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Kaum Perspektive für Dritt­staat­le­rGeflüchtete aus der Ukraine nun ohne Schutz

Sie lebten zu Kriegsbeginn in der Ukraine, sind jedoch keine ukrainischen Staatsbürger:innen. Jetzt läuft bei vielen der Schutzstatus in Deutschland aus.

Ankunftszentrum in Berlin 2022: Nicht alle aus der Ukraine Geflüchteten haben in Deutschland die gleiche Perspektive Foto: Lisi Niesner/reuters

Mehr als eine Millionen Menschen sind seit dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Ab Mittwoch droht einigen von ihnen nun Unsicherheit. Denn am 5. März laufen die Aufenthaltstitel für einen Teil der aus der Ukraine geflüchteten Dritt­staat­le­r:in­nen aus.

Ukrainische Staats­bür­ge­r:in­nen haben über die sogenannte Massenzustromrichtlinie der EU unkompliziert Schutz gefunden. Dieser wurde inzwischen bis März 2026 verlängert. Für Menschen, die zwar aus der Ukraine geflüchtet, dort aber keine Staats­bür­ge­r:in­nen sind, gilt das jedoch nur eingeschränkt.

Familienangehörigen von Ukrai­ne­r:in­nen oder in dem Land anerkannten Flüchtlingen wird weiterhin Schutz gewährleistet. Personen, die zu Kriegsbeginn nur mit einem befristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine lebten, verlieren nun aber ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis. Das betrifft zum Beispiel Menschen aus Nigeria, Vietnam oder Ghana, die als Studierende oder Fachkräfte in der Ukraine gelebt haben, bis der Krieg ausbrach.

Wie viele der 39.000 Dritt staat le r:in nen betroffen sind, konnte das Bundes innenministerium nicht beantworten

Ohne Aufenthaltstitel droht Abschiebung

Das Bundesinnenministerium erklärt auf taz-Anfrage: „Die betroffenen Personen haben sämtlich einen Herkunftsstaat, in den sie zurückkehren können, sie sind nicht auf eine Rückkehr in die Ukraine verwiesen.“ Flüchtlingsorganisationen kritisieren derweil, dass viele Betroffene in ihren Heimatländern keine Perspektive hätten. Wie viele der 39.000 aus der Ukraine geflüchteten Dritt­staat­le­r:in­nen von der Regelung betroffen sind, konnte das Bundesinnenministerium nicht beantworten. Man gehe davon aus, dass „der weit überwiegende Anteil weiterhin zur schutzberechtigten Gruppe gehört“.

Die Betroffenen hatten bis zum 5. März Zeit, sich um einen anderen Aufenthaltstitel zu bemühen. Ein Asylantrag kommt für viele nicht infrage, etwa weil damit eine vorübergehende Sperre der Arbeitserlaubnis einhergehen würde. Andere Möglichkeiten sind Aufenthaltserlaubnisse etwa für ein Studium oder eine Ausbildung. Andernfalls sind die Betroffenen ab Mittwoch ausreisepflichtig. Sollten sie Deutschland nicht verlassen, droht eine Abschiebung in ihr Herkunftsland.

Viele Ukrai­ne­r:in­nen wollen bleiben

Während die Zukunft vieler Drittstaatsangehöriger unsicher ist, wollen über die Hälfte der geflüchteten Ukrai­ne­r:in­nen langfristig in Deutschland bleiben. Das ergab eine Studie, die am Montag vom Mediensdienst Integration in Berlin vorgestellt wurde. Ob Ukrai­ne­r:in­nen zurückkehren wollen, hängt demnach stark vom weiteren Verlauf des Krieges und der wirtschaftlichen Lage in der Ukraine ab.

Für die Studie wurden über 3.400 Personen befragt. In vielen Bereichen gibt es demnach Fortschritte. Der Großteil der ukrainischen Schü­le­r:in­nen werde in deutschen Regelklassen unterrichtet. Lediglich 16 Prozent besuchen noch ausschließlich Spezialklassen, in denen sie vor allem Deutsch lernen sollen.

Auch die Sprachkenntnisse der Ukrai­ne­r:in­nen haben sich deutlich verbessert: Nur noch 12 Prozent geben an, gar keine Deutschkenntnisse zu haben (gegenüber 78 Prozent zum Zeitpunkt der Einreise). 70 Prozent haben einen Integrationskurs besucht. Hürden gebe es bei der Kinderbetreuung und der Arbeitsmarktintegration: 22 Prozent der ukrainischen Geflüchteten waren 2023 erwerbstätig. Je länger sie in Deutschland sind, desto eher arbeiten sie. Allerdings gehe die Hälfte einer Arbeit nach, die unterhalb ihrer Qualifikation liege.

Yuliya Kosyakova vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) fordert, angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels in Deutschland sollten die ukrainischen Geflüchteten besser in den Arbeitsmarkt integriert werden. Es brauche eine langfristige Lösung, statt den Schutzanspruch immer wieder um ein Jahr zu verlängern. Das würde die Ungewissheit der Ukrai­ne­r:in­nen verringern und auch Unternehmen mehr Planungssicherheit geben. Und das könne auch die Integration verbessern.

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8 Kommentare

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  • Es wird Zeit, das Deutschland sich als Einwanderungsland sieht. Wir sind darauf angewiesen.



    Dann werden hoffentlich auch endlich entsprechende Strukturen aufgebaut.



    Das die Anerkennung außerhalb Deutschlands erworbener Qualifikationen so lange dauert ist völlig unsinnig .

  • "dass viele Betroffene in ihren Heimatländern keine Perspektive hätten."

    Perspektivlosigkeit ist weder ein Asylgrund, noch ein Duldungsgrund.



    Wer das nicht akzeptieren will, kann dies im System der parlamentarischen Demokratie ändern, muss aber auch damit rechnen auf Widerstand zu stoßen.

    Die AfD ist eine Verkörperung dieses Widerstandes, die durch die bewußte, ständige Verletzung von geltendem Recht zum Zwecke der Migration, geschaffen wurde. Wer dieser Partei zum Wahlerfolg helfen möchte, muss das nur oft genug wiederholen, dann ist die Mehrheit gesichert.



    Danke!

  • An der Integration und den Sprachkenntnissen wurde in den letzten Jahren viel verbessert.

    Umso unverständlicher ist die Kürzung der Berufssprachkurse durch die alte Regierung, dank unseres penetranten außerparlamentarischen Schuldembremse-Neinsagers.

    Integration muss langfristig geplant werden.

    Was spricht dagegen, den Studierenden aus Afrika, die sich in der Ukraine eine Zukunft aufbauen wollten, hier eine Perspektive zu geben?

    • @Stavros:

      Es gab in der Ukraine bei Kriegsausbruch insgesmat ca 16000 Studierende aus Afrika. Nur ein kliener Teil dieser Studierenden befindet sich jetzt noch in Deutschland. Die größte Gruppe der Drittstaatler hier aus der Ukraine sind Sinti und Roma aus dem ungarischen Grenzgebiet die eigentlich noch eine ungarische Staatsbürgerschaft haben. Hier wird immer so getan als ob es ausschließlich um Medizinstudenten ginge was fernab jeder Realität ist.

      • @Šarru-kīnu:

        Entweder sind die Leute Drittstaatler ODER ungarische Staatsangehörige. Ungarn gehört zu EU und damit haben Staatsangehörige Ungarns ein Freizügigkeitsrecht. Was meinen Sie mit „eigentlich“ ungarische Staatsangehörige?

        • @animsaj:

          Orban hat den Sinti und Roma im westukrainischen Grenzgebiet Transkarpatien die ungarische Staatsbürgerschaft angeboten und diese damit im Prinzip zu Doppelstaatlern gemacht. Viele der Betroffenen hatte vor dem Verfahren aber weder ungarische noch ukrainische Dokumente. Diese Gruppe reist jetzt als Ukrainer in Deutschland ein und ist damit ab dem ersten Tag hier bürgergeldberechtigt, obwohl eigentlich Ungarn zuständig sein sollte. Genau über diese Gruppe gab es in Polen damals die Diskussionen, weil Polen verständlicherweise sie nicht als "Ukrainer" aufnehmen wollte, sondern an Ungarn verwieß. Daraus macht die deutsche Presse dann einen Rassismusvorwurf. In Polen waren das mit Abstand die größte Gruppe der ankommenden Drittstaatler obwohl der Begriff hier vielleicht nicht ganz korrekt ist. Deutsche Statistiken gibt es keine. Wen wundert es.

    • @Stavros:

      Nichts spricht dagegen. Es gibt ausreichend Möglichkeiten, in Deutschland ein Aufenthaltsrecht zu erlangen, z. B. nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz oder durch ein Visum zu Ausbildungs- und Studienzwecken. Allerdings erfordert das u. a., daß man seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet.