Keine Ermittlungen im Fall Qosay K.: Mit der Aufklärung allein gelassen

Qosay K. starb nach Polizeigewahrsam. Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt – und weist nun die Beschwerde dagegen zurück.

"Ruhe in Frieden" steht im Gedenken an den verstorbenen 19-Jährigen Qosay K. auf einer Bank im Delmenhorster Wollepark.

Der Tod von Qosay K. sorgte für viel Anteilnahme: Bank im Delmenhorster Wollepark im April 2021 Foto: dpa / Sina Schuldt

HANNOVER taz | Im Fall des 19-jährigen Qosay K., der am 5. März nach einer Polizeikontrolle im Delmenhorster Polizeigewahrsam kollabierte und später im Krankenhaus verstarb, hat die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg nun die Beschwerde der Hinterbliebenen-Anwältin Lea Voigt gegen die Einstellung der Ermittlungen zurückgewiesen.

Gegen die eingesetzten Po­li­zei­be­am­ten und Ret­tungs­sa­ni­tä­te­r wurde wegen Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung im Amt und fahrlässiger Tötung ermittelt. Nach Sach- und Rechtslage halte man die Entscheidung für richtig, die Verfahren einzustellen, so die Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg, Carolin Castagna, gegenüber der taz. Es sei geprüft worden, was ermittelt wurde und ob mehr hätte gemacht werden können.

Das „Bündnis in Erinnerung an Qosay“ äußert sich in einer Pressemitteilung empört. Die Ermittlungen seien von der Staatsanwaltschaft widerwillig und voreingenommen geführt worden, das Ergebnis sei in sich widersprüchlich, so Gundula Oerter vom Bündnis. Dass die Ermittlungen so schnell eingestellt wurden, zeige, „dass es niemals ein ernsthaftes staatsanwalt­schaftliches Interesse an der Aufklärung von Qosays Tod gab“, sagt Oerter.

Die Anwältin Lea Voigt habe viele Lücken und Unstimmigkeiten in den bisherigen Ermittlungen nachgewiesen, die Generalstaatsanwaltschaft aber habe weder die Vorladung weiterer Zeu­g*in­nen noch die Ausermittlung offener Fragen oder die Klärung der Todesursache für nötig gehalten.

Anwälte prüft Klageerzwingungsverfahren

So sei eine von Krankenhausärzten diagnostizierte Thrombose, die auf ein Bauch­trauma durch äußere Gewalteinwirkung zurückzuführen sein könnte, vom Tisch gewischt worden. Die Ermittlungen hätten sich auf einen im Magen gefundenen Superabsorber unklarer Herkunft und eine Intoxikation konzentriert. Ob dieser Superabsorber aber auch im Krankenhaus post mortem in den Mageninhalt gelangt sein könnte und ob die Einnahme von Superabsorbern überhaupt tödlich sei, interessiere die Generalstaatsanwaltschaft nicht.

Die Hinterbliebenen haben in einem solchen Fall nur wenig rechtliche Möglichkeiten. Anwältin Voigt prüft nun ein Klageerzwingungsverfahren. Damit lasse sich allerdings eine Aufklärung nicht erzwingen, betont Voigt. „Die muss nun durch die privaten Bemühungen meiner Man­dan­t*in­nen vorangetrieben werden, wie es ja leider auch bei anderen Todesfällen dieser Art der Fall war.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.