Kameras im NSU-Prozess: Videoanlage bleibt unbenutzt
Das Münchener Oberlandesgericht hat für den Prozess gegen Beate Zschäpe eine Videoanlage angeschafft. Doch die Bilder werden nicht in einen Nebensaal übertragen.
Im NSU-Prozess werden Kameras zum Einsatz kommen. Aber sie werden nur benutzt, um die Sicht im Gerichtssaal zu verbessern, nicht um den Prozess in einen Raum für Journalisten zu übertragen. Der Bundestag ist zwar offen für eine gesetzliche Erlaubnis zur Übertragung, aber diese wird nicht bis zum Prozessbeginn am 6. Mai kommen.
In Journalistenkreisen geht die Angst um. Seit das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden hat, die 50 Plätze für Medienvertreter neu zu vergeben und diesmal auszulosen, sind viele Medien besorgt, dass ausgerechnet sie kein Losglück haben und an den entscheidenden Prozesstagen vor der Tür stehen werden. Kein Wunder, dass in den Kommentaren von SZ, FAZ und Co. nun wieder energisch gefordert wird, den Prozess für Journalisten in einen zweiten Gerichtssaal live zu übertragen.
Doch das OLG bleibt hart. Für eine Übertragung gebe es keine gesetzliche Grundlage. Auf die zumindest unklare Rechtslage habe inzwischen auch der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, hingewiesen. Deshalb sei eine Übertragung innerhalb des Gerichts weiterhin nicht vorgesehen.
Helfen könnte nur der Gesetzgeber, der Bundestag. Er müsste im Gerichtsverfassungsgesetz klarstellen, dass das Verbot der „öffentlichen Vorführung“ von Prozessbildern nicht für eine gerichtsinterne Übertragung gilt.
Nach taz-Informationen berieten am letzten Mittwoch die Fraktionsobleute im Rechtsausschuss über diesen Vorschlag und zeigten sich grundsätzlich zu einer Gesetzesänderung bereit. Allerdings soll die Änderung gründlich vorbereitet und diskutiert werden. Das heißt: Bis zum Beginn des NSU-Prozesses wird es noch keine Lösung geben.
Videos an der Wand
Dabei werden im NSU-Prozess durchaus Kameras zum Einsatz kommen. Beim Umbau des Schwurgerichtssaals wurden in den letzten Monaten auch Kameras eingebaut, mit denen Zeugenaussagen aufgenommen und live an die Wand projiziert werden sollen. Die Kameras sind nach Darstellung der Pressestelle hinter dem Gericht an der Wand montiert. Zu sehen sind die Bilder an zwei großen modernen Projektionsflächen links und rechts von den Richtern.
Die Kameras nützen vor allem den 77 Nebenklägern und ihren 53 Anwälten sowie dem Publikum und den Journalisten. Denn sie sehen nach der geplanten Sitzordnung die Zeugen nur von hinten, können also nicht beobachten, ob ein Zeuge bei seiner Aussage errötet, schwitzt oder gequält lächelt. Die Richter, die Staatsanwälte sowie die Angeklagten und ihre Verteidiger brauchen dagegen keine Videoanlage, denn sie sehen die Zeugen von vorn oder von der Seite.
Ob die Gesichter der Zeugen durch die Kameras groß gezoomt werden, entscheidet der Vorsitzende Richter Johannes Götzl. Vermutlich wird es einige Tage dauern, bis er sich an die Anlage gewöhnt und einen Modus gefunden hat. Denn solche Kameras zur Beobachtung von Zeugen, die sich im selben Gerichtssaal befinden, sind für die Münchener Justiz ein Novum.
Um zu verhindern, dass Zeugen durch die Kameras verunsichert werden, soll nur dann gefilmt werden, wenn die Zeugen ausdrücklich zugestimmt haben. Diese sollen auch vorab über die Kameras informiert werden.
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