Justiz in Rostock: Richter darf nicht alles tragen
Vorsicht am Kleiderschrank: Der Bundesgerichtshof kassiert ein Urteil, weil der Richter auf Facebook in einem Motto-Shirt posierte.
Wenn sich ein Strafrichter auf Facebook besonders straflustig präsentiert, kann er wegen möglicher Befangenheit abgelehnt werden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof.
Am Landgericht Rostock wurde im Januar 2015 gegen zwei Männer wegen erpresserischen Menschenraubs verhandelt. Zufällig stieß ein Verteidiger auf die private Facebookseite des Vorsitzenden Richters. Jener posierte dort mit einem T-Shirt, auf dem stand: „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“. Die Abkürzung bedeutet „Justizvollzugsanstalt“, die offizielle Bezeichnung für ein Gefängnis. Neben dem Foto enthielt die Facebookseite weitere flapsige Bemerkungen zum Thema Strafjustiz.
Die Verteidiger stellten daraufhin beim Landgericht einen Befangenheitsantrag, der aber erfolglos blieb. Die Seite sei eine Privatangelegenheit und „offensichtlich humoristisch geprägt“. Die beiden Angeklagten wurden dann zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil nun wieder auf. Der Befangenheitsantrag gegen den Rostocker Richter hätte nicht abgelehnt werden dürfen. Die Seite sei nicht rein privat, schließlich weise der Richter ausdrücklich darauf hin, dass er bei der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Rostock tätig sei.
Spaß an hohen Strafen?
Ein Angeklagter müsse angesichts des Facebookauftritts die Sorge haben, dass der Richter seine Fälle nicht neutral und unvoreingenommen bearbeite. Es entstehe vielmehr der Eindruck, der Richter „habe Spaß an der Verhängung hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig“.
Ein Bezug zum konkreten Fall sei nicht erforderlich, um die Besorgnis der Befangenheit zu begründen. Der Entführungsfall muss nun am Landgericht Stralsund neu aufgerollt werden. (Az.: 3 StR 482/15)
Der kritisierte Richter ist immer noch als Strafrichter tätig. Zwar könnte ihn das Präsidium des Landgerichts zeitweise einer Zivilkammer zuweisen, um weitere Befangenheitsanträge zu vermeiden. Bisher gab es allerdings noch keine derartigen Anträge, sagte eine Gerichtssprecherin der taz. Die monierten Facebookeinträge wurden inzwischen gelöscht und sind nicht mehr abrufbar.
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