026 hätte laut DUH die nächste Fortschreibung des inzwischen „völlig unzureichenden“ Gesetzes erfolgen müssen – insbesondere, da sich eine Verfehlung der Klimaziele abzeichne. Die letzte Aktualisierung des Gesetzes fand im Juli 2024 statt.

„Während Bayern seine Klimaziele reißt, verkündet Markus Söder stolz einen Rabatt für Diesel und Benzin, der die Klimakrise weiter anheizen wird“, so DUH-Chef Jürgen Resch. Damit ignoriere er das bayerische Klimaschutzgesetz.

Die DUH verlangt eine grundsätzliche Nachschärfung des Klimaschutzprogramms, insbesondere im Verkehrsbereich. Dazu gehöre die landesweite Einführung eines Tempolimits, die Einführung einer Lkw-Maut und eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene. Entscheidend sei dabei, solche Maßnahmen an feste Zeitpläne und verbindliche Erfolgskontrollen zu knüpfen.

Bayerische Grüne: „Klage ist richtig“

Der bayerische Landesverband der Grünen befürwortet die Klage. „Vom bayerischen Klimaziel hat Söder sich längst verabschiedet, er befeuert die teure Abhängigkeit von Gas und Öl. Statt die bayerische Freiheitsenergie aus Wind und Sonne voranzutreiben, schließt er lieber einen Öl-Deal mit Kasachstan ab. Dass sich die Staatsregierung für ihre Versäumnisse beim Klimaschutz vor Gericht verantworten muss, ist richtig“, äußerte sich Eva Lettenbauer, Landesvorsitzende der Grünen.

Auf Nachfrage der taz bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Eingang der Klage. Nun werde sie dem Beklagten – also dem Freistaat Bayern – zugestellt, der anschließend Gelegenheit habe, auf die Klage zu erwidern.

2025 hatte die DUH aufgrund von mangelndem Klimaschutz bereits Klagen gegen Baden-Württemberg und Berlin erhoben. Weitere Klimaklagen gegen andere Bundesländer prüft der Umweltverband nach eigenen Angaben derzeit.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare