Kennzeichnungspflicht bei der Polizei: Niedersachsens Innenministerin will doch nicht
Im September stellte Rot-Grün einen Antrag zur Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen. Im Innenministerium sieht man dafür nun keinen Bedarf.
Trotz einer klaren Vereinbarung im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen blockiert das Innenministerium in Niedersachsen nun die Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte bei Großeinsätzen. Eigentlich galt die Kennzeichnung als beschlossene Sache. Das Vorhaben soll zunächst auf zwei Jahre befristet werden. In einer aktuellen Stellungnahme zum Jahreswechsel erteilt die Behördenleitung dem Modellversuch jedoch eine Absage und gefährdet damit ein zentrales Reformprojekt der Koalition.
Im September hatte die Koalition einen entsprechenden Antrag gestellt. Kernpunkt ist, dass Polizeibeamt*innen bei Großeinsätzen wie Fußballspielen oder Demonstrationen eine Nummer tragen, die nicht nur die Einheit ausweist, sondern Rückschlüsse auf die einzelnen Beamt*innen zulässt. Ziel sei es, „durch Transparenz und Nachvollziehbarkeit das Vertrauen in die Polizei weiter zu stärken“ und Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, Beamt*innen bei Bedarf zu identifizieren.
Aus dem Innenministerium kommt nun jedoch Gegenwind. In einer schriftlichen Einschätzung distanziert sich Landespolizeipräsident Axel Brockmann von der Forderung. Diese eröffnet er mit Spitzfindigkeiten: Der Begriff der „anonymisierten Kennzeichnungspflicht“ sei falsch, es handele sich hierbei um eine „pseudonymisierte Kennzeichnungspflicht“.
Kernaussage der Stellungnahme ist jedoch, dass man keinen Bedarf für die Umsetzung sehe. Das aktuelle System, das lediglich die Einheit ausweist, habe sich bewährt, da im Bedarfsfall einzelne Beamte darüber „herausgefiltert“ werden könnten. Zudem warnt Brockmann vor einem erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand sowie der Gefahr, dass extremistische Gruppen Profile über einzelne Beamt*innen anlegen könnten, um diese gezielt einzuschüchtern.
Hemmschwelle für Übergriffe sinkt auf beiden Seiten
Auch Innenministerin Daniela Behrens (SPD) äußerte sich bereits 2024 skeptisch zu der Forderung. „Derzeit halte ich diese Frage nicht für die drängendste“, sagte sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. „Für mich ist es vielmehr wichtig, dass wir in der aktuellen Lage, in der wir so viele Sicherheitsanforderungen haben, kein Misstrauen gegenüber der Polizei aufbauen.“
Auch Kevin Komolka, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht keinen Anlass für eine individuelle Kennzeichnungspflicht: „Dieses bewährte System funktioniert in der Praxis einwandfrei. Uns ist kein Fall bekannt, in dem eine individuelle Identifizierung nicht möglich gewesen wäre.“ Die Maßnahme sei für die Sicherheit irrelevant und hinterlasse bei den Polizeikräften den Eindruck des Misstrauens.
Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt jedoch, dass Niedersachsen kein Neuland betreten würde. In neun anderen Bundesländern, darunter Berlin, Hessen und Rheinland-Pfalz, ist die Kennzeichnung längst Alltag.
Dort haben sich die Befürchtungen der Gewerkschaften – etwa eine Zunahme von gezielten Anzeigen gegen Polizist*innen – weitgehend nicht bestätigt. Im Gegenteil: Studien aus diesen Ländern deuten darauf hin, dass die Hemmschwelle für Übergriffe auf beiden Seiten sinkt, wenn die Akteure nicht mehr in der Anonymität der Masse verschwinden können.
Die Debatte verschärft sich zusätzlich durch weitere geplante Reformen. So stößt der Vorstoß von Rot-Grün, Polizeibeamt*innen bei Verdacht auf Verfassungsuntreue auf entsprechende Tätowierungen untersuchen zu lassen, auf Kritik. Die CDU Niedersachsen bezeichnete dies als „schweren verfassungswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“, der „übergriffig und entwürdigend“ sei.
Dabei steht die Diskussion unter dem Eindruck vergangener Ereignisse, die das Vertrauen in die Polizei belastet haben. Tödliche Einsätze wie der Fall des 21-jährigen Lorenz A. in Oldenburg oder der Fall Mouhamed Dramé in Dortmund sorgten für massive Kritik an der polizeilichen Einsatzführung.
Grüne sind weiter optimistisch
Insbesondere bei unübersichtlichen Großeinsätzen – etwa den Räumungen in Lützerath – wurde die fehlende individuelle Identifizierbarkeit von Beamt*innen in Schutzausrüstung zum zentralen Streitpunkt. Fälle, in denen Vorwürfe von Rassismus oder Polizeigewalt im Raum stehen, verschärfen die Debatte um notwendige Reformen wie die Kennzeichnungspflicht oder den Einsatz von Bodycams.
Trotz der Skepsis aus dem Ministerium geben sich die Koalitionspartner optimistisch. Michael Lühmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, betont gegenüber der taz: „SPD und Grüne haben sich auf die Erprobung verständigt.“ Dass die Debatte nun weitergehe, helfe dabei, „bestehende Missverständnisse aufzulösen“. Der Antrag befindet sich aktuell in der parlamentarischen Befassung im zuständigen Ausschuss.
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