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Klage Schweizer Frauen erfolgreichKlimaschutz ist Menschenrecht

Susanne Schwarz
Kommentar von Susanne Schwarz

Die „Klimaseniorinnen“ haben das Menschenrecht auf Klimaschutz erstritten. Ein historischer Sieg, auch wenn zwei weitere Klagen abgewiesen wurden.

Sichtbare Folge des Klimawandels: Gletscherschwund im Haslital Berner Oberland Foto: Manuel Geisser/imago

D ie Schweiz betreibt nicht genug Klimaschutz und verletzt dadurch Menschenrechte. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag entschieden.

Es klingt erst mal wie etwas, das ohnehin schon alle wissen: Schließlich sterben jetzt schon jedes Jahr viele tausend Menschen infolge von Hitze. Dürren und Überschwemmungen raffen manche Ernte dahin und machen eine ausreichende und gesunde Ernährung schwieriger und teurer. Die Klimakrise führt zu bedeutsamen Einschränkungen in ganz grundlegenden Bedürfnissen von Menschen. Und Industrieländer wie die Schweiz tun zwar nicht nichts dagegen, aber natürlich deutlich zu wenig. Das ist mehr oder weniger Common Sense.

Aber Common Sense ist vor Gericht nicht alles, wenn nicht sogar fast nichts. Die Menschenrechtskonvention, deren Einhaltung der Menschenrechtsgerichtshof überwacht, stammt aus dem Jahr 1950. Sie erwähnt die Klimakrise entsprechend nicht einmal. Würden die Rich­te­r*in­nen sich überhaupt zuständig fühlen? Das war vor dem Urteil eine berechtigte Sorge.

Geklagt hatten die Klimaseniorinnen, eine Gruppe aus etwa 2.000 Schweizerinnen. In der Eidgenossenschaft haben sie sich schon erfolglos durch die Instanzen geklagt. Dass die Straßburger Rich­te­r*in­nen ihnen nun in weiten Teilen recht gegeben haben, ist ein riesiger Erfolg.

Denn es ist überhaupt die erste Klimaklage, die bei den Straßburger Rich­te­r*in­nen Erfolg hat. Zwei weitere wiesen sie am Dienstag ab, allerdings vor allem aus formalen Gründen.

Portugiesische Jugendliche hatten mehr als 30 europäische Staaten auf mehr Klimaschutz verklagt, hätten aber nach Ansicht des Gerichts erst die Instanzen in ihrem Heimatland bemühen müssen.

Und der Franzose Damien Carême, ehemaliger Bürgermeister des Küstenortes Grande-Synthe, hatte seine Regierung angeklagt. Nur ist er mittlerweile EU-Abgeordneter und in Brüssel wohnhaft – und kann damit laut Gericht nicht mehr als Opfer im Sinne seiner Klage gelten.

Das Fazit bleibt also trotz dieser Urteile unangefochten: Klimaschutz ist Menschenrecht.

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Susanne Schwarz
Leiterin wirtschaft+umwelt
Jahrgang 1991, leitet das Ressort Wirtschaft + Umwelt und schreibt dort vor allem über die Klimakrise. Hat ansonsten das Online-Magazin klimareporter° mitgegründet.
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5 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Ich hoffe, es gibt langsam mal genug Klagen in Bezug auf Deutschland. Die FDP-Regierung hat zwar auch schon EU Recht gebrochen, aber vielleicht kommt ja bei diesem Gericht mal was durch.

    Die spannende Frage bleibt allerdings, was die Strafe für diesen Rechtsbruch ist? Muss bei uns dann die FDP gesammelt in den Knast? Und die anderen Koallitionspartner wegen Beihilfe?

  • Das dürfte insoweit eine historische Entscheidung sein, als nun der Klimawandel nichtmehr nur als abstrakte Zukunftsgefahr justitiabel ist (looking at you, BverfG und das gestelzte Gefasel von zukünftigen Freiheitsrechten) sondern als realer Vorgang mit tatsächlicher Komponente.



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    Der Schweiz nun vorhalten zu können, sie verletze Menschenrechte ist schon aufregend.



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    Die Bedeutung dieser Klarstellung wird der Justiz wohl erst bewusst, wenn es um die berühmte praktische Konkordanz mit anderen Rechten geht – z.B. Eigentum, Berufsfreiheit, allg. Handlungsfreiheit – vor der man sich jetzt nicht mehr so lapidar drücken kann.

  • Vielleicht beleben diese Initiativen mit ihrer Überzeugungskraft bei Gericht nun die Bewegung neu, denn diese ist in Teilen 'nachhaltig' diskreditiert und desavouiert worden. Neue Impulse sind nötig, Kriege und Konsum machen auch Klima, aber keinen Klimaschutz.



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    werde-magazin.de/b...t-uns-die-zukunft/

  • "Die Klimakrise führt zu bedeutsamen Einschränkungen in ganz grundlegenden Bedürfnissen von Menschen."



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    Eine gerichtliche Bestätigung allein ändert noch nichts. Handlungsbedarf besteht allenthalben. Dass die Seniorinnen sich hier engagieren ist außerordentlich hervorzuheben und absolut nachahmenswert.



    Quelle br.de



    "Verfassungsgericht zwingt Deutschland zu mehr Klimaschutz



    Christoph Strack



    29.04.202129. April 2021



    Deutschlands höchstes Gericht stärkt Umweltschützern den Rücken. In Berlin folgen Jubel und Vertröstungen, Schuldzuweisungen und Mutmachparolen - und alle geben sich irgendwie ermutigt.



    (...)



    Das Gericht verpflichte den Gesetzgeber dazu, einen Ausgleich zwischen Freiheitsgebrauch der einen und klar erwartbaren Schadenslasten für die anderen zu finden. Damit setze Karlsruhe einer "Seniorendemokratie" klare Verantwortungsgrenzen. Dabrock weiter: "Dennoch oder gerade deshalb sollten ältere Menschen, jedenfalls die, denen am Wohl ihrer Kinder und Kindeskinder gelegen ist, über dieses Urteil jubeln."



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    Die Messlatte ist die Bilanz der Taten, nicht der Worte❗

  • Nur gibt der Europäische Gerichtshof keine genaun Vorgaben vor. Das heißt nur der Klimaschutz muss verbessert werden. Und Strafen kann der Gerichtshof nicht aussprechen.

    Selbst wenn die Schwweiz nächstes Jahr kein CO2 mehr produziert, das Klima ändert sich dort nicht. Das kann nur global gelöst werden.