Kabinett beschließt Steuerreform: Steuerreform ohne wirkliche Entlastung
Von der Reform der Einkommensteuer sollen kleine Einkommen und Familien profitieren. Die kalte Progression würde aber nicht ausgeglichen, so die Kritik.
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Mit dieser Reform „sollen vor allem Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen entlastet werden“, verspricht Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch auch, dass „besonders Familien mit Kindern“ profitieren. Allerdings kritisierten sowohl Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) als auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), dass 2027 und 2028 unter dem Strich gar keine Entlastung stattfinde.
Grundsätzlich beschlossen hatten die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD die Reform schon im Koalitionsausschuss Anfang Juli. Dadurch steigt der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuer fällig ist, von jetzt 12.348 Euro pro Jahr auf 12.900 Euro 2028. Bis zu einem Bruttoverdienst von 70.600 Euro will die Koalition den Steuertarif leicht abflachen. Die einzelnen Steuersätze greifen dann erst bei etwas höheren Verdiensten, und den Beschäftigten bleibt mehr Geld auf den Konten.
Außerdem wird das Kindergeld in zwei Stufen steigen – von momentan 259 Euro auf 267 Euro 2027 und 272 Euro 2028 je Kind und Monat. Gewisse Belastungen sind aber auch vorgesehen: Handwerker-Rechnungen kann man künftig nicht mehr so stark von der Steuer absetzen wie heute. Eine Begründung dafür lautet, dass die Entlastung durch Mehreinnahmen an anderer Stelle bezahlt werden muss. Zudem steigt der Steuersatz für sehr hohe Einkommen ab 280.000 Euro von jetzt 45 auf 47 Prozent. Finanzminister Klingbeil nennt das „Superreichensteuer“.
Das Finanzministerium hat dem Gesetzentwurf gleich eine Liste mit Beispielen beigefügt, um die entlastende Wirkung für die Zielgruppe zu belegen. Die Vorteile im Jahr 2028 für Singles beziehungsweise Paare liegen demnach zwischen gut 300 und fast 700 Euro. Eine Familie aus Busfahrerin, Pflegekraft und zwei Kindern mit 5.600 Euro gemeinsamem Bruttoeinkommen hätte beispielsweise 632 Euro mehr auf dem Konto.
Trotz dieser wohlklingenden Zahlen veröffentlichte das CDU-geführte Wirtschaftsministerium am Dienstag einen kritischen Brief. Bleibe es bei dieser Reform, heißt es darin, sei die gegenwärtige „Bundesregierung die erste seit 2015, die keinen vollständigen Abbau der kalten Progression veranlasst“.
Der Begriff „kalte Progression“ beschreibt dieses Phänomen: Wenn die Löhne beispielsweise um 3,5 Prozent zunehmen und die Inflation um 2,6 Prozent steigt, bleibt den Beschäftigten nur ein reales Plus von 0,9 Prozent. Weil sie mit der besseren Bezahlung aber auch etwas mehr Steuern entrichten, kann aus dem Plus ein Minus werden. Dann sinkt die Kaufkraft der Einkommen – das Gegenteil dessen, was die Regierung propagiert.
Das Wirtschaftsinstitut DIW erklärt nun, dass die beschlossene Reform genau darauf hinauslaufe. Steuerexperte Stefan Bach schreibt: „Wenn die Koalition 2027/28 keine zusätzlichen Entlastungen beim Einkommensteuertarif nachlegt, werden auch Gering- und Normalverdiener real belastet – unter Einbeziehung der kalten Progression –, und nicht entlastet.“ Er hat berechnet, dass der Ausgleich für 2027 und 2028 zusammen eigentlich rund 15 Milliarden Euro pro Jahr betragen müsste. Tatsächlich beschlossen hat die Regierung jedoch nur eine Entlastung von rund 10 Milliarden Euro.
Aus den USA, wo er am Gipfel der G20-Staatengruppe teilnahm, warf Finanzminister Klingbeil seiner Kabinettskollegin Reiche vor, mit ihrem Brief betreibe sie „Opposition in der Regierung“. Weitere Entlastungen seien nicht möglich, weil man sich in der Koalition nicht über die Gegenfinanzierung habe einigen können. Die Union lehnt es etwa ab, Steuersubventionen einzuschränken, was viele Milliarden Euro erbringen könnte.
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