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Kein Recht auf freie Waffenwahl

Das Bundesverfassungsgericht verweigert den Dienst am Paragraphen: Den Fall einer Sanitätsunteroffizierin, die sich zur kämpfenden Truppe versetzen lassen wollte, haben die Karlsruher Richter nicht entschieden. Die Frau wollte unbedingt „Gefechtsfeldradarunteroffizierin“ werden. Das Truppendienstgericht wollte ihr Recht auf freie Berufswahl und den Gleichberechtigungsgrundsatz durchsetzen, aber vorher vorsichtshalber die Karlsruher Verfassungsrichter fragen. Doch nach deren Ansicht haben die Truppenrichter nicht dargelegt, ob die Frau die „Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel“ hätte erfüllen können. Foto: taz-Archiv

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