Keine Ermittlungen im Fall Qosay K.: Mit der Aufklärung allein gelassen
Qosay K. starb nach Polizeigewahrsam. Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt – und weist nun die Beschwerde dagegen zurück.
!["Ruhe in Frieden" steht im Gedenken an den verstorbenen 19-Jährigen Qosay K. auf einer Bank im Delmenhorster Wollepark. "Ruhe in Frieden" steht im Gedenken an den verstorbenen 19-Jährigen Qosay K. auf einer Bank im Delmenhorster Wollepark.](https://taz.de/picture/5016380/14/239018682-1.jpeg)
Gegen die eingesetzten Polizeibeamten und Rettungssanitäter wurde wegen Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung im Amt und fahrlässiger Tötung ermittelt. Nach Sach- und Rechtslage halte man die Entscheidung für richtig, die Verfahren einzustellen, so die Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg, Carolin Castagna, gegenüber der taz. Es sei geprüft worden, was ermittelt wurde und ob mehr hätte gemacht werden können.
Das „Bündnis in Erinnerung an Qosay“ äußert sich in einer Pressemitteilung empört. Die Ermittlungen seien von der Staatsanwaltschaft widerwillig und voreingenommen geführt worden, das Ergebnis sei in sich widersprüchlich, so Gundula Oerter vom Bündnis. Dass die Ermittlungen so schnell eingestellt wurden, zeige, „dass es niemals ein ernsthaftes staatsanwaltschaftliches Interesse an der Aufklärung von Qosays Tod gab“, sagt Oerter.
Die Anwältin Lea Voigt habe viele Lücken und Unstimmigkeiten in den bisherigen Ermittlungen nachgewiesen, die Generalstaatsanwaltschaft aber habe weder die Vorladung weiterer Zeug*innen noch die Ausermittlung offener Fragen oder die Klärung der Todesursache für nötig gehalten.
Anwälte prüft Klageerzwingungsverfahren
So sei eine von Krankenhausärzten diagnostizierte Thrombose, die auf ein Bauchtrauma durch äußere Gewalteinwirkung zurückzuführen sein könnte, vom Tisch gewischt worden. Die Ermittlungen hätten sich auf einen im Magen gefundenen Superabsorber unklarer Herkunft und eine Intoxikation konzentriert. Ob dieser Superabsorber aber auch im Krankenhaus post mortem in den Mageninhalt gelangt sein könnte und ob die Einnahme von Superabsorbern überhaupt tödlich sei, interessiere die Generalstaatsanwaltschaft nicht.
Die Hinterbliebenen haben in einem solchen Fall nur wenig rechtliche Möglichkeiten. Anwältin Voigt prüft nun ein Klageerzwingungsverfahren. Damit lasse sich allerdings eine Aufklärung nicht erzwingen, betont Voigt. „Die muss nun durch die privaten Bemühungen meiner Mandant*innen vorangetrieben werden, wie es ja leider auch bei anderen Todesfällen dieser Art der Fall war.“
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kanzler Olaf Scholz über Bundestagswahl
„Es darf keine Mehrheit von Union und AfD geben“
Weltpolitik in Zeiten von Donald Trump
Schlechte Deals zu machen will gelernt sein
Einführung einer Milliardärssteuer
Lobbyarbeit gegen Steuergerechtigkeit
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Trump macht Selenskyj für Andauern des Kriegs verantwortlich
Wahlarena und TV-Quadrell
Sind Bürger die besseren Journalisten?
Werben um Wechselwähler*innen
Grüne entdecken Gefahr von Links