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Bayerischer StrafvollzugKein Recht auf vegane Kost hinter Gittern

Darf ein Häftling auf vegane Mahlzeiten pochen? Oder reicht vegetarische und laktosefreie Kost? Das oberste Landesgericht in Bayern hat entschieden.

Kein Recht auf veganes Essen im Gefängnis Foto: Sina Schuldt/dpa

dpa | Ein Inhaftierter in Bayern hat kein Anrecht auf vegane Kost. Das hat das oberste Landesgericht im Freistaat entschieden. Im konkreten Fall beantragte ein zu einer fünfmonatigen Haftstrafe verurteilter Mann im Gefängnis vegane Mahlzeiten. Die JVA bot ihm stattdessen vegetarisches und laktosefreies Essen an und verwies darauf, dass er in der Anstalt auch auf eigene Kosten vegane Lebensmittel erwerben könne. Dieses Vorgehen sei nach Auffassung des Strafsenats rechtens, teilte eine Sprecherin des Landesgerichts mit.

Angesichts der Vielzahl von Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Überzeugungen kann demnach nicht jeder Strafgegangene verlangen, dass die Anstaltsküche auf ihn Rücksicht nimmt.

Die Argumente des Inhaftierten: Tierwohl und Nachhaltigkeit

Jedem Strafgefangenen müsse aber die Möglichkeit eröffnet werden, sich nach seinen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen zu ernähren. Im konkreten Fall sei es demnach rechtens gewesen, vegetarisches und laktosefreies Essen anzubieten und auf die Kaufmöglichkeit veganer Lebensmittel zu verweisen, hieß es weiter. Weder medizinische noch religiöse Gründe hätten gegen die Versorgung mit vegetarischer und laktosefreier Kost gesprochen.

Der Inhaftierte hatte sich zunächst an die zuständige Strafvollstreckungskammer gewandt, als diese ablehnte, legte er Rechtsbeschwerde ein. Er berief sich nach Angaben des obersten Landesgerichts auf ethische Überlegungen zum Tierwohl sowie zur Nachhaltigkeit. Er sah seine Grundrechte verletzt.

Laut dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz können sich Gefangene vom Haus-, Eigen- oder Taschengeld Nahrungs-, Genussmittel und Körperpflegeartikel kaufen. Die Anstalt hat demnach für ein passendes Angebot zu sorgen. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel variiert, das Hausgeld ist beispielsweise ein Teil des Arbeitsentgeltes oder der Ausbildungsbeihilfe. Taschengeld ist für bedürftige Gefangene bestimmt.

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6 Kommentare

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  • ...dann hoffe ich einmal, dass es das gleiche "Recht" auch für unsere muslimischen Mitbewohner gibt...

  • Und wie soll der Herr sein Gewissen rein kriegen? Durch die Zwangsernährung von Milchprodukten oder gar Fleischprodukten kann er sich niemals mehr Veganer nennen. Dann werden auch automatisch seine Argumente scheinheilig: Tierwohl predigen, aber er hatte sich früher im Gefängnis nicht vegan ernährt.

  • Was wohl gewesen wäre, hätte der Knast nur veganes Essen serviert und jemand hätte dagegen geklagt...

    • @ImInternet:

      Das steht doch im Text, die Haftanstalt kann nicht für jeden eine Ausnahme machen. Vegetarisches Essen gibt es ja. Aber insgesamt nur 1 % der Bevölkerung sind Veganer,und wieso sollte man jetzt für die weiteren 99 % Häftlinge nur veganes Essen anbieten. Ich glaube für die Bediensteten würde das sehr negativ ausgehen.

      Das ist genauso wie Gefangene sollen nur Brot und Wasser bekommen, kein TV usw. In so einem Knast wollte ich nicht arbeiten. Man muss immer zusehen das die Mehrheit weitgehend friedlich bleibt.

  • Die Begründung im Zusammenhang mit Religion ist selbsterklärend.

    • @rakader:

      Ja, Religion, Diabetiker, Allergiker finde ich auch angbracht. Dann gibt es ja auch noch Essen für Vegetarier. Aber bei bei Veganern, 1 % der Bevölkerung brauchte man Nudeln oder Kuchen ohne Eier, alles ohne Gelantine, ohne Butter ohne Milch. Und wenn die Gefangenen in der Küche mal Nudeln mit enthaltendem Eiern kochen ohne das zu deklarieren verklagt er wieder die JVA.