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Klage gegen KlimaschutzgesetzDéjà-vu in Karlsruhe

Thomas Heilmann zieht wegen des Klimaschutzgesetzes vors Verfassungsgericht. Der CDU-Abgeordnete will die Abstimmung am Freitag verhindern.

Heilmann hatte bereits im Juli 2023 mit einem ähnlichen Eilantrag Erfolg Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe taz | Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann versucht die Aufweichung des Klimaschutzgesetzes durch die Ampel-Koalition zu stoppen. Er hat an diesem Mittwoch beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage eingereicht, die mit seiner Fraktion abgesprochen sei. Zudem hat er eine einstweilige Anordnung des Gerichts beantragt. Ziel ist, die Abstimmung am Freitag im Bundestag zu verhindern.

Heilmann ist als Vorsitzender der CDU-Klima-Union zwar auch inhaltlich gegen das Gesetz, das er als Aufweichung des Klimaschutzes sieht. Verfassungsrechtlich macht er aber nur geltend, dass seine Rechte als Abgeordneter durch das „überfallartige“ Vorgehen der Ampel-Koalition verletzt werden. Erst am vorigen Freitag, dem 19. April, sei der endgültige Änderungsantrag verschickt worden und schon eine Woche später soll er im Bundestag beschlossen werden.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf ist zwar schon zehn Monate alt. Im Wesentlichen sollen die sektorspezifischen Klimaziele relativiert werden. Im jüngsten Entwurf wurden nun aber auch die Klimaziele für die Jahre 2031 bis 2040 fortgeschrieben. Die Auswirkungen hält Heilmann für so „hochkomplex“, dass er diese ohne wissenschaftliche Beratung nicht binnen einer Woche beurteilen könne.

In seinem Eilantrag, der der taz vorliegt, verlangt Heilmann „zusätzliche Tage an angemessener Beratungszeit“, ohne eine genaue Zahl zu nennen. Es bestehe kein Zeitdruck. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts muss nun bis Freitag entscheiden, ob er Heilmanns Eilantrag auf Vertagung stattgibt.

Schon mal Erfolg in Karlsruhe

Heilmann hatte bereits im Juli 2023 mit einem ähnlichen Eilantrag Erfolg und erreichte eine längere Beratungszeit beim Heizgesetz. Das Bundesverfassungsgericht deutete damals an, dass Abgeordnete ein Recht auf ausreichende Beratungszeit haben. Weil das Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden ist, sind die Einzelheiten noch unklar.

Während Heilmann seinen Antrag schrieb, beriet der Zweite Senat des Gerichts über die Reform des Bundestags-Wahlrechts. Auch hier machte die Opposition geltend, dass die Ampel das Verfahren durchs Parlament gepeitscht hatte.

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8 Kommentare

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  • Krass, dass die Ampel schon wieder genau den gleichen Fehler macht und die Belange der Abgeordneten wieder stumpf übergeht.

    • @Rudolf Fissner:

      Offenbar teilt das Bundesverfassungsgericht Ihre Einschätzung nicht.

      • @Philippo1000:

        ...ja, da könnte man doch tatsächlich ins Grübeln kommen...

    • @Rudolf Fissner:

      ...stimmt, man hätte eigentlich ein paar fähige Juristen und Fachleute in der Ampel vermuten dürfen.



      Andauernd muss unser Gericht prüfen und entsprechend der vorgeben Gesetzeslage entscheiden...



      Man stelle sich einmal vor, so ein aufwendiges, kostenintensives Prozedere, würde zum Normalfall in der freien Wirtschaft...

  • Zum letzten Satz:



    Ich habe den Eindruck, das trifft mittlerweile für die meisten in diesem dach/kopflosen Gebäude zu.



    Bei der Eröffnung schrieb ein Feng-Shui-Spezialist: In einem derartig widersinnig konstruierten Gebäude können keine vernünftigen Entscheidungen gefällt werden.



    Wenn man sieht, was nach dem Umzug von Bonn in dieses Haus ohne Kopf herauskam, neige ich dazu, ihm zu glauben.

  • Am Ausbremsen der GEG Novelle war bereits erkennbar, dass es dem Parlamentarier nicht um besseren Umweltschutz geht.



    Er hat einfach eine rasche Möglichkeit für Fördermaßnahmen gegen den Klimawandel verhindert.



    Außerdem ermöglichte er konservativen Betonköpfen noch einige Monate mehr in veraltete Technik, wie Öl und Gasheizungen zu investieren.



    Es interessiert nicht wirklich, ob der Mann sich nur selbst darstellen will, oder als Brensklotzbediener für die CDU arbeiten möchte.



    Ihm here Ideale anzudichten ist allenfalls naiv.

    • @Philippo1000:

      Ach Gottchen, selbst Robert Habeck räumt Fehler beim Heizungsgesetz ein.



      Es ist nach dem, was Sie Ausbremsen nennen, etwas besseres bei raus gekommenen

      • @Rudolf Fissner:

        Ja, Habeck hat auch Fehler zuzugeben.



        Schließlich hatte er die soziale Komponente nicht berücksichtigt.



        Die Tatsache, dass dem letztlich mehr Platz im Gesetz eingeräumt wurde ist nicht Habecks Verdienst und schon gar nicht das der CDU.



        Sie scheinen offenbar der Meinung zu sein,



        das mit dem Klimawandel hat noch Zeit, da sind Sie bei der CDU ja in bester Gesellschaft.