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Kennzeichnungspflicht bei der PolizeiNiedersachsens Innenministerin will doch nicht

Im September stellte Rot-Grün einen Antrag zur Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen. Im Innenministerium sieht man dafür nun keinen Bedarf.

Wo sie umgesetzt wurde, sind die Erfahrungen positiv: Kennzeichnung an einer Polizeiuniform Foto: Fredrik von Erichsen/dpa

Trotz einer klaren Vereinbarung im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen blockiert das Innenministerium in Niedersachsen nun die Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte bei Großeinsätzen. Eigentlich galt die Kennzeichnung als beschlossene Sache. Das Vorhaben soll zunächst auf zwei Jahre befristet werden. In einer aktuellen Stellungnahme zum Jahreswechsel erteilt die Behördenleitung dem Modellversuch jedoch eine Absage und gefährdet damit ein zentrales Reformprojekt der Koalition.

Im September hatte die Koalition einen entsprechenden Antrag gestellt. Kernpunkt ist, dass Po­li­zei­be­am­t*in­nen bei Großeinsätzen wie Fußballspielen oder Demonstrationen eine Nummer tragen, die nicht nur die Einheit ausweist, sondern Rückschlüsse auf die einzelnen Be­am­t*in­nen zulässt. Ziel sei es, „durch Transparenz und Nachvollziehbarkeit das Vertrauen in die Polizei weiter zu stärken“ und Bür­ge­r*in­nen die Möglichkeit zu geben, Be­am­t*in­nen bei Bedarf zu identifizieren.

Aus dem Innenministerium kommt nun jedoch Gegenwind. In einer schriftlichen Einschätzung distanziert sich Landespolizeipräsident Axel Brockmann von der Forderung. Diese eröffnet er mit Spitzfindigkeiten: Der Begriff der „anonymisierten Kennzeichnungspflicht“ sei falsch, es handele sich hierbei um eine „pseudonymisierte Kennzeichnungspflicht“.

Kernaussage der Stellungnahme ist jedoch, dass man keinen Bedarf für die Umsetzung sehe. Das aktuelle System, das lediglich die Einheit ausweist, habe sich bewährt, da im Bedarfsfall einzelne Beamte darüber „herausgefiltert“ werden könnten. Zudem warnt Brockmann vor einem erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand sowie der Gefahr, dass extremistische Gruppen Profile über einzelne Be­am­t*in­nen anlegen könnten, um diese gezielt einzuschüchtern.

Hemmschwelle für Übergriffe sinkt auf beiden Seiten

Auch Innenministerin Daniela Behrens (SPD) äußerte sich bereits 2024 skeptisch zu der Forderung. „Derzeit halte ich diese Frage nicht für die drängendste“, sagte sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. „Für mich ist es vielmehr wichtig, dass wir in der aktuellen Lage, in der wir so viele Sicherheitsanforderungen haben, kein Misstrauen gegenüber der Polizei aufbauen.“

Auch Kevin Komolka, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht keinen Anlass für eine individuelle Kennzeichnungspflicht: „Dieses bewährte System funktioniert in der Praxis einwandfrei. Uns ist kein Fall bekannt, in dem eine individuelle Identifizierung nicht möglich gewesen wäre.“ Die Maßnahme sei für die Sicherheit irrelevant und hinterlasse bei den Polizeikräften den Eindruck des Misstrauens.

Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt jedoch, dass Niedersachsen kein Neuland betreten würde. In neun anderen Bundesländern, darunter Berlin, Hessen und Rheinland-Pfalz, ist die Kennzeichnung längst Alltag.

Dort haben sich die Befürchtungen der Gewerkschaften – etwa eine Zunahme von gezielten Anzeigen gegen Po­li­zis­t*in­nen – weitgehend nicht bestätigt. Im Gegenteil: Studien aus diesen Ländern deuten darauf hin, dass die Hemmschwelle für Übergriffe auf beiden Seiten sinkt, wenn die Akteure nicht mehr in der Anonymität der Masse verschwinden können.

Landespolizeipräsident Axel Brockmann warnt, dass extremistische Gruppen Profile über einzelne Be­am­t*in­nen anlegen könnten, um diese gezielt einzuschüchtern.

Die Debatte verschärft sich zusätzlich durch weitere geplante Reformen. So stößt der Vorstoß von Rot-Grün, Po­li­zei­be­am­t*in­nen bei Verdacht auf Verfassungsuntreue auf entsprechende Tätowierungen untersuchen zu lassen, auf Kritik. Die CDU Niedersachsen bezeichnete dies als „schweren verfassungswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“, der „übergriffig und entwürdigend“ sei.

Dabei steht die Diskussion unter dem Eindruck vergangener Ereignisse, die das Vertrauen in die Polizei belastet haben. Tödliche Einsätze wie der Fall des 21-jährigen Lorenz A. in Oldenburg oder der Fall Mouhamed Dramé in Dortmund sorgten für massive Kritik an der polizeilichen Einsatzführung.

Grüne sind weiter optimistisch

Insbesondere bei unübersichtlichen Großeinsätzen – etwa den Räumungen in Lützerath – wurde die fehlende individuelle Identifizierbarkeit von Be­am­t*in­nen in Schutzausrüstung zum zentralen Streitpunkt. Fälle, in denen Vorwürfe von Rassismus oder Polizeigewalt im Raum stehen, verschärfen die Debatte um notwendige Reformen wie die Kennzeichnungspflicht oder den Einsatz von Bodycams.

Trotz der Skepsis aus dem Ministerium geben sich die Koalitionspartner optimistisch. Michael Lühmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, betont gegenüber der taz: „SPD und Grüne haben sich auf die Erprobung verständigt.“ Dass die Debatte nun weitergehe, helfe dabei, „bestehende Missverständnisse aufzulösen“. Der Antrag befindet sich aktuell in der parlamentarischen Befassung im zuständigen Ausschuss.

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7 Kommentare

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  • Da kann man die Beamten-Lobby innerhalb der Spezialdemokratie mal wieder am arbeiten sehen.

  • Passt ins Bild.



    Überprüfungen von Beamten die Auffallen sollten per Gesetz oder Dienstvorschrift etwas genauer werden.



    Unter anderem mit Überprüfung auf nicht erlaubte Tatoos durch einen Amtsarzt bei Anlass.



    Andre Bock (CDU) sieht das als Verfassungwidrigen Eingriff in die Rechte der Beamten.



    Aber eine Vollüberwachung der Bevölkerung und die faktische Beweislastumkehr ist OK.



    Das zeigt auch immer als was die Beamten die Bevölkerung sehen und das ist defenitiv nicht als Souverän.

    • @Zifnab_aka_Fizban:

      Ok. Neben der genauen Kennzeichnung der Polizisten, wird natürlich bei Demos jeder Vermummte festgenommen und jeder der versucht das zu verhindern auch.



      § 17a Versammlungsgesetz

      Strafgesetzbuch (StGB)



      § 120 Gefangenenbefreiung

      Das ist doch jetzt auch ok?

  • Wieso hat das Innenministerium die Macht, irgenetwas zu blockieren? Und dann auch noch entgegen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag?! Damit ist diese Koalition wohl als gescheitert anzusehen. Neuwahlen?

    Die Argumente gegen die Kennzeichnungspflicht sind immer derselbe Blödsinn. Wer sich als Polizist nicht an Gesetze halten will, bekommt halt gewisse Nachteile dadurch. Vielleicht sollte man auch einfach nicht Polizist werden, wenn man Angst vor Kriminellen hat?

    Der Faschismus hier in diesem Land nimmt nicht erst allmählich überhand.

  • Eine falsche Entscheidung der Ministerin. In der Vergangenheit sind diverse rechtsextreme Chatgruppen in der niedersächsischen Polizei aufgeflogen, das trägt nicht zum Vertrauen in die Polizei bei. Wenn jetzt auch die geplante Kennzeichnungspflicht wegfällt, wird dieses Vertrauen weiter erodieren, übergriffigem, gesetzwidrigem Verhalten bei Großeinsätzen wird damit weiter Tür und Tor geöffnet.



    Wann begreifen die Innenminister:innen, egal welcher Partei, das endlich.

    • @Flix:

      Sie haben das schon begriffen. Sie haben halt kein Problem mit Faschismus.

      • @Matt Olie:

        Passt schon, alles Faschisten außer Mutti.



        Sie machen es sich einfach.