Klimapakt konkret: Mindestens 5,50 Euro mehr pro Flug
Fliegen wird etwas teurer, energetische Sanierungen können von der Steuer abgesetzt werden. Bis Januar müssen die Regelungen stehen.
Durch eine höhere Luftverkehrsteuer soll das Fliegen teurer werden: Bei Flügen bis 2.500 Kilometer steigt die Steuer von 7,50 Euro auf 13,03 Euro, bei Distanzen bis 6.000 Kilometern von 23,43 auf 33,01 Euro und bei längeren Reisen von 42,18 Euro auf 59,43 Euro. Damit soll der Fiskus 740 Millionen Euro mehr einnehmen – 500 Millionen davon sollen die Mindereinnahmen ausgleichen, die durch billigere Bahntickets entstehen. Die sollen in Zukunft nur noch mit 7 statt mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belastet werden. Ob es einen Mindestpreis für Flugtickets geben kann, prüft derzeit noch das Wirtschaftsministerium, hieß es.
Dann soll ab 2021 die Pendlerpauschale ab 21 Kilometern von 30 auf 35 Cent pro Kilometer steigen – Ähnliches soll nun auch für Geringverdiener gelten, die ihre Ausgaben nicht über niedrigere Steuern ausgleichen können. Wer etwa nur ein zu versteuerndes Einkommen von 7.000 Euro jährlich hat und täglich 80 Kilometer pendelt, würde vom Staat eine jährliche „Mobilitätsprämie“ von 147 Euro erhalten.
Wer dagegen Wohnung oder Haus, in denen er selbst lebt, energetisch für bis zu 200.000 Euro saniert, kann ab 2020 dafür seine Steuerschuld um maximal 40.000 Euro verringern, sehen die Pläne vor. Die deshalb fehlenden Einnahmen von etwa 200 Millionen Euro sollen zwischen Bund und Ländern verteilt werden. Daran sind solche Pläne in der Vergangenheit gescheitert.
Windkraft soll für Kommunen attraktiver werden
Schließlich will die Regierung es nach diesen Plänen für Gemeinden attraktiver machen, Windkraftanlagen errichten zu lassen. Dafür können die Kommunen die Grundsteuer erhöhen, wenn sie Flächen für Windkraft ausweisen. Damit sollen die Gemeinden mehr finanzielle Anreize bekommen, Investoren für Windkraftanlagen anzulocken.
Ab 2021 soll auch der „kleine“ innerdeutsche Emissionshandel stehen, hieß es gestern. Dafür werden Hunderte von Firmen, die Gas vertreiben oder Ölprodukte verkaufen, für den CO2-Gehalt ihrer Produkte zur Kasse gebeten: 10 Euro pro Tonne CO2 soll 2021 nach den Kalkulationen des Umweltministeriums 3 Milliarden Euro in die Staatskassen spülen. Die Summe soll bei einem Preis von 20 Euro pro Tonne auf 6 Milliarden 2023 steigen. Ausnahmen soll es nur für Firmen geben, die bereits im „großen“ EU-Emissionshandel CO2-Zertifikate kaufen müssen. Aus diesem Grund ist auch die Kohle am Beginn vom kleinen Emissionshandel ausgenommen: Die meisten großen Kohlekunden unterliegen als Kraftwerke bereits der EU-Regel.
Die Gesetzgebungsmaschine läuft derzeit auf Hochtouren, um die vielen neuen Normen und Gesetzesänderungen rund um das „Klimapaket“ rechtlich und finanziell abzusichern. Einerseits hat sich die Große Koalition vorgenommen, das Klimaschutzgesetz noch in diesem Jahr durchs Parlament zu bringen. Zusätzlich müssen manche Bestimmungen und Normen sehr schnell geändert werden, weil sie bereits ab Januar 2020 gelten sollen. Gleichzeitig will die Regierung sicherstellen, dass alles juristisch wasserdicht ist – was etwa beim Emissionshandel nicht so einfach ist. Manche Juristen erwarten hier große Probleme, weil das System praktisch eine Mischung aus Steuern und Emissionshandel ist.
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