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Justiz in PolenPolanski wird nicht ausgeliefert

Ein Gericht in Krakau befindet, dass der Regisseur seine Strafe wegen eines Sexualdeliktes bereits verbüßt habe. Auch seine Entschuldigung zählt.

Wird nicht an die USA ausgeliefert: Roman Polanski. Foto: ap

Warschau taz | Roman Polanski, der berühmte polnisch-jüdische Filmregisseur, kann aufatmen: am Freitag entschied das Krakauer Bezirksgericht, dass der 83jährige nicht an die USA ausgeliefert werden darf. Das Auslieferungsbegehren der USA sei nach polnischen Recht unzulässig, da Polanski die ihm vor rund 40 Jahren auferlegte Strafe für ein Sexualdelikt bereits verbüßt habe.

Anders als in Polen gebe es in den USA die Möglichkeit, Vorwürfe und spätere Urteile zu verhandeln. Die Vereinbarung ist dann von beiden Seiten einzuhalten. Während Polanski, wie vereinbart, sich im Gefängnis eingefunden und von Psychiatern habe untersuchen lassen, meinten Staatsanwalt und Richter plötzlich, dass die Vereinbarung doch nicht gültig sei und Polanski eine wesentliche höhere Strafe erhalten sollte.

Nach Ansicht des Krakauer Richters Dariusz Mazur, der sich sehr genau mit den Hintergründen des amerikanischen Verfahrens auseinandersetzte, spielten die persönlichen Ambitionen von Staatsanwalt und Richter eine entscheidende Rolle bei dem Prozess in den USA. Sie wollten durch die „Causa Polanski“ berühmt werden, gaben Interviews als hartnäckige Promi-Verfolger, die angeblich in einer gerechten Sache Polanski verfolgten. In der Folge wurden Polanski ständig neue Vorschläge „zur Güte“ gemacht, die nach außen hin eine hohe Strafe suggerieren und Staatsanwalt und Richter den Ruf einbringen sollten, gegenüber Prominenten keine Milde walten zu lassen.

Doch keine dieser neuen „Vereinbarungen“ garantierte Polanski, dass die andere Seite diesmal ihr Wort halten würde. Seine Flucht nach Europa war nur folgerichtig, so der Richter, insbesondere wenn man berücksichtige, dass es auch ähnlichen Strafvorschläge von Seiten der Strafbehörden gab: drei Monate Gefängnis und danach eine „freiwillige Selbstdeportation aus den USA“.

Neue Haft und Hausarrest

Das Auslieferungsbegehren der USA habe 2005 in der Schweiz zu einer erneuten Haft und anschließendem Hausarrest von rund einem Jahr geführt, die die ursprünglich bemessene Strafe von drei Monaten auf das Vierfache der verbüßten Strafe steigerte. Er als Richter mit langer Berufserfahrung könne nicht verstehen, worum es den Strafverfolgungsbehörden in den USA jetzt noch gehe. Die Strafe sei mehr als verbüßt – auch ohne ein endgültiges Urteil in den USA. Zudem habe Polanski sich mehrfach bei seinem Opfer entschuldigt, die damals 13-jährige auch materiell entschädigt, sich seit nunmehr 40 Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen.

Die Staatsanwaltschaft in Krakau kann innerhalb der nächsten sieben Tage Berufung bei der nächsthöheren Instanz einlegen. Der Oskar-Preisträger lebt bereits seit gut einem Jahr wieder in seiner Geburtsstadt Krakau, wo er einen weiteren Film drehen will. Die Dreharbeiten sollen nach dem für Polanski positiven Urteil beginnen.

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1 Kommentar

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  • Jaaaja , ...die Amis nehmen das mit ihrem Strafrecht pingelig genau . Ob es da um die Vollstreckung einer Todesstrafe nach 30 Jahren Haft in der Todeszelle geht oder bei der Verfolgung der Lynchmorde auf Befehl ihres Präsidenten , spielt keine Rolle .