Klage gegen neues BKA-Gesetz: Karlsruhe wird Gesetz beanstanden
Bürgerrechtler:innen rügen Schlampereien im Gesetz über das Bundeskriminalamt. Innenministerin Nancy Faeser warnt vor schärferen Anforderungen.
Zumindest an einem Punkt wird die Klage gegen das 2017 neu gefasste BKA-Gesetz erfolgreich sein. Der Bundestag hatte damals ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016 umzusetzen, in dem zahlreiche rechtsstaatliche Nachbesserungen am BKA-Gesetz gefordert wurden.
Mit dieser Umsetzung war die GFF auch weitgehend zufrieden. Nur an einer Stelle sei dem Gesetzgeber ein „Missgeschick“ passiert, so GFF-Anwalt Bijan Moini, weshalb Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen viel zu sehr überwacht werden können.
Auch Rechtsprofessor Matthias Rossi, der Vertreter der Bundesregierung, bezeichnete die Formulierung als „nicht glücklich“. Man könne die Norm aber einschränkend auslegen. Damit wird die Bundesregierung aber wohl nicht durchkommen. „Bei eingriffsintensiven Maßnahmen, wie der langfristigen Observation, sind die Anforderungen an die Normenklarheit besonders hoch“, sagte die federführende Verfassungsrichterin Ines Härtel.
Kritik an erleichtertem Datenaustausch
Der zweite Teil der Verhandlung betraf die geplante neue IT-Infrastruktur der deutschen Polizei, die ebenfalls bereits 2017 im BKA-Gesetz geregelt wurde. Daten sollen künftig nicht mehr in getrennten Datenbanken gespeichert werden, sondern in einer großen gemeinsamen Datenplattform von Bund und Ländern. Dies soll den Datenaustausch erleichtern. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete dies in Karlsruhe als eine „Lehre aus dem NSU-Terror“.
Die GFF hält die Regelungen aber für „dünn, widersprüchlich und zu unbestimmt“, wie Rechtsprofessor Matthias Bäcker sagte. Konkret wurde eine Regelung angegriffen, die die Weiterspeicherung der Daten von Verurteilten, Beschuldigten und Verdächtigen regelt. Aus den Fragen der Richter ergab sich, dass auch sie die gesetzliche Regelung für unverständlich und zu unbestimmt halten.
Innenministerin Faeser warnte das Gericht jedoch vor einem weiteren Urteil, das schärfere Anforderungen an das BKA stellt. Schon heute bekomme man die meisten Terrorhinweise aus dem Ausland, weil die Sicherheitsbehörden dort nicht so streng reguliert seien.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kanzler Olaf Scholz über Bundestagswahl
„Es darf keine Mehrheit von Union und AfD geben“
Weltpolitik in Zeiten von Donald Trump
Schlechte Deals zu machen will gelernt sein
Einführung einer Milliardärssteuer
Lobbyarbeit gegen Steuergerechtigkeit
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Trump macht Selenskyj für Andauern des Kriegs verantwortlich
Wahlarena und TV-Quadrell
Sind Bürger die besseren Journalisten?
Werben um Wechselwähler*innen
Grüne entdecken Gefahr von Links