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Videoübertragung des NSU-ProzessesNebenkläger stellt neuen Antrag

Im NSU-Prozess will ein Nebenkläger die Frage einer Videoübertragung zum Gegenstand machen. Er stellt den neuen Antrag zu Beginn der Hauptverhandlung.

KASSEL/MÜNCHEN dpa | Im bevorstehenden NSU-Prozess will ein Nebenkläger die Frage einer Videoübertragung zum Gegenstand der Verhandlung machen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte, teilte Anwalt Thomas Bliwier am Freitag mit: „Eine Entscheidung über den inhaltlichen Aspekt des Antrags ist damit nur vertagt.“

Er werde den Antrag zu Beginn der Hauptverhandlung erneut stellen. Für eine Öffentlichkeit, „die dem herausragenden medialen und sonstigen öffentlichen Informationsbedürfnis gerecht wird“, sei eine Videoübertragung geboten. Er vertritt die Hinterbliebenen des mutmaßlichen Kasseler NSU-Opfers Halit Yozgat.

Die Karlsruher Richter hatten entschieden, die Beschwerdeführer hätten nicht ausreichend dargelegt, warum sie selbst unmittelbar in Grundrechten verletzt sein könnten. Der NSU-Prozess soll am 6. Mai in München beginnen.

Im Saal selbst gibt es nur rund 100 Plätze für Medien und Zuschauer, das Oberlandesgericht München hat keine Videoübertragung geplant.

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