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Eine Stimme der Vernunft in der taz -
Wie schön. Danke.
Zitat: „So sinnvoll es ist, die Verbreitung von Missbrauchsmaterial von einem Vergehen in den Rang eines Verbrechens hochzustufen – die gleiche Verve würde man sich wünschen, wenn es um den Kinderschutz im Land geht.“
In diesem Fall bin ich eindeutig „man“. Aber wäre tatsächlich “sicherzustellen, dass Kinder verbindlich angehört und beteiligt werden [...], wenn es um ihr Wohl und ihr Leben geht“, falls „Kinderrechte im Grundgesetz fest[ge]schr[ie]ben“ werden würden? Wäre das nicht auch nur ein Ausdruck des weit verbreiteten Law-and-Order-Denkens, ein Signal für „politische Tatkraft“ an die Adresse jener „WählerInnen, die wollen, dass endlich gehandelt wird“?
Müssten nicht grade die Jüngsten und Schwächsten, die, denen sich bisher kaum jemand ernsthaft widmet, erst einmal in die Lage versetzt werden, ihre Interessen zu vertreten im Rahmen der gewünschten Anhörung?
Stimmt schon: Präventionsarbeit ist ein undankbares Geschäft. Das liegt aber nicht an ihrer Erfolgs-Statistik. Es liegt an der Art und Weise, in der unsere Gesellschaft Erfolge definiert.
Hier und heute geht es immer noch zu wenig um Flächenwirksamkeit. In der öffentlichen Wahrnehmung zählen allein Spitzenpositionen. Wer zu mühsamem, kleinteiligen und wenig glanzvollem „Herumwurschteln“ genötigt ist, und sei es auch nur durch die eigene Vernunft, der wird schlicht nicht für voll genommen. Offenbar auch nicht von Nina Apin. Noch ernster, als mit dem Kinderschutz, ist es der taz offenbar mit ihrer eigenen Erfolgsstatistik. Systemrelevant ist für sie offenbar auch eher die Law-and-Order-Fraktion.
Kein Zweifel: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz - als Menschenrechte. Aber das kann nur ein symbolischer Angang sein, eine Art Startschuss für einen mehrfachen Marathon. So lange auch Erwachsene noch nicht das volle Recht auf Mitbestimmung in eigener Angelegenheit haben, werden sie den wohl nicht laufen wollen. Weil sie sich einfach noch nicht stark und sicher genug fühlen dafür.
Kinderrechte im Grundgesetz fände ich gut.
Ich habe selber miterlebt wie sich ein Jugendamtsmitarbeiter in Oberbayern trotz offensichtlicher Probleme immer wieder nur der Aussagen der Mutter folgte.
Die Jugendämter in Hameln (Fall Lügde)
Verweigern in Düsseldorf NRW sogar die Aussagen und werden vom Landesregierung in Hannover gestützt
Höhere Strafen, auch für Nutznießer (und, bitte, auch für kriminell fahrlässige Behörden) - und Anhörung von Kindern schließen sich nicht aus. Ich weiß nicht, warum hier eine Taz-Autorin das eine gegen das andere ausspielt.
Strafen helfen nur bedingt? Wenn sie bedingt helfen, ist das doch schon mal gut...
Viel zu viele Menschen haben nicht mal ein schlechtes Gewissen, wenn sie in pädophilen Netzwerken unterwegs sind. Da muss der Staat für die Kinder eintreten und Flagge zeigen. Opferschutz geht vor Sensibilität gegenüber Tätern.
@JuR Es gibt seit 1998 einen Verbrechenstatbestand, der immer dann greifen kann, wenn es sich nicht um eine Bagatelltat (die gibt es nämlich durchaus) handelt. Wenn die Stoen diesen Verbrechenstatbestand des § 176a StGB nicht nutzen, dann können sie angewiesen werden dies künftig zu tun.
Ich habe mich gerade noch mal in die Vergangenheit begeben und bin auf taz.de/Studie-uebe.../!5578716/gestoßen.
Aus diesem" Schlagabtausch" heraus finde ich, das ob Vergangenheit oder Gegenwart @Rudolf Fissner in diesem Punkt recht hat.
......"Es wird sich niemand für diese Missbräuche politisch oder institutionell verantwortlich sehen. Die verantwortliche Partei von damals hat sich bereits mehrmals gehäutet und die Nachfolger werden sich - siehe katholische Kirche - tunlichst davor hüten, Tagungen abzuhalten oder irgendwelche Schuld bei sich sehen....."
Deswegen kann ich den letzten Satz im o.g. Artikel unterstützen.
Nach der Großrazzia bei der Letzten Generation zeigt sich: Behörden bekämpfen Aktivist:innen statt Missstände. Das hat Tradition in Deutschland.
Kinderschutz in Deutschland: Mehr als Law and Order
Härtere Strafen gegen Kindesmissbrauch helfen nur bedingt. Wichtiger ist, dass Kinder angehört und beteiligt werden, wenn es um ihr Wohl geht.
Härtere Strafen? Einer der Angeklagten im Kindesmissbrauchsfall in Bergisch Gladbach vor Gericht Foto: Roland Weihrauch/dpa
Nach „Münster“, nach „Bergisch Gladbach“, und mit „Lügde“ im Hinterkopf – alles Beispiele für aufgedeckte Kindesmissbrauchs-Netzwerke in der letzten Zeit – diskutiert Deutschland leidenschaftlich über schärfere Gesetze. Und pünktlich zum Start der Innenministerkonferenz am Mittwoch kommt auch die Vorratsdatenspeicherung wieder auf den Tisch.
Es ist bezeichnend, aber vor allem deprimierend, dass die deutsche Diskussion darüber, wie sexuelle Gewalt gegen Kinder bekämpft werden kann, regelmäßig in der Law-and-Order-Schiene feststeckt. So sinnvoll es ist, die Verbreitung von Missbrauchsmaterial von einem Vergehen in den Rang eines Verbrechens hochzustufen – die gleiche Verve würde man sich wünschen, wenn es um den Kinderschutz im Land geht.
Im Jahr 1989 hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Doch noch immer werden Kinder hierzulande kaum angehört oder beteiligt, wenn über ihre Belange entschieden wird: Warum verzichten Jugendämter und Familiengerichte auf die Befragung der Kinder, wenn sie über deren Unterbringung und Lebensmittelpunkt entscheiden – siehe Münster, siehe Lügde? Warum ist der Gedanke einer kinderfreundlichen Justiz, bei der auf mehrfache Zeugenvernehmung junger Menschen verzichtet wird, noch so wenig verbreitet? Und warum legen sich die PolitikerInnen, die sich gerade so entschieden gegen sexuellen Kindesmissbrauch positionieren, nicht für eine flächendeckende Fortbildung von RichterInnen und PädagogInnen ins Zeug?
Die Antwort könnte ernüchternd sein: Law and Order signalisieren politische Tatkraft und bringen Sympathien bei WählerInnen, die wollen, dass endlich gehandelt wird. Präventionsarbeit dagegen ist in der Fläche wirksamer, aber ein mühsames, kleinteiliges und wenig glanzvolles Geschäft. Wem es aber wirklich ernst ist mit dem Kinderschutz, der oder die sollte sich jetzt dafür einsetzen, Kinderrechte im Grundgesetz festzuschreiben, um sicherzustellen, dass Kinder verbindlich angehört und beteiligt werden müssen, wenn es um ihr Wohl und ihr Leben geht.
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Kommentar von
Nina Apin
Redakteurin Meinung
Jahrgang 1974, geboren in Wasserburg am Inn, schreibt seit 2005 für die taz über Kultur- und Gesellschaftsthemen. Von 2016 bis 2021 leitete sie das Meinungsressort der taz. 2020 erschien ihr Buch "Der ganz normale Missbrauch. Wie sich sexuelle Gewalt gegen Kinder bekämpfen lässt" im CH.Links Verlag.
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