Kindgerechte Justiz: Ein Haus für alle Fälle
Das Konzept der Childhood-Häuser soll Kindern helfen, die Opfer von Gewalt wurden. Unter einem Dach treffen sie hier auf Ärzt*innen, Polizei und Justiz.
Womit die Mitarbeitenden des Childhood-Hauses in Leipzig zu tun haben, ist oft schwer auszuhalten. Ein Schütteltrauma mit Hirnblutung bei einem fünf Monate alten Säugling. Eine schwer misshandelte 12-Jährige, die Vergewaltigung einer 14-Jährigen. Ein Baby, das noch nicht einmal krabbeln kann, dessen Oberarm gebrochen ist. „Es habe sich im Gittberbett verheddert – diese Geschichte habe ich in unzähligen Varianten gehört“, sagt Matthias Bernhard, Kinderneurologe und Leiter des Hauses auf dem Campus der Leipziger Uniklinik. Es eines von elf Childhood-Häusern in Deutschland, besteht seit 2018 und ist damit schon das älteste hierzulande.
Childhood-Häuser sind dafür da, Kinder, die körperliche oder sexualisierte Gewalt erlebt haben, zu untersuchen, zu versorgen, je nach Alter auch zu befragen. Hier wird unter einem Dach gearbeitet, im Unterschied zum herkömmlichen Ablauf, bei dem die Betroffenen je nach Verdacht und Alter zu Ärzt*innen sowie verschiedensten Stellen in Polizei und Justiz gebracht werden – und dort häufig nicht auf kindgerechte Expertise treffen.
„Deutschland war in Bezug auf kindgerechte Justiz und Medizin lange sehr schlecht aufgestellt“, sagt Bernhard, ein besonnener Typ Ende 40 mit einer Zusatzausbildung als Kinderschutzmediziner. Oft hätten Rechtsmedizin, Gynäkologie, Polizei und Jugendämter mehr Schaden angerichtet, als dass sie geholfen hätten, weil die Expertise in Bezug auf Kinder gefehlt habe, teils noch fehle. Die Grundidee der Childhood-Häuser wurde in den 1980er Jahren entwickelt, die ersten Häuser entstanden in den 90ern in Schweden. Das Konzept habe den Blickwinkel verändert, sagt Bernhard: „Wir gehen vorsichtig und planvoll an die Dinge heran: Wir denken vom Kind her.“
In unmittelbarer Nähe des Hauses befinden sich deshalb etwa die Notaufnahme für Kinder und die Kindermedizin. Zwei Koordinator*innen des Childhood-Hauses arbeiten zudem daran, Chirurg*innen, Rechtsmediziner*innen und Psycholog*innen zu informieren und zu vernetzen. Ärzt*innen sind zwar nicht ausschließlich im Haus angestellt, sind räumlich aber zumindest in Reichweite. Nach einem Vorfall finden sie möglichst schnell Zeit, um gemeinsam oder nacheinander das Kind zu behandeln oder mit ihm zu sprechen.
413 Minderjährige, bei denen Fragen des Kinderschutzes aufkamen, wurden 2024 im Leipziger Childhood-Haus vorgestellt. Die meisten Verdachtsfälle lagen im Bereich des sexuellen Missbrauchs, gefolgt von körperlicher Gewalt. „Ein kleinerer Teil betrifft Vernachlässigung, zum Beispiel fehlende Zahnpflege oder massives Untergewicht“, sagt Bernhard. „Und ganz schwer messbar ist emotionale Gewalt. Das hat die höchste Dunkelziffer.“
Viele Wege ins Childhood-Haus
Wie die Kinder und Jugendlichen ihren Weg ins Haus finden, kann ganz unterschiedlich sein. „Vielleicht war am Freitag eine Familienfeier, und am Sonntag erzählt ein Mädchen, dass mit einem Onkel etwas komisch war. Dann bringen die Eltern sie zu uns“, sagt Bernhard. Manche Kinder werden von der Polizei gebracht, andere vom Jugendamt geschickt. Dem wiederum kann eine Schule gemeldet haben, das Kind habe Hämatome am Körper, die im Sportunterricht aufgefallen seien.
Im schlimmsten Fall kommt das Kind direkt mit Verletzungen, etwa über die Notaufnahme. Dann kann es auch noch nach Tagen oder Wochen die Räume des Hauses für Nachuntersuchungen oder Gespräche mit Psycholog*innen und der Polizei nutzen. „Für die Kinder ist all das eine irre hohe Belastung“, sagt Bernhard. „Aber sie erfahren, dass hier nicht noch einmal etwas Schlimmes passiert. Sie bekommen das Gefühl, sich in einem geborgenen Raum zu befinden.“
Im Childhood-Haus kann man das ganz wörtlich nehmen. Anders als auf Polizeistationen, in Gerichten, zum Teil auch in Arztpraxen sind die Räume warm und freundlich eingerichtet. Im Wartebereich sitzt ein kleinkindgroßer Plüschbär auf einem Sofa neben bunten Sitzsäcken. Puppen, Spielzeugautos und Bücher für verschiedene Altersstufen liegen bereit.
Nicht nur untersuchen
Zwar ist im Untersuchungszimmer mit Liege und gynäkologischem Stuhl medizinische Ausrüstung vorhanden, auf der Liege aber sitzt eine Puppe mit dickem roten Haarschopf und auf dem Computer ein kleiner Clown. Steriles Weiß oder Grün, wie in Krankenhäusern oft üblich, wurde durch freundliches Gelb und Tierzeichnungen an den Wänden ersetzt. Zum Teil gehe es hier um medizinische Untersuchungen, zum Beispiel auf Schwangerschaft, oder auch um Spurensicherung, sagt Anna Sterling, die als Psychologin im Haus arbeitet. Es gehe aber auch darum, mit den Kindern und Jugendlichen zu sprechen, zum Beispiel über ihre Ängste und darüber, wie das Erlebte verarbeitet werden kann. „Sprechen bedeutet Entlastung.“
Auch ein Vernehmungszimmer gibt es im Haus. Es ist schlichter gehalten als der Rest der Räume, aber auf der Fensterbank sitzt immerhin ein Stoffpanda. Das Mikro, das an einem Kabel von der Decke hängt, sowie die Kameras, von denen fünf in Wände und Decke eingelassen sind, fallen kaum auf. Hier, erzählt Sterling, sitzen Kinder ab etwa fünf Jahren für gerichtsfeste Befragungen. Drei ausgebildete Richterinnen wechseln sich ab, um die Vernehmung möglichst kindgerecht zu gestalten.
Die wird mitgeschnitten, zum Teil live übertragen auf einen großen Bildschirm in den Nebenraum, in dem Beschuldigte und deren Anwält*innen sitzen können. Die Verteidigung kann über Kopfhörer Fragen an die Richterin durchgeben, die wiederum entscheiden kann, manche Fragen nicht zuzulassen. Mutmaßlichen Täter*innen, so Sterling, müsse das Kind auf diese Weise nicht mehr begegnen.
Zwischen 40 und 50 Vernehmungen
Von den Kindern, die 2024 im Haus vorgestellt wurden, waren manche zu jung, um sprechen zu können, bei anderen hat sich der Verdacht nicht bestätigt. „Vieles lässt sich auch nicht mehr klären“, sagt Bernhard, „körperlich heilen Kinder sehr schnell. Wenn die Verletzung eine Woche her ist, ist oft nichts mehr zu sehen.“ Zwischen 40 und 50 der untersuchten Kinder und Jugendlichen aber wurden hier vernommen.
„Viele fragen mich, wie ich mit den emotionalen Belastungen umgehe“, sagt Bernhard. Aber die Medizin beschäftige sich nun mal meistens mit Leid, auch bei Erwachsenen. Sicher, manche Fälle blieben in Erinnerung. Auch kleine Momente könnten schwer sein, wie der, in dem die Haare eines Mädchens ihn an seine Tochter erinnerten. Trotzdem sei ihm wichtig, nicht zurückzuschrecken, sondern da zu sein. „Ich persönlich kann kaum einen Fall verhindern“, sagt er. „Aber ich lese die Scherben auf, wo etwas kaputtgegangen ist. Wir helfen bei der Heilung, wo möglich.“
Finanzierung noch nicht gesichert
Die Anschubfinanzierung für das Haus in Leipzig übernahm für zwei Jahre die World-Childhood-Foundation, vor 25 Jahren von der schwedischen Königin Silvia gegründet. Seitdem stellt das Uniklinikum den Rahmen, etwa die Miete für die Räume. Der Freistaat Sachsen trägt die Personalkosten für Leitung, zwei Koordinator*innen, zwei Psycholog*innen. „Unsere Finanzierung mit rund einer halben Million Euro jährlich endet Ende 2026“, sagt Bernhard. „Aber natürlich wünschen wir uns eine Entfristung.“
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung finden sich zwei Sätze, die hoffen lassen – wenn auch nicht konkret von einer kontinuierlichen Finanzierung die Rede ist. „Wir werden eine Bundesförderung von Childhood-Häusern etablieren“, heißt es dort. Damit sollen „regionale, interdisziplinäre und ambulante Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche“ geschaffen werden, die körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch erfahren haben.
Zum ersten Mal fanden damit Childhood-Häuser Eingang in den Koalitionsvertrag – ein Meilenstein. Was genau das bedeutet, ist allerdings noch unklar. Ein Sprecher des Familienministeriums sagte der taz, man plane, die Entwicklung des interdisziplinären Kinderschutzes weiter voranzutreiben. Konkrete Maßnahmen dazu würden derzeit erarbeitet.
50 Häuser wären gut
„Um das Bundesgebiet auch mit den Flächenländern abdecken zu können, bräuchte es mindestens 50 Häuser wie unseres“, sagt Bernhard. In Leipzig seien die zuständigen Stellen wie Eltern- oder Jugendberatung gut vernetzt, verschiedene Arbeitsgruppen tauschten sich regelmäßig aus. Aber schon bei einem Kind, das aus Thüringen hätte geschickt werden sollen, scheiterte die Aufnahme an Formalitäten.
„Unser Ziel auf Bundesebene wäre eine Standardisierung des Konzepts, die Gründung eines Dachverbands und eine professionelle Aus- und Weiterbildung auch im Bereich der Kinderschutzmedizin“, sagt Bernhard.
Studie beschreibt Vorteile
Eine von Baden-Württemberg finanzierte qualitative Studie zum Konzept der Childhood-Häuser in Deutschland aus dem Jahr 2025 – die erste ihrer Art – beschreibt detailliert die Arbeit der Häuser. Deren Wirkung zeige sich weniger in „juristischen Kennzahlen wie Verfahrensdauer oder Verurteilungsquoten“ – sondern vielmehr in der kindgerechten Gestaltung der Prozesse.
Sowohl für Kinder als auch für Eltern stellten die Häuser „eine bedeutende Ressource“ dar, so die Autor*innen: Sie schüfen einen Raum, „in dem Vertrauen wachsen, Partizipation gelingen, Belastungen reduziert und Bewältigungsprozesse angestoßen werden können“.
„Viele Kinder, die ins Childhood-Haus kommen, haben Grenzverletzungen erlebt“, heißt es in der Studie weiter. Nun gehe es darum, ihnen zu vermitteln, dass ihre Grenzen anerkannt und respektiert werden.
Für ihn persönlich sei es ein Erfolg, „wenn Kinderärzte uns kennen, wenn das Vorgehen sortiert stattfindet“, sagt Bernhard. Wenn das Kind von vier verschiedenen Ärzt*innen untersucht, von fünf verschiedenen Personen befragt und in neun verschiedenen Räumen alles von vorn erzählen müsse, sei das eine Katastrophe. „Je weniger solcher Irrläufer es gibt, desto besser.“
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