Klimaklagen gegen Landesregierungen: Bundesländer vor Gericht

Kli­ma­ak­ti­vis­t:in­nen haben acht Landesregierungen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Sie wollen Verbindlichkeit beim Klimaschutz.

Kraftwerkstürme, aus denen weißer bis hellgrauer Dampf kommt.

Kohlekraftwerk Boxberg in Sachsen. Das Bundesland steht wegen mangelnden Klimaschutzes vor Gericht Foto: Daniel Schäfer/picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

BERLIN taz | Es ist ein wütender Willkommensgruß an die neue schwarz-rot-gelbe Regierung von Sachsen-Anhalt, die am Montagmorgen in Magdeburg ihren Koalitionsvertrag unterschrieben hat: Das Bundesland gehört zu denen, die Kli­ma­ak­ti­vis­t:in­nen gerade vor dem Bundesverfassungsgericht verklagt haben, wie sie am Montag bekannt gaben. Sie argumentieren, dass die Landesregierungen ihre Grundrechte durch mangelnden Klimaschutz missachten würden.

Die Verfassungsbeschwerden richten sich neben Sachsen-Anhalt auch gegen Sachsen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland. Das haben sich die Aktivist:innen, die aus dem Umfeld von Fridays for Future kommen, allerdings nicht allein ausgedacht. Das Einklagen von Klimaschutz gehört zur Strategie der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die aber die gewählte Argumentation nicht selbst nutzen konnte.

Auf Grundrechte können sich nur Personen berufen, nicht aber Verbände. So vernetzt und unterstützt die Umwelthilfe also diejenigen, die klagen können. In derselben Konstellation laufen seit Juli bereits Klagen gegen Brandenburg, Bayern und Nordrhein-Westfalen.

In Bayern und NRW kritisieren die Kläger:innen, dass die Klimaschutzgesetze ohne plausible Maßnahmen daherkommen. Bei den restlichen Ländern gestaltet sich die Lage noch ein bisschen anders: „Man kann es kaum glauben, aber wir haben das Jahr 2021 und diese Länder haben immer noch keine Klimaschutzgesetze“, sagte Anwalt Remo Klinger, der die Klä­ge­r:in­nen bei ihren Verfassungsbeschwerden vertritt.

Ak­ti­vis­t:in­nen fordern verbindlichen Klimaschutz

Man habe spätestens nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klima im Frühjahr damit gerechnet, dass sich die Bundesländer stärker bewegen, so der Jurist.

Ende April hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Klimaschutzgesetz auf Bundesebene in Teilen verfassungswidrig sei. Zu viel Klimaschutz werde auf die Zeit nach 2030 verlagert. Das würde laut Gericht die Freiheit der Klä­ge­r:in­nen stark einschränken. Die Bundesregierung hat seither nachgebessert, will Deutschland etwas früher als zuvor geplant klimaneutral machen und die Treibhausgasemissionen davor schneller reduzieren.

Das entspricht allerdings noch nicht dem Abwärtstrend der Emissionen, der laut Weltklimarat weltweit nötig ist, wenn die Erderhitzung 1,5 Grad nicht übertreffen soll – vor allem aber fehlt noch die Umsetzung. Wie die höheren Ziele nun eingehalten werden können, hat die Bundesregierung bisher nicht beantwortet.

Die Klä­ge­r:in­nen erinnern nun daran, dass auch die Bundesländer in der Pflicht sind, denn für manche relevanten Politikfelder sind eben sie zuständig. „Beim Verkehr ist zum Beispiel ganz viel Ländersache“, meint Anwalt Klinger. Deshalb sei es wichtig, dass es auch dort gesetzlich festgeschriebene Klimaziele gebe, nicht nur Pläne oder Strategien, die jederzeit wieder umgeschmissen werden können.

„Warum legen wir Wert auf Gesetze? Weil das die Instrumente sind, die wirklich verbindlich sind“, erläutert Klinger. Wichtig sei, dass neben langfristigen Zielen zur Reduktion von Treibhausgasen auch kurzfristige Planungsschritte festgeschrieben seien – möglichst für jedes Jahr, höchstens in Zwei- oder Dreijahresetappen.

„Für mich hat der neue Bericht des Weltklimarats IPCC erneut bestätigt, dass die in hohem Maße unzureichende Klimapolitik in Sachsen-Anhalt eine Gefahr für das Leben und die Freiheit vieler Millionen Menschen inklusive mir selbst darstellt“, sagte der 20-jährige Jura-Student Luca Salis aus Halle, der Beschwerdeführer bei der Klage gegen Sachsen-Anhalt ist. Im neuen Koalitionsvertrag des Landes steht von einem Klimaschutzgesetz im Übrigen noch nichts.

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